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Gelbe Karte
Gemaess dem türkischen Gesetz darf in der Türkei die Heirat zwischen zwei Auslaendern unterschiedlicher Nationalitaet oder zwischen einem Auslaender und einem türkischen Bürger nur vor den zustaendigen türkischen Behörden vollzogen werden.
Zwei Auslaender gleicher Nationalitaet können entweder in der Botschaft / dem Konsulat ihres Landes heiraten oder vor den türkischen Behörden. Alle Eheschliessungen vor den türkischen Behörden müssen den türkischen Dienstvorschriften und dem türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches gemaess vollgezogen werden.
Die türkischen Behörden vollziehen keine Trauung, wenn die Antragssteller keine Heiratslizenz vom Einwohneramt des Heimatortes (im Heimatland) ausgestellt, vorweisen können.
Bedingungen für gütige Heirat
Heiratsfaehigkeit: Nur Personen, die geistig gesund sind, dürfen heiraten. Geisteskrankheit ist ein Hindernis für Heirat.
Mindestalter: Das Mindestalter ist 18 Jahre.
Ausschluss der Blutverwandtschaft: Nahe Blutsverwandte dürfen nicht heiraten.
Hinderungsgrund: Eine bereits existierende Ehe-Monogamie ist ein Hauptprinzip in dem türkischen Familiengesetz. Eine zweite Heirat kann erst nach Lösung einer vorhergehenden vollzogen werden. Ein Geschiedener muss amtliche Dokumente (Scheidungsurteil usw.) vorweisen, um wieder heiraten zu können.
Wartezeit: Geschiedene Frauen können erst nach Ablauf einer Frist von 300 Tagen nach der Scheidung wieder heiraten. Das Scheidungsurteil kann eine Wartezeit für den schuldigen Ehepartner beschliessen.
Gesundheit: Bestimmte Krankheiten wie Epilepsie, Hysterie, Geschlechts- und ansteckende Krankheiten machen Eheschliessung in der Türkei unmöglich.
Nur bürgerliche Eheschliessungen durch dazu befugte Standesbeamte sind in der Türkei rechtskraeftig.
Bei der Heirat benötigte Dokumente:
- 4 Kopien des Ehegesuches. Für die Eheschliessung soll das Paar ein Formular “Evlenme Beyannamesi“ ausfülen.
- Pass, Personalausweiss, Geburtsurkunde
- Gesundheitsurkunde
- Je 6 Passbilder der Braut und des Braeutigams.
- Heiratsfaehigkeitsurkunde (ledig, geschieden, Witwe / Witwer). Die Auslaender können diese Urkunde von ihrem Konsulat / ihrer Botschaft erhalten. Erst nach Bestaetigung von türkischen Behörden hat diese Urkunde eine legale Gütigkeit.
Die gemaess Türkischem Bürgerrecht in der Türkei residierenden Auslaender
Gemaess dem türkischen Bürgerrechtsgesetz beeinflusst eine Eheschliessung mit einem Auslaender die Nationalitaet der beiden Personen nicht. Eine auslaendische Frau, die einen türkischen Mann heiratet, darf ihre Nationalitaet entweder behalten oder selber auswaehlen. Bei Sonderfaellen, wie “Heimatlosigkeit“ wird der Auslaender oder die Auslaenderin automatisch die türkische Staatsbürgerschaft gewinnen.
Eine Auslaenderin braucht bei der Eheschliessung mit einem Türken ihrer eigenen Staatsbürgerschaft nicht abzutreten und darf zwei Nationalitaeten haben.
Rechtsanwaltkanzlei Poroy & Özükü für ihren Informationsbeitrag zu diesem Thema.
Zwei Auslaender gleicher Nationalitaet können entweder in der Botschaft / dem Konsulat ihres Landes heiraten oder vor den türkischen Behörden. Alle Eheschliessungen vor den türkischen Behörden müssen den türkischen Dienstvorschriften und dem türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches gemaess vollgezogen werden.
Die türkischen Behörden vollziehen keine Trauung, wenn die Antragssteller keine Heiratslizenz vom Einwohneramt des Heimatortes (im Heimatland) ausgestellt, vorweisen können.
Bedingungen für gütige Heirat
Heiratsfaehigkeit: Nur Personen, die geistig gesund sind, dürfen heiraten. Geisteskrankheit ist ein Hindernis für Heirat.
Mindestalter: Das Mindestalter ist 18 Jahre.
Ausschluss der Blutverwandtschaft: Nahe Blutsverwandte dürfen nicht heiraten.
Hinderungsgrund: Eine bereits existierende Ehe-Monogamie ist ein Hauptprinzip in dem türkischen Familiengesetz. Eine zweite Heirat kann erst nach Lösung einer vorhergehenden vollzogen werden. Ein Geschiedener muss amtliche Dokumente (Scheidungsurteil usw.) vorweisen, um wieder heiraten zu können.
Wartezeit: Geschiedene Frauen können erst nach Ablauf einer Frist von 300 Tagen nach der Scheidung wieder heiraten. Das Scheidungsurteil kann eine Wartezeit für den schuldigen Ehepartner beschliessen.
Gesundheit: Bestimmte Krankheiten wie Epilepsie, Hysterie, Geschlechts- und ansteckende Krankheiten machen Eheschliessung in der Türkei unmöglich.
Nur bürgerliche Eheschliessungen durch dazu befugte Standesbeamte sind in der Türkei rechtskraeftig.
Bei der Heirat benötigte Dokumente:
- 4 Kopien des Ehegesuches. Für die Eheschliessung soll das Paar ein Formular “Evlenme Beyannamesi“ ausfülen.
- Pass, Personalausweiss, Geburtsurkunde
- Gesundheitsurkunde
- Je 6 Passbilder der Braut und des Braeutigams.
- Heiratsfaehigkeitsurkunde (ledig, geschieden, Witwe / Witwer). Die Auslaender können diese Urkunde von ihrem Konsulat / ihrer Botschaft erhalten. Erst nach Bestaetigung von türkischen Behörden hat diese Urkunde eine legale Gütigkeit.
Die gemaess Türkischem Bürgerrecht in der Türkei residierenden Auslaender
Gemaess dem türkischen Bürgerrechtsgesetz beeinflusst eine Eheschliessung mit einem Auslaender die Nationalitaet der beiden Personen nicht. Eine auslaendische Frau, die einen türkischen Mann heiratet, darf ihre Nationalitaet entweder behalten oder selber auswaehlen. Bei Sonderfaellen, wie “Heimatlosigkeit“ wird der Auslaender oder die Auslaenderin automatisch die türkische Staatsbürgerschaft gewinnen.
Eine Auslaenderin braucht bei der Eheschliessung mit einem Türken ihrer eigenen Staatsbürgerschaft nicht abzutreten und darf zwei Nationalitaeten haben.
Rechtsanwaltkanzlei Poroy & Özükü für ihren Informationsbeitrag zu diesem Thema.