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sdost
Guest
19. Februar 2009, 14:36 Uhr
Hartz-IV-Empfänger in Ballungsräumen müssen sich nicht mit einer kleineren Wohnung zufrieden geben als Arbeitslose auf dem Land. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel auf die Klage eines Arbeitslosen aus München. Der sollte eine kleinere Wohnung beziehen und wehrte sich.
Auch in Ballungsräumen mit teuren Mieten stehen Hartz-IV-Empfängern die gleichen Wohnflächen zu wie auf dem Land. In Städten mit hohen Immobilienpreisen dürften die Jobcenter den Arbeitslosen nicht einfach kleinere Wohnungen vorschreiben, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag.
Quelle: http://www.welt.de/politik/article3234599/Kein-Umzugszwang-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html#reqWik