Heiraten mit Besuchsvisum möglich ???

Sabine

Well-Known Member
Ich frage nicht für mich. Bin ja schon verheiratet :wink:

Weiß jemand, was passiert, wenn man in Deutschland heiratet, obwohl der türkische Partner "nur" ein Besuchsvisum und kein spezielles Heiratsvisum hat ?

Kenne das so, daß der türkische Partner dann nach Ablauf des Visums wieder zurück in die Türkei muß und dann von dort die FZF beantragen muß. Das Ausländeramt ist dann wohl auch stinksauer, weil der ausländische Partner unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eingereist ist.

Habe jetzt aber gehört, daß manche ABHs das nicht so streng sehen, oder gibt es dazu eine spezielle Neuregelung ??? Da ändert sich ja eigentlich ständig was.

Wer schön wenn jemand was genaues weiß oder einen Link, wo man´s nachlesen kann.

Vielen Dank im Voraus !
 

Farina

Well-Known Member
AW: Heiraten mit Besuchsvisum möglich ???

Ich denke, das beantwortet deine Frage, auch wenn es um eine Heirat in Dänemark ging:

"24.11.2010 * Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.11.2010 eine Grundsatzentscheidung getroffen zu der Frage, ob Ehegatten von Deutschen, die in Dänemark geheiratet haben und Nicht-EU-Bürger sind und lediglich mit einem Besuchsvisum einreisten, nach der Eheschliessung in Deutschland bleiben können oder nochmals in ihr Heimatland zurück müssen, um ein Visum für den Zweck "Ehegattennachzug" zu beantragen. Das Gericht entschied, dass die ursprüngliche Angabe "Besuchszweck" im ersten Visumantrag eine Falschangabe sei und daher müsse ein neues Visumverfahren vom Ausland her mit dem Zweck "Ehegattennachzug" durchgeführt werden (Aktenzeichen 1 C 17.09)."

Quelle
 

sabareeshan

Active Member
AW: Heiraten mit Besuchsvisum möglich ???

also bei meinem exmann war es so, allerdings hatte er damals ein asylantrag laufen, das mit anwalt und nach mehreren diskussionen mit der asylstelle dem aufenthalt in einer anderen stadt genehmigt und somit konnten wir hier in berlin heiraten, er mußte allerdings mit flugticket belegen das er innerhalb 1 woche nach eheschließung deutschland verläßt und in der türkei ein visumsantrag stellt und der lief dann genauso ab wie bei den anderen FZF anträgen hat genau 6 monate gedauert bis er hier war und ich mußte hochzeitsfotos vorlegen und hatte wie gesagt eine anwaltin im hintergrund die sich mit der ABH auseinandersetzte
 
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