Hausfassade

Okay ich hab dann wenn ich zu Hause bin noch was für dich. Fahre jetzt los in ca. einer Stunde.

Das sind doch gute Neuigkeiten Otto!
 
Haben uns von der Allianz einen Fachanwalt empfehlen lassen. Am Freitag haben wir einen Termin.
Werde die von Dir eingebrachten Punkte mitnehmen. Übrigens gibt es ein Konsens zwischen allen bisher kontaktierten Personen. Nur unser VIP-Anwalt tanz aus der Reihe.

Hat uns jedenfalls weitergebracht hier einige Punkte durchgegangen zu sein. Thx

vielleicht hilft das weiter, nach dem Infodienst Recht und Steuer der LBS: nach dem Gebäudeabriss ist dem anderen Objekt der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen worden und die Hausfassade sei in dem freigelegten Zustand nicht mehr ausreichend als Hausabschlußwand nutzbar gewesen.
Dafür müsse Ersatz geleistet werden.
Urteil: Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 2/12
 
vielleicht hilft das weiter, nach dem Infodienst Recht und Steuer der LBS: nach dem Gebäudeabriss ist dem anderen Objekt der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen worden und die Hausfassade sei in dem freigelegten Zustand nicht mehr ausreichend als Hausabschlußwand nutzbar gewesen.
Dafür müsse Ersatz geleistet werden.
Urteil: Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 2/12

Danke. Das nehme ich auch mit.
So ähnlich hat der Gutachter argumentiert. Ich habe ihn nur zurückgewiesen, weil ja der Fachanwalt anderer Meinung war.
Dabei macht diese Kanzlei nichts anderes. Verstehe die Welt nicht mehr.
 
Eine gute Nachricht. Der Anwalt (der übrigens kein Fachanwalt ist, entgegen der Info) sieht gute Chancen + geht alles über die RS, bis auf 100€ Selbstbeteiligung.
Die schlechte Nachricht. Gerade einen Brief aus dem Postkasten geholt. Um einer Kündigung meiner RS zu verhindern, rät mir meiner Versicherungsvertreter die Selbstbeteiligung auf 1000€ zu erhöhen. Ist das nicht schön.

Dabei stehen zwei wichtige Dinge in der Pipeline (Fassade und Wegerechte).
Wenn mir gekündigt wird, sieht es schlecht aus mit einer neuen RS. Wenn ich kündige, dann könnte ich die Wegerechtsangelegenheit vermutlich nicht aufgreifen; Wobei das ja nicht etwas altes, oder neus ist. Damit hat sich ja kein Anwalt beschäftigt, somit sollte das auch eine neue RS übernehmen...

Zwei RS nebeneinander geht wohl auch nicht.
Ich merke, es wird nicht langweilig. Einen Tag Urlaub genommen und sitze heute zum zweiten Mal für wenige Minuten auf meinem Hintern, sonst den ganzen Tag unterwegs.
 
Na da freue ich mich für dich Otto, Licht am Ende des Tunnels.Wenn der Anwalt gute Chancen nach dem ersten Gespräch sieht ist bin ich auch zuversichtlich. Anhand eurer Schilderung und den Unterlagen konnte er sich ja schon ein Bild machen.

Das ist nicht unüblich mit der Selbstbeteiligung, es gibt RS die Erbrecht und Grundstückssachen überhaupt nicht versichern. Vor allem muss die Gegenpartei die Verfahrenskosten tragen, wenn sie das anstehende Verfahren verliert.

Nein mit zwei nebeneinander dürfte es schwierig sein.

Dann mach dir jetzt einen schönen Abend und freue dich aufs Wochenende.
 
Na da freue ich mich für dich Otto, Licht am Ende des Tunnels.Wenn der Anwalt gute Chancen nach dem ersten Gespräch sieht ist bin ich auch zuversichtlich. Anhand eurer Schilderung und den Unterlagen konnte er sich ja schon ein Bild machen.

Allerdings "nur" für die Fassade. Die Sache mit der Löschung der Fahr- und Gehrechte wird schwieriger.
Der Begünstigte müßte die Kosten für Erhaltung und Unterhaltung tragen:

Die Kosten der Erhaltung und Unterhaltung des Geh-/Fahrwegs tragen der jeweilige Eigentümer des berechtigten Grundstücks und der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks zu gleichen Teilen.

Dafür müßten aber erst Kosten entstehen. Somit müßte ich erst einmal 30.000€ (geschätzt, Kostenvoranschlag kommt noch) zahlen und hoffen, dass er die Hälfte zahlt. Dann hätte ich aber dennoch keine Löschung bewirkt.
Frage ist, ob vorher eine Zahlungsverpflichtung erwirkt werden kann.Somit hätte ich mir eine Verhandlungsposition geschaffen. Außerdem weiß ich nicht was passiert, wenn er alles verkauft hat, was in wenigen Monaten der Fall sein wird.
 
Also das mit der Zahlungsverpflichtung ergibt sich doch aus dem Nachrbarecht?? Hat dir dein neuer Anwalt nichts dazu gesagt?

Durch den anstehenden Verkauf kann doch die Löschung noch dringlicher betrieben werden, ich glaube da gibt es auch ein Urteil, entweder vom OLG oder BGH?

Wenn ich Zeit habe schaue ich mal!

Schönes Wochenende Otto!
 
Wenn ich kündige, dann könnte ich die Wegerechtsangelegenheit vermutlich nicht aufgreifen; Wobei das ja nicht etwas altes, oder neus ist. Damit hat sich ja kein Anwalt beschäftigt, somit sollte das auch eine neue RS übernehmen...

Alsoooo ; )

Die alte RS muß auf jeden Fall leisten, auch für das Wegerecht, weil das Datum in deren Leistungszeit fällt. Die neue RS ist auf jeden Fall nicht leistungspflichtig. Du kannst auch deine RS kündigen, ne neue abschließen und die alte muß dennoch leisten. Wie kulant die dann aber sind, ist eine andere Frage!
Jaja, RS ist wirklich ein heikles Thema....vor allem wenn die Aufwendungen hoch werden^^
 
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