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AW: Hilfe!

Also ich kenn mich auch nur ein bißchen aus aber, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit hätte, brächte sie keinen Einkommensnachweis!

Wohnt sie denn noch zu Hause bzw. wie bestreitet sie ihr Einkommen. Eine Möglichkeit wäre auch, wenn Eure Eltern oder Du genug verdienen, so dass einer weitere Person wirtschaftlich abgesichert ist (die Berechnung erfolgt dann glaube ich über die Kosten Haushaltsvorstand + x Personen über 18 Jahren im Haushalz + Miete). Bezieht einer von Euch oder gar sie staatliche Zuschüsse wird es erheblich schwieriger!

LG Susi
 
AW: Hilfe!

Also ich kenn mich auch nur ein bißchen aus aber, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit hätte, brächte sie keinen Einkommensnachweis!

LG Susi

in nrw benötigt man auch bei deutscher staatsangehörigkeit die letzen 3 einkommensnachweise der ehefrau , ( darf auch nicht unter einem bestimmten einkommen, das ich leider nicht mehr weiss :( liegen) und sogar eine bescheinigung vom vermieter, das die wohnung ausreichend platz bietet.

lg
aylin06
 
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Das dürfte dann höchstens an unterschiedlichen Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer liegen, aber nach bundesdeutschem AufenthG, bedarf es bei Deutschverheiratung keinem Nachweis der wirtschaftlichen Absicherung.
Meine AB hat auch gesagt, da ich Deutsche bin, bräuchten sie keine Lohnabrechnungen von mir, aber weil ich Deutsche bin, hab ich sie trotzdem gleich gefaxt :smile: ! Und nicht alles was die Damen und Herren bei der AB sagen, entspricht acuh der Wahrheit!

Im Gegensatz dazu, muss bei Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner, Lebenserhalt und Unterbringung nachgewiesen werden!

Ich würde mal unter info4alien schauen bzw. fragen, die sind da sehr informativ!

LG Susi
 
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Also sie bekommt geld vom vater eben taschengeld, eine wohnung werden wir mieten und es einrichten alles kein thema,die eltern von Bräutigam haben ihr 8000euro gegebendamit wäre das einrichten kein thema , meinvater ist rentner, ich arbeite 2100netto verdienst, was machen ej.kann es den schlimmsten fall so passieren das wir irgendwas unterschreiben müssen.
 
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Na ja die Möglichkeit wäre dann, dass Du bzw. Deine Eltern, Deiner Schwester pro forma den betreffenden Betrag monatlich aufs Konto überweist! Der einfachste Weg, wäre mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde zu reden und zu fragen, was ihr machen müsst, damit die Zustimmung zur Visumserteilung gegeben wird. Denn spekulieren hilft auch nicht weiter, es soll ja auch einige Ausländerbehörden geben, die da mit sich reden lassen!

LG Susi
 
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Wir haben jetzt vor eine wohnung zu mieten 350 euro warm 60m2, muss sie erst ihren namen ändern und dann wohn geld beantragen, damit die sehen das es für ein paar gedacht ist.
 
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Ich versteh zwar den Zusammenhang nicht, aber die Namensänderung kann sie sowieso erst beantragen, wenn ihr Mann in Deutschland ist, da beide die "Erklärung zum Ehenamen" unterschreiben müssen!

An Eurer stelle würde ich mich wirklich mal bei den zuständigen Behörden informieren, das hätte man ja auch schon vor der Hochzeit machen können!
 
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Mal ne andrere Frage kann ich als Türke mit deutschen Pass von meinem Vater erben der in der Türkei Grundstücke und Paar Häuser hatt , mal neben bei ist mir mal eingefallen.
 
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Die Frage solltest Du wohl lieber einem Anwalt stellen, der sich mit türkischem Erbrecht auskennt !

Auf Antworten "vom hören / sagen" würde ich mich in Deinem Fall da nicht verlassen !

Lieben Gruß :p
 
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Hallo ni ist es soweit , wir haben meiner Schwester ein Kiosk eingerichtet es läuft seit 4 monaten gut sie hat ne Wohnung einkommennachweise vom Steuerberater wir waren im Ausländeramt sie sagten die gegenseite muss den antrag erst stellen also in Istanbul ihr mann ist dabei , mann sagte ihm auch das es 3 monate dauern würde ist klar ich muss zugeben das die ämter in mein Land alle geld wollen ,unkorrekte korupte arsch gesichter unzwar wirklich alle.

Ist das ganze so richtig wie es abläuft.

Also Mietvertrag, eikommen nachweise alle da.

MFG
Selcuk
 
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