Hochzeitsfeier an einem kirchl. Feiertag

ASYA44

Member
AW: Hochzeitsfeier an einem kirchl. Feiertag

Eben!
Aber ich weiß es noch nicht wirklich. Ich gehe mal davon aus.
Wir haben nun vor: Der Besitzer soll sich von seinem direkten Nachbarn !!!die Polizei!!! eine Genehmigung geben lassen! Und uns dann vorzeigen bzw. die Polizei soll auch wissen, wer an dem Tag feiert. Dann werde ich noch mit der Stadt, in der ich wohne, telen, ob davul zurna möglich sind.
Mehr kann ich doch nicht tun...
 

cafedelsol

Gesperrt
AW: Hochzeitsfeier an einem kirchl. Feiertag

ich denke dann bist du abgesichert.

mal was anderes: wielange seid ihr denn jetzt zusammen? sende ögretmendin demi?
 

ASYA44

Member
AW: Hochzeitsfeier an einem kirchl. Feiertag

Wir sind seit fast 2,5 Jahre zus. Ja, habe gleich nach dem Ref. eine feste Einstellung bekommen.
Sende mi? In welchem Bundesland?
 

Catsili

Active Member
AW: Hochzeitsfeier an einem kirchl. Feiertag

ÖFFENTLICHE Tanzveranstaltungen sind teilweise verboten - nicht PRIVATE!!!

Eine Hochzeit / Verlobungsfeier ist eine private Veranstaltung - also normalerweise null Problem.:wink:
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Hochzeitsfeier an einem kirchl. Feiertag

Der einzige Tag, bei dem sich die Behörden hier wegen Musik und Tanz anstellen ist meiner Meinung nach Karfreitag.

Von anderen Feiertagen, an den eben Feiern per Gesetz nicht erlaubt sein soll, habe ich noch nie gehört.
 
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