in die Vollstreckung gehen?

Vaterlich

Well-Known Member
Was bedeutet "in die Vollstreckung gehen"? Eine Art Antrag (von Gläubiger), damit die Vollstreckung(sprozess) (von zuständigen Behörden/Personen) gestartet wird?

"Dem Besteller ist bekannt, dass er nach fristgerechter Kündigung der Grundschuld aus der vorstehenden Vollstreckungsunterwerfung dem Gläubiger die jederzeitige Möglichkeit gibt, aus dem gesicherten Schuldverhältnis in die Vollstreckung zu gehen und dass er als Eigentümer die Beweislast trägt, dass im Einzelfalle eine Vollstreckungsmaßnahme nicht zulässig sei."
 

Vaterlich

Well-Known Member
Geht es da um die finanzielle Belastung eines Grundstücks?

Eigentlich habe ich es noch nicht verstanden. Es geht um eine General- und Vorsorgevollmacht. Und es steht drin "Bestellung einer vollstreckbaren Buchgrundschuld". Ich erwarb noch nicht eine Übersicht darüber ob eine finanzielle Belastung schon vorhand ist oder mit der genannten Vollmacht gegenebenfalls eine Belastung verfolgen wird.

Kannst du Türkisch?
 

Alubehütet

Well-Known Member
Ich denke, hier ist ein Jura-Forum gefragt. Das ist fachjuristisch, da kommen wir mit normalem Sprachverständnis nicht hinter. Das sind juristisch genau definierte Vokabeln, Begriffe, auch „bestellen“.
 

Doris

Well-Known Member
Mit der Bitte um Hilfe ist es oftmals so eine Sache. Kommt sie nicht sofort, wird gemeckert.
 

Bintje

Well-Known Member
Was bedeutet "in die Vollstreckung gehen"? Eine Art Antrag (von Gläubiger), damit die Vollstreckung(sprozess) (von zuständigen Behörden/Personen) gestartet wird?

"Dem Besteller ist bekannt, dass er nach fristgerechter Kündigung der Grundschuld aus der vorstehenden Vollstreckungsunterwerfung dem Gläubiger die jederzeitige Möglichkeit gibt, aus dem gesicherten Schuldverhältnis in die Vollstreckung zu gehen und dass er als Eigentümer die Beweislast trägt, dass im Einzelfalle eine Vollstreckungsmaßnahme nicht zulässig sei."

Genau. Der Gläubiger kann (nach fristgerechter Kündigung) sofort den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, um nicht zurückgezahlte Schulden beim Schuldner einzutreiben.
Bei einer Grundschuld (vermutlich Wohnung / Haus / Grundstück) würde dann gepfändet und zwangsweise verkauft, um die Forderung des Gläubigers zu befriedigen: Es sei denn, der Eigentümer (=Schuldner) kann beweisen, dass das [aus diesen oder jenen Gründen] nicht erlaubt ist.
 

eruvaer

Well-Known Member
Was bedeutet "in die Vollstreckung gehen"? Eine Art Antrag (von Gläubiger), damit die Vollstreckung(sprozess) (von zuständigen Behörden/Personen) gestartet wird?

"Dem Besteller ist bekannt, dass er nach fristgerechter Kündigung der Grundschuld aus der vorstehenden Vollstreckungsunterwerfung dem Gläubiger die jederzeitige Möglichkeit gibt, aus dem gesicherten Schuldverhältnis in die Vollstreckung zu gehen und dass er als Eigentümer die Beweislast trägt, dass im Einzelfalle eine Vollstreckungsmaßnahme nicht zulässig sei."
'Der Vertragspartner weiss, dass bei Auflösen der Grundschuld, der Geldgeber jederzeit seinen Anteil einfordern kann. In diesem Fall muss der Vertragspartner beweisen, dass er den offenen Betrag nicht bezahlen kann.'
So würde ich es stark vereinfacht sagen.

"In die Vollstreckung gehen" meint stark vereinfacht: 'den Gerichtsvollzieher losschicken'

Die Grundschuld ist ähnlich einer Hypothek, aber anders. Bei Bedarf erkläre ich das auch genauer, ist aber etwas kompliziert.
 
Top