gehaltsfrage

sabareeshan

Active Member
AW: gehaltsfrage

das sagt das konsulat in ankara dazu:

Mit dem o.a. Arbeitserlaubnisrecht ist auch das Gesetz über die Gewerbe und Dienstleistungen vom 11. Juni 1932 außer Kraft getreten, wonach die Ausübung zahlreicher Berufe nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten war. Mit der neuen Regelung ist ausländischen Arbeitnehmern und Selbständigen damit der tatsächliche Zugang zum Arbeitsmarkt für eine Vielzahl von Berufen außer z.B. dem des Rechtsanwaltes, Notars, Apothekers, Richters, (Zahn)Arztes, der Hebamme und der Krankenschwester eröffnet. Für Berufe im Ingenieurs- Architekten- und Tourismuswesen sind ebenfalls Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi Kart“, die ehemalige, ursprünglich von Geburt türkische Staatsangehörige erhalten können, gelten Ausnahmen.


d.h. deine freundin kann nicht als krankenschwester in der türkei arbeiten
 
S

sommersonne

Guest
AW: gehaltsfrage

Kredit heißt das Zauberwort. Mal gucken wie lange das gut geht.
 

sabareeshan

Active Member
AW: gehaltsfrage

"3. Berufszugang/Erwerbsbeschränkungen

Mit dem o.a. Arbeitserlaubnisrecht ist auch das Gesetz über die Gewerbe und Dienstleistungen vom 11. Juni 1932 außer Kraft getreten, wonach die Ausübung zahlreicher Berufe nur türkischen Staatsangehörigen vorbehalten war. Mit der neuen Regelung ist ausländischen Arbeitnehmern und Selbständigen damit der tatsächliche Zugang zum Arbeitsmarkt für eine Vielzahl von Berufen außer z.B. dem des Rechtsanwaltes, Notars, Apothekers, Richters, (Zahn)Arztes, der Hebamme und der Krankenschwester eröffnet. Für Berufe im Ingenieurs- Architekten- und Tourismuswesen sind ebenfalls Sonderbestimmungen vorgesehen. Für die Anstellung als Beamter ist die türkische Staatsangehörigkeit erforderlich. Für Inhaber einer „Mavi Kart“, die ehemalige, ursprünglich von Geburt türkische Staatsangehörige erhalten können, gelten Ausnahmen."
http://www.ankara.diplo.de/Vertretu...n/Leben__und__Arbeiten__in__der__Tuerkei.html

...falls deine Verlobte keine türkische Staatsangehörigkeit hat darf sie ihren Beruf in der Türkei nicht ausüben.


hatte das auch eben gepostet aber mein beitrag ist irgendwie verschwunden:evil:

naja egal sie darf als ausländerin in der türkei nicht den beruf ausüben
 
L

Laledevri

Guest
AW: gehaltsfrage

...falls deine Verlobte keine türkische Staatsangehörigkeit hat darf sie ihren Beruf in der Türkei nicht ausüben.

Bei der Mavi Kart scheint es jedoch Ausnahmen zu geben...vielleicht auch bei den Krankenschwestern?

Die andere Möglichkeit wäre (und mit der Berufserfahrung vielleicht nicht völlig absurd), sofern keine türkische Staatsangehörigkeit vorhanden ist, in der Krankenschwesterausbildung tätig zu sein. Diese findet in gesonderten Fakultäten in der Universität statt. Das YÖK vergibt so genannte Kadros für den Lehrbetrieb auch an Ausländer. Zunächst muss die Uni sich jedoch einmal im klaren sein, dass sie diesen Kadro bei sich will, erst in der Fakultät und dann im Senat genehmigen, und dann den Antrag beim YÖK stellen. Das YÖK braucht dann ungefähr hundert Jahre und genehmigt die Sache ebenfalls :biggrin: (Das war die Prozedur jetzt in Ultrakurzform). Das Gehalt sollte hier in jedem Fall deutlich besser als in einem Krankenhaus sein.
 

sabareeshan

Active Member
AW: gehaltsfrage

was ist denn mit dem deutschen krankenhaus in antalya (glaube da war es), das wäre doch rein theoretisch ein deutscher arbeitgeber darf man dann in den beruf dort arbeiten??
 

rüzgar

Well-Known Member
AW: gehaltsfrage

Bei der Mavi Kart scheint es jedoch Ausnahmen zu geben...vielleicht auch bei den Krankenschwestern?

Die andere Möglichkeit wäre (und mit der Berufserfahrung vielleicht nicht völlig absurd), sofern keine türkische Staatsangehörigkeit vorhanden ist, in der Krankenschwesterausbildung tätig zu sein. Diese findet in gesonderten Fakultäten in der Universität statt. Das YÖK vergibt so genannte Kadros für den Lehrbetrieb auch an Ausländer. Zunächst muss die Uni sich jedoch einmal im klaren sein, dass sie diesen Kadro bei sich will, erst in der Fakultät und dann im Senat genehmigen, und dann den Antrag beim YÖK stellen. Das YÖK braucht dann ungefähr hundert Jahre und genehmigt die Sache ebenfalls :biggrin: (Das war die Prozdeur jetzt in Ultrakurzform). Das Gehalt sollte hier in jedem Fall deutlich besser als in einem Krankenhaus sein.

Ja, deshalb habe ich es ja als Zitat gesetzt. Ich verstehe es auch so, dass sie als Ausländerin nicht in diesen Berufen tätig sein darf, aber als ehemalige türkische Staatsangehörige, die später eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, könnte sie eventuell über die Mavi Kart eine Ausnahme erwirken. Aber 100% genau weiß man nicht worauf sich die Textstelle bezieht.
 
L

Laledevri

Guest
AW: gehaltsfrage

Ja, deshalb habe ich es ja als Zitat gesetzt. Ich verstehe es auch so, dass sie als Ausländerin nicht in diesen Berufen tätig sein darf, aber als ehemalige türkische Staatsangehörige, die später eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, könnte sie eventuell über die Mavi Kart eine Ausnahme erwirken. Aber 100% genau weiß man nicht worauf sich die Textstelle bezieht.

Deshalb mein Vorschlag mit der Tätigkeit in der Ausbildung. Hier könnte es allerdings Probleme geben, da das Ausbildungssystem sich erheblich unterscheidet. Ansonsten bliebe eine Tätigkeit im privaten Bereich (Pflege) oder ein Beruf, in dem man zwar Krankenschwester ist, der aber als etwas anderes getarnt ist...

Aber vielleicht spendiert uns Ink ja noch die Staatsangehörigkeit seiner Verlobten? Dann brauchen wir nicht so lange spekulieren.
 

Ink55

New Member
AW: gehaltsfrage

Uiiiii mal kurz das Handy auf die Seite gelegt und schon sind hier ein Haufen antworten :)
Danke schon mal
Also ihre Staatsangehörigkeit ist deutsch und sie ist auch eine deutsche ohne türkische vorfahren :)
 

rüzgar

Well-Known Member
AW: gehaltsfrage

was ist denn mit dem deutschen krankenhaus in antalya (glaube da war es), das wäre doch rein theoretisch ein deutscher arbeitgeber darf man dann in den beruf dort arbeiten??

Ich denke mal nicht, denn sie würde ja trotzdem in dem Land arbeiten, in dem das Berufsverbot gilt und bräuchte demzufolge auch eine Arbeitserlaubnis für die Türkei, die aber Ausländern für diesen Beruf nicht erteilt wird.

PS: Zauberei, ich kann deinen Beitrag mit dem Zitat sehen... :wink:
 
Top