Hilfe! Kulanz und Garantie?

Omitier

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AW: Hilfe! Kulanz und Garantie?

Also ich bin ja kein Jurist, aber was Du sagst, macht ja keinen Sinn. Es kann ja nicht darum gehen, dass etwas kaputt ist, sondern dass es Mängel hat. Mängel bestehen auch, wenn etwas kurzfristig kaputt geht, wenn man es nicht gerade aus dem Fenster oder ins Wasser geschmissen hat. Und der Verbraucher muss erst einmal garnichts nachweisen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html

Nein, das stimmt schon alles so. Der 476 gilt übrigens nur für Verbrauchsgüter.
 

alterali

Well-Known Member
AW: Hilfe! Kulanz und Garantie?

Nein, das stimmt schon alles so. Der 476 gilt übrigens nur für Verbrauchsgüter.

Vom 476 mal abgesehen.
Les ich was falsch:
"Innerhalb des ersten halben Jahres nach Übergabe oder Erhalt der Ware wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war."
http://www.vz-nrw.de/UNIQ126538461027339/link7051A.html
Für den Streitfall gibt's auch einen Musterbrief!
 

schwarze Rose

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AW: Hilfe! Kulanz und Garantie?

Also ich bin ja kein Jurist, aber was Du sagst, macht ja keinen Sinn. Es kann ja nicht darum gehen, dass etwas kaputt ist, sondern dass es Mängel hat. Mängel bestehen auch, wenn etwas kurzfristig kaputt geht, wenn man es nicht gerade aus dem Fenster oder ins Wasser geschmissen hat. Und der Verbraucher muss erst einmal garnichts nachweisen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html

Ich habe das Gesetz nicht geschrieben,sondern nur zitiert. Mängel im Sinne des Gesetzes, sind..s. mein anderer Post.

Wenn man reklamiert, muss man sich an die Gesetzeslage halten, wenn es Sinn machen soll.
Ich sage ja nicht, das es keinen Erfolg hat, sondern eine Rückgabe des Gerätes kann nur über Garantie erfolgen.


(und wenn ihr mir nicht glaubt, empfehle ich einige Semester Jura für Wirtschaftswissenschaftler .......nichts für ungut:wink:)
 
F

fee_peri

Guest
AW: Hilfe! Kulanz und Garantie?

Also Leute vielen Dank für eure Ratschläge...
War heut nach der Schule beim Kaufhof...
Der Verkäufer hat das Gerät gleich angenommen, und ohne wenn und aber umgetauscht...

Die gesetzliche Lage nach meinem Ex der Jura - Student ist, ist folgendermaßen:
Gesetzlich hat man aufjedenfall 2 Jahre Garantie, weil das auch auf der Verpackung stand..
Aber in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Käufer selbst verschuldet ist... Wenn er denn nicht auslegen will.... Und dies beweisen ist nicht immer so leicht...
Die restlichen 18 Monate muss der Käufer beweisen dass er nicht Selbstverschuldet ist....

Also naja egal wass die euch sagen und reindrücken wollen besteht auf die Kulanz...
Hatte schon mal mega Zoff bei DEICHMANN weil die mir weiß machen wollten dass ich Selbstverschuldet daran bin, dass 3 mal getragene Stiefel Schäden haben... Aber der hat es dann auch schnell angenommen.....

Fazit: Rechtlich habt ihr aufjedenfall ein Recht auf REPERATUR oder UMTAUSCH...
Außerdem sind vielen Großmärkten ihr Ruf wichtiger als Kulanzware anzunehmen... Kenne auch schon Freunde die bei Sony ihren PS2 erstattet bekommen haben obwohl die Garantie überfällig war....

Aber dass mit den Mängeln stimmt, für eine Erstattung während der Garantiezeit müssen die Mängel nicht beim Kauf schon vorhanden sein...


LG
 
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