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Amazone
Guest
Okay ich hab dann wenn ich zu Hause bin noch was für dich. Fahre jetzt los in ca. einer Stunde.
Das sind doch gute Neuigkeiten Otto!
Das sind doch gute Neuigkeiten Otto!
Haben uns von der Allianz einen Fachanwalt empfehlen lassen. Am Freitag haben wir einen Termin.
Werde die von Dir eingebrachten Punkte mitnehmen. Übrigens gibt es ein Konsens zwischen allen bisher kontaktierten Personen. Nur unser VIP-Anwalt tanz aus der Reihe.
Hat uns jedenfalls weitergebracht hier einige Punkte durchgegangen zu sein. Thx
vielleicht hilft das weiter, nach dem Infodienst Recht und Steuer der LBS: nach dem Gebäudeabriss ist dem anderen Objekt der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen worden und die Hausfassade sei in dem freigelegten Zustand nicht mehr ausreichend als Hausabschlußwand nutzbar gewesen.
Dafür müsse Ersatz geleistet werden.
Urteil: Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 2/12
Verstehe die Welt nicht mehr.
Wie heißt es so schön: 5 Anwälte, 10 Meinungen ; )
Na da freue ich mich für dich Otto, Licht am Ende des Tunnels.Wenn der Anwalt gute Chancen nach dem ersten Gespräch sieht ist bin ich auch zuversichtlich. Anhand eurer Schilderung und den Unterlagen konnte er sich ja schon ein Bild machen.
Wenn ich kündige, dann könnte ich die Wegerechtsangelegenheit vermutlich nicht aufgreifen; Wobei das ja nicht etwas altes, oder neus ist. Damit hat sich ja kein Anwalt beschäftigt, somit sollte das auch eine neue RS übernehmen...