AW: Kündigungsschutzklage... Fortsetzung
Das solche Methoden in sozialer Einrichtung angewandt werden, ist schon ein Armutszeugnis für die Firma :banghead.gif:
Die haben sich schon ganz andere Dinger geleistet. Die Zeitarbeitsfirma gibt es erst seit ein paar Jahren. Die meisten Arbeiter bzw. Angestellte waren VORHER bei der eigentlichen Lebenshilfe gGmbH beschäftigt. Dann kam die Zeitarbeitsfirma und ettliche Arbeiter haben ihre Kündigung bekommen und die nette Empfehlung doch bei der Zeitarbeitsfirma wieder anzufangen. Natürlich mit weniger Gehalt. Die meisten sind sogar darauf eingegangen :banghead.gif:
Als mein Mann anfing, gab es aber die Zeitarbeitsfirma schon. Er ist gleich von denen angestellt worden. Erstmal befristet, später dann ohne Befristung.
ohne absprache mit dem anwalt würde ich gar nichts tun!!!
Nee, machen wir auch nicht !
Mmmmh, soll das ein unbefristeter Vertrag sein? Kann ja laut TzBfG eigentlich gar nicht anders sein.
Welches Tarifwerk soll angewendet werden?
Er sollte auf jeden Fall darauf achten, dass keine Probezeit im Vertrag steht.
Weiterhin Übernahme der vorherigen Beschäftigungszeiten für Berechnung der Entgeltgruppe und der Betrieblichen Altervorsorge. Wenn nicht vorhanden, dieses ebenfalls verhandeln.
Zeitlich mit dem Angebot nicht unter Druck setzen lassen!!!!
Am Besten noch in eine Gewerkschaft eintreten (sofern er das nicht ist) und einen Arbeitsrechtler über den Vertrag drüber gucken lassen.
Seine bisher bestehenden Zweiten andern sich nicht. Er ist ja schon 6 Jahre da und das verfällt auch nicht. Von Befristung oder Probezeit steht nichts im Schreiben. Das läuft da nach Zeitarbeiter-Tarif. Es steht nur drin "im Übrigen bleiben alle bisherigen Bedingungen bestehen." Auch seine betriebliche Altersvorsorge würde weiterlaufen.
Sie haben nicht direkt gesagt, daß er sich bis Freitag entscheiden MUSS. Nur ist er ja eigentlich zum 30.09.2012 gekündigt und Freitag wäre somit sein letzter Arbeitstag. Irgendwie blicken wir nicht durch, ob er jetzt am Montag wieder erscheinen soll oder nicht :roll: Im Schreiben steht "bitte teilen Sie uns baldmöglichst Ihre Entscheidung mit."
Ist wahrscheinlich unerlaubte Leiharbeit.
Welchen Träger hat denn die Behindertenstätte?
Was meinst Du mit Träger ? Das nennt sich hier Lebenshilfe und ist eine gemeinnützige GmbH. Soll soweit ich mitbekommen habe, aber nun irgendwie umgewandelt werden in verschiedene Stifftungen oder so ähnlich. Blicke da nicht so ganz durch...
Na mal abwarten, ob ich heute Abend vielleicht unseren Anwalt erreiche. Dem habe ich das Schreiben zumindest schon mal zur Kenntnis gemailt.