Familienzusammenführung, wie hoch muss das Gehalt sein?

Whoever

New Member
Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich haben vor kurzem in der Türkei geheiratet. Nun möchte ich ihn natürlich gern nach Deutschland holen. Alle Papiere für das Visum sind schon zusammen. Allerdings ist es bei dem normalen Schengenvisum ja so das man über 1600€ verdienen muss um jemanden einladen zu können. Weiß jemand ob das bei dem Visum für die Familienzusammenführung auch so sein muss? Denn so viel verdiene ich selbst leider nicht und auf eine Gehaltserhöhung kann ich in nächster Zeit leider nicht hoffen.

Danke euch im voraus und liebe Grüße
Jenny
 

Vaterlich

Well-Known Member
Ich werde hart, kurz und bündig: Wenn du 1600€ nicht nur für ein Visum, sondern auch für irgendwas, zu hoch zu bezahlen findest oder zu lang darüber überlegst, ob du diesen Betrag bezahlen sollst oder nicht, dann bist du wirtschaftlich nicht in der Lage, sich einen [Beep] aus dem Drittwelt zu importieren, auch wenn du durch Zufall in der Erstewelt geboren bist und damit verbundenen Erstewelt-Pass hast, das dich auf dem Papier ermöglicht, einen [Beep] zu importieren!

Man behauptet, insbesondere Frauen hier in diesem Forum, dass in der Erstewelt zahlose [Beep]en, Call-Boys, usw. den Erstewelt Herrinnen zur Vergüfen stehen, auch telefonisch und per Click und dass die Erstewelt-Herrinnen daher nicht in den sauren Apfel beissen würden, indem sich sie einen [Beep] aus dem Drittwelt importieren.

Nur ein anderes Beispiel davon, diese Behauptung falsch ist, bist du!
 
Zuletzt bearbeitet:

Almancali

Well-Known Member
Wenn du 1600€ nicht nur für ein Visum, sondern auch für irgendwas, zu hoch zu bezahlen findest [...]
Ich glaube, es geht hier nicht darum dass 1600€ zu viel für ein Visum sind (wobei die Frage, ob man das überhaupt bezahlen muss, noch nicht geklärt ist), sondern darum, dass sie nur 1600€ pro Monat an Einkommen generiert.

Es gibt nunmal Jobs (z.B. Altenpflegehilfe), die zahlen dir gerade einmal ein mtl. Gehalt von weniger als 1600€ Brutto pro Monat. Und das wird wohl offensichtlich ein *Problem* darstellen, dass man seinen Ehemann aus der Türkei nicht in die BRD reinholen kann (was auch noch zu klären wäre).

Der Gesetzgeber vermutet, dass durch dieses geringe Gehalt keine zwei Personen (nebst Miete und Co.) zurcht kommen würden und man ggf. auf weitere Leistungen der Träger angewiesen sei. Allerdings würde ich diese Fragestellung rechtssicher woanders beantworten lassen.
 

Yaso2.0

Well-Known Member
Hallo ihr Lieben,

mein Mann und ich haben vor kurzem in der Türkei geheiratet. Nun möchte ich ihn natürlich gern nach Deutschland holen. Alle Papiere für das Visum sind schon zusammen. Allerdings ist es bei dem normalen Schengenvisum ja so das man über 1600€ verdienen muss um jemanden einladen zu können. Weiß jemand ob das bei dem Visum für die Familienzusammenführung auch so sein muss? Denn so viel verdiene ich selbst leider nicht und auf eine Gehaltserhöhung kann ich in nächster Zeit leider nicht hoffen.

Danke euch im voraus und liebe Grüße
Jenny

An sich findest du im Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aufenthg_2004/gesamt.pdf) alle Antworten zu deinem Vorhaben.
Paragraph 28

Ich gehe davon aus, dass du dt. Staatsbürgerin bist. Als Deutsche hat man ein "Recht" auf den Ehegattennachzug auch ihne Sicherung des Lebensunterhalts. Er muss aber die Sprachkenntnisse vorweisen.

Ich musste damals auch nix an Einkommen nachweisen, weil ich deutsche Staatsbürgerin bin. Lediglich mein Mann musste eine Bescheinigung der Sprachkenntnisse A1 vorlegen.
 

