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sdost
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Ein Autofahrer sah es nicht ein, dass er für sein Vergehen eine Strafe zahlen musste und sagte deshalb zu einem Polizisten: „Sie sind mir ein komischer Vogel.“ Der Beamte klagte wegen Beleidigung. Nun entschied das Oberlandgericht Bamberg in Bayern, die Äußerung des Autofahrers ist keine ehrenrührige Aussage. Wörtlich begründete das Gericht sein Urteil: „Mit der Redewendung 'komischer Vogel' wird seit jeher ein sonderbarer, eigentümlicher, merkwürdiger, befremdlicher und mitunter kauziger Mensch bezeichnet. Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne kann darin aber nicht gesehen werden. Schon ein römischer Dichter hatte vor rund 2000 Jahren den entsprechenden Spruch geprägt.
http://news.de.msn.com/Galerien/kurznotiert.aspx?cp-documentid=9444743&imageindex=6#9444743
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