Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

S

sommersonne

Guest
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Auf gar keinen Fall zustimmen ohne den Anwalt vorher befragt zu haben. Diese ganzen Angebote machen einen sehr unseriösen Eindruck.

Wenn Dein Mann das Angebot unbedingt annehmen will, dann nicht den Arbeitsvertrag unterschreiben ohne das der Anwalt den angesehen hat.

Vor allem unbedingt an Sithnoppes Rat mit der Probezeit erinnern. Während der Probezeit kann ohne Probleme gekündigt werden und der Arbeitgeber hätte am 31.12.12 den unbequemen, weil sich wehrenden, Arbeitnehmer los und hatGeld gespart.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Das solche Methoden in sozialer Einrichtung angewandt werden, ist schon ein Armutszeugnis für die Firma :banghead.gif:

Die haben sich schon ganz andere Dinger geleistet. Die Zeitarbeitsfirma gibt es erst seit ein paar Jahren. Die meisten Arbeiter bzw. Angestellte waren VORHER bei der eigentlichen Lebenshilfe gGmbH beschäftigt. Dann kam die Zeitarbeitsfirma und ettliche Arbeiter haben ihre Kündigung bekommen und die nette Empfehlung doch bei der Zeitarbeitsfirma wieder anzufangen. Natürlich mit weniger Gehalt. Die meisten sind sogar darauf eingegangen :banghead.gif:

Als mein Mann anfing, gab es aber die Zeitarbeitsfirma schon. Er ist gleich von denen angestellt worden. Erstmal befristet, später dann ohne Befristung.

ohne absprache mit dem anwalt würde ich gar nichts tun!!!

Nee, machen wir auch nicht !

Mmmmh, soll das ein unbefristeter Vertrag sein? Kann ja laut TzBfG eigentlich gar nicht anders sein.
Welches Tarifwerk soll angewendet werden?
Er sollte auf jeden Fall darauf achten, dass keine Probezeit im Vertrag steht.
Weiterhin Übernahme der vorherigen Beschäftigungszeiten für Berechnung der Entgeltgruppe und der Betrieblichen Altervorsorge. Wenn nicht vorhanden, dieses ebenfalls verhandeln.
Zeitlich mit dem Angebot nicht unter Druck setzen lassen!!!!
Am Besten noch in eine Gewerkschaft eintreten (sofern er das nicht ist) und einen Arbeitsrechtler über den Vertrag drüber gucken lassen.

Seine bisher bestehenden Zweiten andern sich nicht. Er ist ja schon 6 Jahre da und das verfällt auch nicht. Von Befristung oder Probezeit steht nichts im Schreiben. Das läuft da nach Zeitarbeiter-Tarif. Es steht nur drin "im Übrigen bleiben alle bisherigen Bedingungen bestehen." Auch seine betriebliche Altersvorsorge würde weiterlaufen.

Sie haben nicht direkt gesagt, daß er sich bis Freitag entscheiden MUSS. Nur ist er ja eigentlich zum 30.09.2012 gekündigt und Freitag wäre somit sein letzter Arbeitstag. Irgendwie blicken wir nicht durch, ob er jetzt am Montag wieder erscheinen soll oder nicht :roll: Im Schreiben steht "bitte teilen Sie uns baldmöglichst Ihre Entscheidung mit."

Ist wahrscheinlich unerlaubte Leiharbeit.
Welchen Träger hat denn die Behindertenstätte?

Was meinst Du mit Träger ? Das nennt sich hier Lebenshilfe und ist eine gemeinnützige GmbH. Soll soweit ich mitbekommen habe, aber nun irgendwie umgewandelt werden in verschiedene Stifftungen oder so ähnlich. Blicke da nicht so ganz durch...

Na mal abwarten, ob ich heute Abend vielleicht unseren Anwalt erreiche. Dem habe ich das Schreiben zumindest schon mal zur Kenntnis gemailt.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Meine Mutter hat mal einen Prozess gegen ihren Arbeitgeber gewonnen und wurde weiter beschäftigt. Mit der Folge, dass sie 5 Jahre später Reif für die Klappse war und freiwillig gegangen ist, weil sie aufs übelste gemobbt wurde.

Selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen vielleicht gut sind, würde ich mir immer überlegen, ob der Kampf es wert ist. So oder so würde ich mich nebenbei weiter intensiv nach einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit umsehen.

Das Risiko sehe ich hier nicht. Die Kollegen wollten sogar schon eine Unterschriftenaktion gegen die Kündigung starten und sind alle sehr nett :wink:

Den Chef und sonstige Verantwortliche bekommt man höchstens zweimal im Jahr zur Betriebsversammlung zu Gesicht.

Und weitersuchen wird er natürlich trotzdem, wenn´s denn gar nicht hinhaut.

Auf gar keinen Fall zustimmen ohne den Anwalt vorher befragt zu haben. Diese ganzen Angebote machen einen sehr unseriösen Eindruck.

Wenn Dein Mann das Angebot unbedingt annehmen will, dann nicht den Arbeitsvertrag unterschreiben ohne das der Anwalt den angesehen hat.

Vor allem unbedingt an Sithnoppes Rat mit der Probezeit erinnern. Während der Probezeit kann ohne Probleme gekündigt werden und der Arbeitgeber hätte am 31.12.12 den unbequemen, weil sich wehrenden, Arbeitnehmer los und hatGeld gespart.

Arbeitsvertrag bzw. irgendwas zum Unterschreiben gibt´s noch gar nicht. Bisher existiert ja nur der Brief mit dem Angebot...
 
