Omitier
Active Member
AW: Hilfe! Kulanz und Garantie?
Nein, das stimmt schon alles so. Der 476 gilt übrigens nur für Verbrauchsgüter.
Also ich bin ja kein Jurist, aber was Du sagst, macht ja keinen Sinn. Es kann ja nicht darum gehen, dass etwas kaputt ist, sondern dass es Mängel hat. Mängel bestehen auch, wenn etwas kurzfristig kaputt geht, wenn man es nicht gerade aus dem Fenster oder ins Wasser geschmissen hat. Und der Verbraucher muss erst einmal garnichts nachweisen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html
Nein, das stimmt schon alles so. Der 476 gilt übrigens nur für Verbrauchsgüter.