Heiraten

sabareeshan

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AW: Heiraten

okay also er benoetigt von seiner exfrau ein notariell beglaubigtes schreiben das sie mit einer scheidung in der türkei einverstanden ist. dieses läßt er übersetzen beauftragt einen anwalt in der türkei am besten da wo die ehe eingetragen wurde dazu muß er nicht in die türkei fliegen alles was der anwalt braucht ist das scheidungsurteil aus de und die türkische übersetzung und das schreiben vom notar das sie damit einverstanden ist.
dann dauert es ca. 14 tage und alles ist fertig was es kostet kann ich leider nicht sagen da mein exmann das damals bezahlt hatte ich mußte nur zum notar und das schreiben beglaubigen lassen.

drück euch die daumen

lg
jaci
 

klassen

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AW: Heiraten

Nix siehste! Mit dem dt. gerichtsurteil biste in TR nicht geschieden! Das muß dort gesondert gemacht werden (siehe sabareesan´s Beitrag)

Eine zweite Scheidung.........

Bei uns hat es etwa 400€ gekostet(Anwalts-und Gerichtskosten).....später die Apostille dann nochmal extra
ich muss mir mal bart wachsen lassen,mir glaubt keine...
100% recht hast du catsili.........
 

MS0049

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AW: Heiraten

ja, Catsili und Klassen haben Recht. Hier wollen sie (in unserem Dorf zumindest) auch noch eine Geburtsurkunde der Ex-Frau um zu sehen, welche Nationalität sie hat. Aber das kann auch mal wieder eine ganz spezielle Macke sein, die anderswo nicht gilt.

Viel Glück!
 

Catsili

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AW: Heiraten

ich muss mir mal bart wachsen lassen,mir glaubt keine...
100% recht hast du catsili.........

ICH glaub dir doch, klassen-abi :biggrin:

War nur verwirrt, weil Capone dir zustimmte und gleichzeitig so tat, (durch dieses siehste!), als ob er doch Recht hätte.:confused:

Ich muß mal die Papiere raussuchen vom dt. Standesamt, da steht drin, was die von IHM alles wollten..........

LG
 

Catsili

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AW: Heiraten

So also, ich habs;

Vorzulegende Unterlagen für eine Eheschließung

Reisepass

*Aufenthaltsbescheinigung vom Meldeamt des Wohnortes (in D.)

*Auszug aus dem türkischen Familienregister mit Übersetzung


*Internationale Geburtsurkunde


*Ehefähigkeitszeugniss


*Internationale Heiratsurkunde der 1. Ehe


Scheidungsurteil im Original


Anerkennungsbeschluss des türkischen Gerichts im Original oder beglaubigte Kopie mit Rechtskraftvermerk, Apostille und Übersetzung




Die mit * gekennzeichneten Unterlagen dürfen bei Anmeldung der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein......

Alles, was rot ist, besorgt euch das TR-Konsulat (ohne Übersetzung), außer den "Anerkennungsbeschluss" mit Rechtskraftvermerk und Apostille........was auch am teuersten ist und am längsten dauert...........da also am besten anfangen.


Na dann viel Spass!:biggrin:

LG Catsili
 

Catsili

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AW: Heiraten

Hast wohl meine Post nicht richtig durch gelesen ?
gruß!

Capone, wir wollen jetzt nicht Erbsen zählen, aber deine Aussage war:

Wenn er geschieden ist und das Amtlich hat er dafür doch unterlagen wie vom Gericht ...............oder ?
So , und mit diesen Unterlagen geht man doch zum Konsulat um es evtl. (glaub ein muss) zu übersetzten "Notariell" und diese Papiere werden in die TR geschickt damit die da auch zur Kenntnis genommen werden kann das er eben nicht mehr verheiratet ist !

Die deutschen Scheidungsunterlagen interessieren in TR keinen! (wenn du in D. heiraten willst) Und das Konsulat wird auch deine Scheidung in TR nicht übernehmen! Das mußt Du selbst, bzw dein Anwalt erledigen......dieses türkische Scheidungsurteil muß dann beglaubigt und übersetzt auf dem dt. Standesamt vorgelegt werden......

Sind wir uns nun einig?:-D
 
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