FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

genesis84

New Member
Hallo,

ich beschreibe kurz mal mein Problem :

Ich bin 26 Jahre alt und deutsche Staatsbùrgerin, lebe aber seit 23 Jahren in Italien.
Vor einem Jahr habe ich in der Tùrkei geheiratet, mein Mann ist war vorher noch nie in der EU.
Im Màrz 2010 wurde unsere gemeinsamen Tochter in Italien geboren, sie hat genau wie ich die deutsche Staatsangehòrigkei.

Nun mòchten wir aber in Italien leben und einen Antrag zur Familienzusammenfùhrung stellen, aber es gibt da meinerseits noch ein paar offene Fragen:

1) Zum Zeitpunkt der Schwangerschaft hatte ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag, und somit habe ich derzeit kein Einkommen ausser das Kindergeld.
In Italien gibt es nur 8 Monate Arbeitslosengeld und die sind schon vorbei, also lebe ich momentan von meinen Ersparnissen.

2) Ich kann auch keine eigene Wohnung bzw. Mietvertrag vorweisen, da ich noch bei meinen Eltern lebe und ich mir derzeit keine Wohnung leisten kann.

Wird der Antrag deshalb abgelehnt ?

Vielen Dank fùr eure Antworten !
 

Sabine

Well-Known Member
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

Hallo genesis !

Zu Deiner eigentlichen Frage kann ich Dir gar nichts sagen, da ich (und die anderen hier sicher auch) keine Ahnung habe, wie die Gesetze in Italien sind. Ich denke aber mal, auch nicht viel anders als in Deutschland.

Die Tatsache, daß ein gemeinsames Kind vorhanden ist, kann die Sache einfacher machen, muß es aber nicht.

Es gibt doch in Italien für Dich sicher auch sowas wie hier das Ausländeramt? Sicher können die Dir dort genauere Auskunft geben.

Aber mal zum Kind: Du schreibst, das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich will ja nicht klugscheißen :wink: aber wenn das Kind in Italien geboren ist und dann noch eine deutsche Mutter und einen türkischen Vater hat, dann hat es gleich 3 (in Worten: drei) Staatsbürgerschaften, nämlich italienisch, deutsch und türkisch.

LG, Sabine
 

genesis84

New Member
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

Unsere Tochter kònnte wenn man wollte natùrlich auch die tùrkische Staatsbùgerschaft haben, ist aber fùr uns im Monent uninteressant.
Durch eine Geburt in Italien bekommt das Kind nicht automatisch die italienische Staatsbùgerschaft, ich bin auch davon ausgegangen, aber ich wurde eines Besseren belehrt.

Auf der Auslàderbehòrde habe ich es schon probiert, aber es scheitert gewaltig an der Verstàndigung, da die Beamten nur italienisch sprechen, ich aber in der deutschen Provinz Italiens wohnhaft bin, wo italienisch nur als 2. Sprache gilt.
Es ist alles so komplieziert, es scheitert einfach an Allem....
 

Farina

Well-Known Member
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

Ist zwar OT:

Ich nehme an, du lebst in Südtirol? Wird denn dort in den Schulen nicht auf Italienisch unterrichtet?
 
S

Solipsist

Guest
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

1. Wende dich an deine ABH, die werden in so einem komplexen Fall mehr Ahnung haben (meine die ABH in deutschland, da du und das Kind deutsch sind, oder vielleicht das deutsche Konsulat?)
2. Log dich in info4alien ein und frag die Spezialisten, sie sind sehr hilreich
 

genesis84

New Member
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

Ja ich lebe in Sùdtirol und es wird schon in der Schule italienisch unterrichtet, aber das reicht fùr solche Zwecke nicht aus.
Da lernt man gerade so viel dass man sich einen Cafe bestellen kann, mehr nicht.

An die deutschen ( Konsulat + Auslànderbehòrde ) habe ich mich schon gewand, die wollen mit der Sache nicht zu tun haben, da ich in Italien wohnhaft bin und deshalb die Italiener dafùr zustàndig sind.
 

Farina

Well-Known Member
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS

D.h. der Hauptunterricht findet auf Deutsch statt und Italienisch nur als Fremdsprache? :-?
 

vanararat1966

Moderator
AW: FZF Tùrkei nach Italien WER KENNT SICH AUS


Auszug:


Erwerbstätige (Selbständige und Arbeitnehmer) und Verbleibeberechtigte haben das Recht, Familienangehörige aus Drittstaaten nachziehen zu lassen. Dies gilt für:

1. Ehegatten und Lebenspartner,
2. Verwandte in absteigender Linie (Kinder, Enkel), die noch nicht 21 Jahre alt sind,
3. Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) und absteigender Linie der freizügigkeitsberechtigten Person oder ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners, denen die freizügigkeitsberechtigte Person oder ihr Ehegatte bzw. ihr Lebenspartner Unterhalt gewährt.

Die Familienangehörigen aus Drittstaaten genießen ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn sie bei dem EU-Bürger Wohnung nehmen. Sie benötigen allerdings einen Aufenthaltstitel. Sie erhalten von Amts wegen die Aufenthaltserlaubnis-EU.

Als ebenfalls Freizügigkeitsberechtigte haben Familienangehörige den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie Deutsche. Diese Regeln gelten entsprechend für Bürger aus EWR-Staaten und deren Familienangehörige aus Drittstaaten.


Quelle: http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Neues-Zuwanderungsgesetz

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Fragenkatalog.html

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Uebersicht.html


Nachfragen, durchfragen. Dein Aufenthaltstitel in Italien (EU-Pass?) hat ev. auch einen Einfluss.

Ich vermute mal, dass auch eine abgeleitete Freizügigkeit von Deiner Tochter möglich ist, sprich FZF zum Kind (= kein Einkommensnachweis, kein A1-Sprachtest beispielsweise, auch wenn Italien, Südtirol).

Ich denke aber, dass Dir das Auswärtige Amt weiterhelfen kann / sollte. Falls Du an das Konsultat / die Botschaft verwiesen wirst, sag, dass Du dort nicht weiter kommst. Du und Dein Kind habt die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn ihr in Italien lebt, habt ihr Hilfe von der deutschen Vertretung zu erwarten und zu erhalten.

Einfach dran bleiben, hartnäckig, Dich nicht abwimmeln lassen. Der Behördendschungel ist manchmal entsprechend schwierig zu durchbrechen, aber es ist schon möglich und machbar.

Viel Geduld und Glück wünsche ich Dir / Euch
VanArarat

PS: auch den Rat und Tipp, Dich an info4alien.de zu wenden, solltest Du befolgen.
 
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