Land kippt die Sargpflicht

07genclik

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Land kippt die Sargpflicht


Niedersachsen hat das Bestattungsrecht gelockert. Am Mittwoch wurden mit den Stimmen von CDU und FDP sowie einigen Stimmen aus den Reihen der SPD im Landtag liberalere Regelungen beschlossen. In vielen, aber nicht allen Bereichen, ist Niedersachsen damit nun fortschrittlicher als viele andere Bundesländer.

Nach dem neuen Gesetz können Muslime künftig gemäß den Vorschriften ihrer Religion auch ohne Sarg und nur im Leinentuch beeerdigt werden. Für die Einrichtung von Friedwäldern, in denen Urnen in freier Natur beigesetzt werden, wurde Rechtssicherheit geschaffen. Der Friedhofszwang bleibt jedoch generell bestehen - die Urne auf dem Kaminsims wird es auch künftig nicht geben. Ferner können Beerdigungen auch billiger werden, weil Särge nicht mehr zwingend aus Holz sein müssen. Auch für Urnen gibt es künftig keine bestimmten Vorschriften an das Material mehr.

Darüber hinaus ist es künftig auch möglich, dass private Unternehmen einen Friedhof betreiben - Kommunen oder Kirchen können diese damit beauftragen. Abgelöst werden damit Regelungen, die zum Teil noch aus dem Jahr 1934 stammten.

Friedwälder, für deren Einrichtung es bisher keine rechtliche Grundlage gab, müssen nach dem neuen Bestattungsgesetz durch eine Hecke oder eine andere Begrenzung klar als Friedhof erkennbar sein. In Niedersachsen gibt es bisher zwei Friedwälder in Bramsche und in Hude. Dort können sich Menschen schon vor ihrem Tod ihren Bestattungsplatz unter einem Baum in freier Natur wählen. Die Idee kommt aus der Schweiz.

Die Grünen lehnten das Gesetz ab, weil es aus ihrer Sicht nicht weitgehend genug ist. Sie forderten die komplette Aufhebung des Friedhofszwanges, wie sich dies ein Großteil der Bevölkerung wünsche. Die Abgeordnete der Grünen, Ursula Helmhold, erklärte, als Hürde sei aber gefordert, dass vom Friedhofszwang nur dann abgewichen werde, wenn der Verstorbene dies testamentarisch festgelegt habe.
 
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