"Komischer Vogel" ist keine Beleidigung

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sdost

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Ein Autofahrer sah es nicht ein, dass er für sein Vergehen eine Strafe zahlen musste und sagte deshalb zu einem Polizisten: „Sie sind mir ein komischer Vogel.“ Der Beamte klagte wegen Beleidigung. Nun entschied das Oberlandgericht Bamberg in Bayern, die Äußerung des Autofahrers ist keine ehrenrührige Aussage. Wörtlich begründete das Gericht sein Urteil: „Mit der Redewendung 'komischer Vogel' wird seit jeher ein sonderbarer, eigentümlicher, merkwürdiger, befremdlicher und mitunter kauziger Mensch bezeichnet. Eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne kann darin aber nicht gesehen werden. Schon ein römischer Dichter hatte vor rund 2000 Jahren den entsprechenden Spruch geprägt.

http://news.de.msn.com/Galerien/kurznotiert.aspx?cp-documentid=9444743&imageindex=6#9444743
 

Forumstürke

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AW: "Komischer Vogel" ist keine Beleidigung

Das ist eben das heimtückische an Wörtern. Jeder hat eine andere Definition. Klar, dass es das zu Streit kommen kann, so wie es auch oft passiert.popcorn
 
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sdost

Guest
AW: "Komischer Vogel" ist keine Beleidigung

Dann hätte der Polizist zu dem Richter nach dem Urteil sagen können, dass er ein komischer Vogel ist. Ob dem das gefallen hätte?
 
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