Whoever

New Member
Ich werde hart, kurz und bündig: Wenn du 1600€ nicht nur für ein Visum, sondern auch für irgendwas, zu hoch zu bezahlen findest oder zu lang darüber überlegst, ob du diesen Betrag bezahlen sollst oder nicht, dann bist du wirtschaftlich nicht in der Lage, sich einen [Beep] aus dem Drittwelt zu importieren, auch wenn du...

Es geht nicht darum dass ich nicht bereit bin ein Visum zu bezahlen, sondern wie hoch mein Einkommen sein muss. Wenn man solch einen dummen Kommentar abgibt, dann sollte man die Fragestellung wenigstens richtig lesen. Außerdem importiere ich mir damit keinen Callboy sondern einen Mann den ich in Deutschland kennen und lieben gelernt habe vor 8 Jahren (der hier auch gelebt hat). Dann ist er beruflich sehr lange in die Türkei gegangen und hat somit seinen Aufenthaltstitel in D verloren. Nicht urteilen wenn man keine Ahnung hat
 

Whoever

New Member
An sich findest du im Aufenthaltsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aufenthg_2004/gesamt.pdf) alle Antworten zu deinem Vorhaben.
Paragraph 28

Ich gehe davon aus, dass du dt. Staatsbürgerin bist. Als Deutsche hat man ein "Recht" auf den Ehegattennachzug auch ihne Sicherung des Lebensunterhalts. Er muss aber die Sprachkenntnisse vorweisen.

Ich musste damals auch nix an Einkommen nachweisen, weil ich deutsche Staatsbürgerin bin. Lediglich mein Mann musste eine Bescheinigung der Sprachkenntnisse A1 vorlegen.


Vielen Dank für die liebe Antwort. Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Wir haben einen gemeinsamen Sohn der auch deutscher Staatsbürger ist.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Auch von mir ein herzliches Willkommen – Und Bitte um Entschuldigung, daß Du ausgerechnet von einem Forumdeppen hier so unfreundlich empfangen wurdest :(

Wenn ihr einen gemeinsamen Sohn habt, dürfte das mit dem Aufenthaltsrecht für deinen Männe hier kein Problem werden. „Nur“ bei einer Ehe argwöhnt der Gesetzgeber zunächst einmal eine Scheinehe, da weiß ich von Arbeitskollegen, daß das üble bürokratische Mühlen in Gang bringt. Aber ein Kind hat hierzulande ein Recht auf einen Vater :)
 

Yaso2.0

Well-Known Member
Vielen Dank für die liebe Antwort. Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Wir haben einen gemeinsamen Sohn der auch deutscher Staatsbürger ist.

Ohhh, dann habt ihr sogar noch noch besssere Chancen! Ein Kind hat nämlich auch ein Recht auf seinen Vater! Bei uns wurde das auch berücksichtigt, obwohl das Baby noch nicht da war. (ich war im 7. Monat)

Ich würde mir da keinen all zu großen Kopf machen! Wenn er die Nachweise bzgl. der Sprachkenntnisse erbringt, dürfte das sogar zügig gehen, je nach Arbeitsmenge in eurer Behörde.

Kopf hoch, das wird definitiv! Alles gute für euch!
 

eruvaer

Well-Known Member
Es geht nicht darum dass ich nicht bereit bin ein Visum zu bezahlen, sondern wie hoch mein Einkommen sein muss. Wenn man solch einen dummen Kommentar abgibt, dann sollte man die Fragestellung wenigstens richtig lesen. Außerdem importiere ich mir damit keinen Callboy sondern einen Mann den ich in Deutschland kennen und lieben gelernt habe vor 8 Jahren (der hier auch gelebt hat). Dann ist er beruflich sehr lange in die Türkei gegangen und hat somit seinen Aufenthaltstitel in D verloren. Nicht urteilen wenn man keine Ahnung hat
Ihn trennen mehrere Landesgrenzen von seinem Sohn, weswegen er einen eigenen Bezug zu diesem Thema hat, der sehr negativ geprägt ist, verständlicherweise.


Willkommen im Forum und viel Erfolg beim zusammen ziehen und noch viel wichtiger...dabei sich in Alltag zusammen einzupendeln. Das wird für ihn (und damit auch dich) sicher kenne leichte Umstellung von Türkei auf Deutschland.
Hier fehlt doch einfach im Allgemeinen die Herzlichkeit mit den Mitmenschen ;)
 
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