Vaterlich
Well-Known Member
Hallo İnsanlar,
Welche Bedeutung hat die Erledigung im Folgende - completion oder execution/carrying out?
Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Jedermann kann Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde erforderlich erscheinen lassen, deren vorgesetzter Behörde anzeigen.
2 Diese gibt dem Anzeiger Auskunft über die Erledigung seiner Anzeige.
***
Die/Der Anzeigesteller/in hat keinen Anspruch auf einen begründeten Entscheid. Allerdings ist ihr/ihm Auskunft über die Erledigung einer Anzeige zu erteilen. Gestützt darauf wird empfohlen, die/den Anzeigesteller/in zumindest kurz über die Erledigung der Anzeige, wenn möglich mit einer kurzen Zusammenfassung des Ergebnisses schriftlich zu orientieren.
Ich habe am 23. September eine Anzeige erstattet und um Erledigung meiner Anzeige sowie Auskunft über die Erledigung per E-mail gebeten. Darauf habe ich per E-Mail eine Bestätitung erhalten:
"Angehängt erhalten Sie die Eingangsbestätigung Ihrer aufsichtsrechtlichen Anzeige gegen die KESB vom [Datum] wie gewünscht per E-Mail."
Un darin steht: "Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer aufsichtrechtlichen Anzeige gegen die KESB vom [Datum]. Diese übermitteln wir zur Stellungnahme an die KESB.",
Habe ich damit schon die Auskunft über die Erledigung (execution/carrying out) meiner Anzeige erhalten oder werde ich noch die Auskunft über die Erledigung (completion) meiner Anzeige erhalten?
Welche Bedeutung hat die Erledigung im Folgende - completion oder execution/carrying out?
Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Jedermann kann Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde erforderlich erscheinen lassen, deren vorgesetzter Behörde anzeigen.
2 Diese gibt dem Anzeiger Auskunft über die Erledigung seiner Anzeige.
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Die/Der Anzeigesteller/in hat keinen Anspruch auf einen begründeten Entscheid. Allerdings ist ihr/ihm Auskunft über die Erledigung einer Anzeige zu erteilen. Gestützt darauf wird empfohlen, die/den Anzeigesteller/in zumindest kurz über die Erledigung der Anzeige, wenn möglich mit einer kurzen Zusammenfassung des Ergebnisses schriftlich zu orientieren.
Ich habe am 23. September eine Anzeige erstattet und um Erledigung meiner Anzeige sowie Auskunft über die Erledigung per E-mail gebeten. Darauf habe ich per E-Mail eine Bestätitung erhalten:
"Angehängt erhalten Sie die Eingangsbestätigung Ihrer aufsichtsrechtlichen Anzeige gegen die KESB vom [Datum] wie gewünscht per E-Mail."
Un darin steht: "Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer aufsichtrechtlichen Anzeige gegen die KESB vom [Datum]. Diese übermitteln wir zur Stellungnahme an die KESB.",
Habe ich damit schon die Auskunft über die Erledigung (execution/carrying out) meiner Anzeige erhalten oder werde ich noch die Auskunft über die Erledigung (completion) meiner Anzeige erhalten?