sevdali
New Member
Hallo Leute
Ich war heute beruflich bei einer Info Veranstaltung der Stadtverwaltung meines Stadtteils und habe ein Vortrag über Privatinsolvenz gehalten. Die Veranstaltung war Kostenlos und entsprechend gut besucht. Bei anschließende fragen ist mir aufgefallen das viele Menschen überhaupt nicht über diese Thema wissen und das bisschen was sie hier und da aufgeschnappt haben war totaler Unsinn. Die wichtigsten fragen und antworten habe ich hier aufgelistet. Vielleicht braucht ja jemand die Info
Wo kann ich mich über Privatinsolvenz informieren?
In jeder Stadt gibt einen Schuldnerberatungsstelle und auch die meisten kirchlichen Einrichtungen wie Diakonie und etc. haben etwas Ähnliches. Leider beträgt die Wartezeit bei solchen Einrichtungen 6 bis 12 Monate manchmal auch bis zu 18 Monate. Mein Tipp einen Rechtsanwalt mit Schuldenbereinigung beauftragen.
Muss ich den Rechtsanwalt bezahlen:Wenn man ein Beratungshilfeschein hat muss man den RA nicht bezahlen.
Wer bekommt eine Beratungshilfeschein:Alle die sich einen RA nicht leisten können und dadurch rechtlich benachteiligt werden.
Wo bekomme ich eine Beratungshilfeschein: Beim zuständigem Amtsgericht Abt. Beratungshilfesachen welcher der für den Wohnbezirk zuständig ist. Adresse und Telefonnummer bekommt man über Stadtverwaltung auf Wunsch wird man auch von dort aus direkt verbunden. Folgende Unterlagen sollte man vorlegen
Personalausweis
Nachweis über einkommen
Mietvertrag (wird nicht immer verlangt sollte man aber für alle fälle mitnehmen)
Mein Tipp den Antrag auf Beratungshilfe vom RA ausfüllen und auch über RA beim Amtsgericht einreichen. Die RAe haben entsprechende Anträge immer parat.
Zusatz Info für alle die ein verfahren eröffnen wollen oder sich angesprochen fühlen:
Das Insolvenzverordnung wird ab 2007 geändert (Datum noch nicht bekannt aber es spricht alles für April 2007) Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung des Stundungsantrages. Derzeit muss man für Verfahrungserffönung nichts bezahlen. Nach der Änderung werden 3.500 bis 4.500 Euro Gerichtskosten fällig. Diese kosten müssen mit Antragstellung bezahlt werden. Kann man diese kosten nicht bezahlen wird der Antrag abgelehnt. Im falle einer Ablehnung tritt ein anderes verfahren in Kraft der sehr viele Benachteiligungen nach sich zieht. Das ist aber eine Andre Gesichte.
Also wer so etwas machen will sollte die Entsprechende Anträge bis 31.12.2006 beim Amtsgericht einreichen. Denn alle Anträge die bis dato beim Gericht eingehen werden nach alter Verordnung bearbeitet.
Wer ausführliche Info will kann sich ja melden. Gebe gerne Auskunft
Gruß Sevdalı
Ich war heute beruflich bei einer Info Veranstaltung der Stadtverwaltung meines Stadtteils und habe ein Vortrag über Privatinsolvenz gehalten. Die Veranstaltung war Kostenlos und entsprechend gut besucht. Bei anschließende fragen ist mir aufgefallen das viele Menschen überhaupt nicht über diese Thema wissen und das bisschen was sie hier und da aufgeschnappt haben war totaler Unsinn. Die wichtigsten fragen und antworten habe ich hier aufgelistet. Vielleicht braucht ja jemand die Info
Wo kann ich mich über Privatinsolvenz informieren?
In jeder Stadt gibt einen Schuldnerberatungsstelle und auch die meisten kirchlichen Einrichtungen wie Diakonie und etc. haben etwas Ähnliches. Leider beträgt die Wartezeit bei solchen Einrichtungen 6 bis 12 Monate manchmal auch bis zu 18 Monate. Mein Tipp einen Rechtsanwalt mit Schuldenbereinigung beauftragen.
Muss ich den Rechtsanwalt bezahlen:Wenn man ein Beratungshilfeschein hat muss man den RA nicht bezahlen.
Wer bekommt eine Beratungshilfeschein:Alle die sich einen RA nicht leisten können und dadurch rechtlich benachteiligt werden.
Wo bekomme ich eine Beratungshilfeschein: Beim zuständigem Amtsgericht Abt. Beratungshilfesachen welcher der für den Wohnbezirk zuständig ist. Adresse und Telefonnummer bekommt man über Stadtverwaltung auf Wunsch wird man auch von dort aus direkt verbunden. Folgende Unterlagen sollte man vorlegen
Personalausweis
Nachweis über einkommen
Mietvertrag (wird nicht immer verlangt sollte man aber für alle fälle mitnehmen)
Mein Tipp den Antrag auf Beratungshilfe vom RA ausfüllen und auch über RA beim Amtsgericht einreichen. Die RAe haben entsprechende Anträge immer parat.
Zusatz Info für alle die ein verfahren eröffnen wollen oder sich angesprochen fühlen:
Das Insolvenzverordnung wird ab 2007 geändert (Datum noch nicht bekannt aber es spricht alles für April 2007) Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung des Stundungsantrages. Derzeit muss man für Verfahrungserffönung nichts bezahlen. Nach der Änderung werden 3.500 bis 4.500 Euro Gerichtskosten fällig. Diese kosten müssen mit Antragstellung bezahlt werden. Kann man diese kosten nicht bezahlen wird der Antrag abgelehnt. Im falle einer Ablehnung tritt ein anderes verfahren in Kraft der sehr viele Benachteiligungen nach sich zieht. Das ist aber eine Andre Gesichte.
Also wer so etwas machen will sollte die Entsprechende Anträge bis 31.12.2006 beim Amtsgericht einreichen. Denn alle Anträge die bis dato beim Gericht eingehen werden nach alter Verordnung bearbeitet.
Wer ausführliche Info will kann sich ja melden. Gebe gerne Auskunft
Gruß Sevdalı