Kündigung in der Türkei

BodrumBodrum

Active Member
Ich brauche mal jemanden, der quasi mit mir mitdenkt:

Meine aktuelle Arbeitserlaubnis läuft am 14. September 2015 aus.
Ich plane aus privaten Gründen nach Deutschland zurück zu gehen.
Da ich länger als 36 Monate in der gleichen Firma arbeite, habe ich eine ordentliche Kündigungsfrist von 8 Wochen. Das wäre dann etwa der 14. Juli.

Nun hat mich mein Arbeitgeber gebeten, für die Beantragung der neuen Arbeitserlaubnis ein Formular auszufüllen, damit die den Prozess starten können.
Aus bestimmten Gründen möchte ich meinem Arbeitgeber jetzt noch nicht meine Pläne offenlegen.

Meine Frage: Wenn der Beantragungsprozess für die neue Arbeitserlaubnis läuft, gehe ich damit indirekt eine Zusage ein, auch im kommenden Jahr weiterhin für die Firma zu arbeiten? Oder hat das keinen Einfluss und einzig und allein ausschlaggebend für mich ist der Endtermin auf meiner aktuellen Arbeitserlaubnis?

Kennt sich damit jemand hier aus? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Die Leiterin unserer Personalabteilung hat sich so ausgedrückt, dass es keine Problem darstellt. Der Beantragungsprozess dauert ja immer so lange, deswegen senden sie die Unterlagen jetzt zu YÖK. Es ist also eine rein formaler Vorgang.
 

Sabine

Well-Known Member
Kann da nicht wirklich helfen. Ganz allgemein dachte ich bisher, in der Türkei gibt's sowas wie Kündigungsfristen gar nicht.

Manche türkische verwandte arbeiten mal hier und mal da und beim nächsten telefonat
paar wochen später schon wieder woanders. Einmal habe ich gefragt wie das mit Kündigungsfristen ist und nur ein erstauntes: Häh ??? gehört :rolleyes:

Kommt vielleicht auf job und firma an...

Würde allerdings sagen, wenn du sowieso zurück nach D willst kann dir die frist doch schnurz sein. Oder wirkt sich das im zeugnis aus??? Von zeugnis bei nem türkischen Arbeitgeber habe ich nämlich auch noch nie gehört ;)
 

BodrumBodrum

Active Member
Hallo Sabine,

also Kündigungsfristen gibt es schon. So ein bisschen Rechtsstaat ist die Türkei auch ;-).
Wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte kann mein Arbeitgeber von mir sozusagen 'Schadensersatz' verlangen, wenn er richtig böse ist. In der Regel passiert das nicht und man findet oft eine Einigung.

Ob es Zeugnisse gibt oder nicht, weiss ich nicht, aber ich arbeite an einer Uni und wir bekommen Referenzschreiben (amerikanisches System). Von daher ...
 

rüzgar

Well-Known Member
Ich denke mal, dass das Formular ein Verlängerungsantrag für deine im September ablaufende Arbeitserlaubnis war (wobei man den eigentlich 2 Monate vor oder 15 Tage nach Ablauf der Arbeitserlaubnis stellen kann).
Ausschlaggebend ist aber doch einzig und allein dein Arbeitsvertrag, oder nicht? Je nachdem ob du einen unbefristeten oder einen Jahresvertrag etc. hast, würde dieser sich ja einfach dementsprechend fortsetzen und du kündigst dann fristgemäß. Klar, ist so ein Antrag gefühlsmäßig indirekt eine Zusage, dass das Arbeitsverhältnis weitergeht, aber Dinge im Leben können sich ändern und meiner Meinung nach zählt nur der schriftliche Arbeitsvertrag. Das Enddatum deiner Arbeitserlaubnis hat eigentlich nichts mit deinem Arbeitsverhältnis/-vertrag und deiner Kündigungsfrist zu tun, da du ja auch vor Ablauf deiner Arbeitserlaubnis kündigen bzw. die Arbeit niederlegen kannst und dann dementsprechend deine Arbeitserlaubnis zurücksenden musst. Wobei es natürlich ein bisschen unfair ist, da so eine neuer Antrag für die Arbeitserlaubnis ja auch mit Kosten verbunden ist - es ist also eher eine Gewissensfrage und das musst du selbst abwägen aus welchen Gründen du deinem AG noch nicht mitteilen kannst oder möchtest, dass du gehen wirst.
(o. G.)
Ich wünsche dir, liebe @BodrumBodrum, alles Gute für deine Entscheidung und dein neues Leben danach in D.!! Da wir früher ein klein wenig unsere jeweilige Türkeigeschichte verfolgt haben, würde ich mich total freuen irgendwann ein bisschen mehr über die neue Wendung und die Beweggründe zu erfahren! ;) Kendine iyi bak! :-*
 
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Sabine

Well-Known Member
Hallo Sabine,

also Kündigungsfristen gibt es schon. So ein bisschen Rechtsstaat ist die Türkei auch ;-).
..

"Ein bischen" mit Augenzwinkern ist gut :D

Nein, das dachte ich mir schon.

Meine Verwandtschaft ist hauptsächlich Koch (alle aus Bolu), arbeitet im Restaurant-Service oder als Lkw Fahrer. Also nix besonderes.

Wenns bei dir Referenzschreiben gibt, würde ich die Sache auf jeden Fall korrekt abschließen.

Und wie rüzgar schon schrieb: sag rechtzeitig bescheid. Cheffe ist bestimmt nicht erfreut das Geld für die neue Arbeitsgenehmigung umsonst zu bezahlen.

Alles Gute !!!
 

BodrumBodrum

Active Member
Danke Sabine und Rüzgar.

Auf meinem Arbeitsvertrag steht kein Anfangs- oder Enddatum drauf ;-)
Anfangs war es ein befristeter Vertrag, jetzt aber unbefristet.

Ich hab am Montag ein Gespräch mit der Personalabteilung und dann sehe ich hoffentlich klarer ;-)
 

rüzgar

Well-Known Member
Meine aktuelle Arbeitserlaubnis läuft am 14. September 2015 aus.
Ich plane aus privaten Gründen nach Deutschland zurück zu gehen.
Da ich länger als 36 Monate in der gleichen Firma arbeite, habe ich eine ordentliche Kündigungsfrist von 8 Wochen. Das wäre dann etwa der 14. Juli.
Ich verstehe nicht ganz wieso du schreibst, dass du 8 Wochen vor Ablauf deiner Arbeitserlaubnis kündigen musst. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Du hast einen unbefristeten Vertrag und kannst jederzeit kündigen, also 8 Wochen vor dem Termin, zu dem du das Unternehmen verlassen möchtest.

Ja, ein klärendes Gespräch ist immer gut... ;)
 
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