S

sommersonne

Guest
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Das Risiko sehe ich hier nicht. Die Kollegen wollten sogar schon eine Unterschriftenaktion gegen die Kündigung starten und sind alle sehr nett :wink:

Den Chef und sonstige Verantwortliche bekommt man höchstens zweimal im Jahr zur Betriebsversammlung zu Gesicht.

Und weitersuchen wird er natürlich trotzdem, wenn´s denn gar nicht hinhaut.



Arbeitsvertrag bzw. irgendwas zum Unterschreiben gibt´s noch gar nicht. Bisher existiert ja nur der Brief mit dem Angebot...



Umso besser, habt Ihr noch genug Zeit Euch vorzubereiten. Laßt Euch nicht zu etwasunüberlegtem drängen.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Habe jetzt den RA auf´m Handy erreicht. Der war aber heute ganzen Tag nicht im Büro sondern an seinem 2. Sitz in Hamburg.

Er versprach aber morgen als erstes die Sache mal anzusehen und sich dann zu melden.

Also warten wir´s ab...
 

Novus

Well-Known Member
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Die Zeitarbeitsfirma wurde geründet um Gelder der Gmbh abzuzweigen.
Die gGmbH muss ihren Gewinn wieder in die Gemeinnützigkeit investieren. Mit der Zeitarbeitsfirma werden diese Gewinne abgezweigt. Eine Art legale Geldwäsche. Da wird mit Steuergelder Geld gemacht, leider mittlerweile üblich in dem Gemeinützigkeitsgeschäft.
Dein Mann hat einen unbefristeten Vertrag, mir wäre es neu das man einen neuen Vertrag aufsetzt und darin nochmal Probezeit vereinbart. Ich denke das so eine Vereinbarung Nichtig wäre.
Deine Erzählungen zeigen mir nur das die Firma nicht unbedingt die seriöseste ist, ich würde versuchen aus der Beschäftigung heraus mir einen besseren Job zu suchen. Weitere "Tipps" für vertragstechnische Details holst du dir am besten bei deinem Anwalt der hoffentlich auf Arbeitsrecht spezialistiert ist. Wir sind nur Leihen, außer moralische Unterstützung wirst du hier nichts gescheites bekommen.
 
J

Junimond

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AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Die Zeitarbeitsfirma wurde geründet um Gelder der Gmbh abzuzweigen.
Die gGmbH muss ihren Gewinn wieder in die Gemeinnützigkeit investieren. Mit der Zeitarbeitsfirma werden diese Gewinne abgezweigt. Eine Art legale Geldwäsche. Da wird mit Steuergelder Geld gemacht, leider mittlerweile üblich in dem Gemeinützigkeitsgeschäft.

Dein Mann hat einen unbefristeten Vertrag, mir wäre es neu das man einen neuen Vertrag aufsetzt und darin nochmal Probezeit vereinbart. Ich denke das so eine Vereinbarung Nichtig wäre.
Deine Erzählungen zeigen mir nur das die Firma nicht unbedingt die seriöseste ist, ich würde versuchen aus der Beschäftigung heraus mir einen besseren Job zu suchen. Weitere "Tipps" für vertragstechnische Details holst du dir am besten bei deinem Anwalt der hoffentlich auf Arbeitsrecht spezialistiert ist. Wir sind nur Leihen, außer moralische Unterstützung wirst du hier nichts gescheites bekommen.

sehe ich auch so........es geht nur ums abschöpfen von kohle!
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

So heute morgen endlich Antwort vom Anwalt:

Er soll das Angebot unter Vorbehalt annehmen. Gegen diese so genannte Änderungskündigung (obwohl das Schreiben nicht mal einen Betreff hatte) wird nun wieder Änderungskündigungsschutzklage eingereicht.

Das heißt er geht ab Montag wieder zu seiner alten Arbeit und den Rest macht das Gericht.

Es gibt gute Aussichten, daß er am Ende des Prozesses seinen alten Arbeitsplatz und auch seine alte Stundenzahl wiederbekommt. Wenn nicht, hat er trotzdem noch den geänderten, aber leider schlechteren Arbeitsplatz.

Tja, hoffen wir also das Beste. Weiter bewerben kann er sich ja zwischenzeitlich trotzdem.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung

Neueste Entwicklungen:

Neue Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht für den 2. Prozeß (den für die Änderungskündigung) ist für den 25. Oktober vorgesehen.

Gerade ruft mich mein Mann an: Die Personalabteilung hat heute mit ihm gesprochen. Er soll jetzt auch über den 1.12. hinaus weiterhin für 35 Stunden beschäftigt werden. Ab dem 1.12. sollte ja auf 32,5 Stunden gekürzt werden.

Es ist wohl mit sämlichen Geschäftsführern besprochen worden, daß sich wegen der 2,5 Stunden Unterschied KEIN neuer Prozeß lohnen würde. (Die wollen Prozeßkosten sparen, ist ja klar.)
Das ganze bekommt er wohl auch noch schriftlich.

Nun soll mein Göga mit seinem Anwalt sprechen, ob das so in Ordnung geht.

Tja , warum nicht gleich so? Hätten die sich doch die Kündigung und sowieso schon alle entstandenen Kosten sparen können...

Meinem Mann gefällt die Busfahrerei übrigens sehr gut. Schön warm im Bus und nicht so a****kalt wir auf dem Gabelstapler im Lager... Im Moment ist er aber nur Beifahrer und lernt die Touren, da sein Personenbeförderungsschein noch nicht da ist. Beantragung läuft und zahlen tut die Firma :O)
 
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