Ich habe da mal noch eine Frage an euch. Wenn mein Ehegatte im Ausland auf der Botschaft den Antrag stellt für den Aufenthaltstitel Familienangehöriger, muß er ja eine private Krankenversicherung vorlegen. Muß diese Versicherung ab Antragstellung gültig sein oder erst ab Einreise? Mir wurde auch gesagt diese Versicherung sollte dan 3-4 Monate gültig sein. Wenn er dan bei mir ist kann er dan ja sowieso bei mir mitversichert werden. Ich denke da geht es ja nur um die Überbrückung von der Einreise bis zu dem Tag an dem er bei mir mitversichert werden kann. Aber die einen meinen sie sollte schon ab Antragstellung gültig sein und andere meinen erst ab Einreise, deswegen kenne ich mich jetzt üperhaupt nicht mehr aus. Weiß jemand von Euch vielleicht mehr, und wie habt ihr das gemacht? Ich wäre Euch sehr dankbar für jeden Tipp.
Schöne Grüße, Meli79
Schöne Grüße, Meli79