Du kannst davon ausgehen, dass die Richter in der Urteilsbegründung mit Sicherheit deutliche Worte gefunden haben. Das bekommen die Beteiligten dann auch noch mal schriftlich, zum Einrahmen und an die Wand hängen. Und die mittel- bis langfristigen Konsequenzen einer Haftstrafe sind auch alles andere als lustig.. wenn jemand unter solchen Umständen nicht nachzudenken beginnt, und im Gefängnis ist viel Zeit dafür, weiß ich es auch nicht.
denkst du wirklich, das ein mann der schon seit 34 jahren in deutschland lebt, eine frau an der seite, die immer noch kein deutsch kann, bereit ist ( innerlich) sich mit seinem fehler auseinanderzusetzen?
wohl kaum..bei aller zeit nicht..
denn ihm ist es ja nicht mal bewusst..da nutzen die schönsten urteilbegründungen nichts..
er wird sich im gefängnis an solche männer anschliessen, die ihn in seiner meinung bestärken.
aber nachdenken, ob das in dem alter noch einsetzt..noch dazu erzwungen, bezweifele ich.
so wie vollzug praktiziert wird, ist es eine reine verwahranstalt, aber keine hilfe bei der lösung der problematik.
wie gesagt, strafe muss! sein....aber noch wichtiger ist die hilfe, um zu verstehen warum.