militär

AW: militär

Yep, mir kann doch niemand erklären warum man der türkische Staat hier so konsequent ist.
Da gibt es zwei Kinder, eine Frau und einen wehrpflichtigen Familienvater.
Der Familienvater ist 38 Jahre alt.
Das sind die Fakten!

Mindestens 20 Jahre hatte der Familienvater die Möglichkeit einen Betrag von 5112 € zusammenzusparen!
Das entspricht 21,30 € pro Monat.
Das soll unmöglich sein, wo man weiß was auf einen zukommt?
 
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Also ich finde das ist ein Hohn fuer diejenigen die ihren Wehrdienst ohne Murren in gefaehrlichen Gebieten und - soviel ich weiss - mit sehr sehr wenig Lohn- abgeleistet haben. Dazu gibt es hier im Forum auch Berichte.
Da muss ich olgunbay recht geben - der Freund von momy hat in der Zeit in der andere den Wehrdienst machten arbeiten und Geld verdienen koennen. Nur die Honigseite vom Leben haben wollen- das ist ein bisschen einfach. Ach, ich vergass: er wuerde ja auch Opfer bringen, um den Wehrdienst zu vermeiden: die deutsche Staatsbuergerschaft annehmen (auf einmal), heiraten....:evil:
 
AW: militär

Er wird ab dem Zeitpunkt staatenlos, ab dem dem Antrag auf Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit stattgegeben wird und er sich nicht um eine neue Staatsbürgerschaft bemüht.

Hhmm, beachte ich Artikel 20 / 21 und 22 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz dann ist das so einfach nicht möglich "staatenlos" zu werden!

Immerhin müsste ich den Nachweis erbringen eine neue Staatsangehörigkeit zu besitzen!

Die Aberkennung der türkischen Staatsangehörigkeit wäre möglich!
Brauchst du nur nicht zur Wehrpflicht erscheinen, wenn du im Ausland lebst!

Clever oder?
 
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Hhmm, beachte ich Artikel 20 / 21 und 22 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz dann ist das so einfach nicht möglich "staatenlos" zu werden!

Immerhin müsste ich den Nachweis erbringen eine neue Staatsangehörigkeit zu besitzen!

Nein, Du müsstest nur "glaubhaft machen", eine fremde Staatsbürgerschaft anzustreben. Dazu reicht die Abgabe einer einfachen Erklärung. Die Möglichkeit eingeschlossen, dein Bestreben auch schnell wieder zu ändern.
Diese Formulierung hängt damit zusammen, dass sich die meisten Staaten, vermutlich auch die Türkei, verpflichtet haben, Staatenlosigkeit einzudämmen. Der Artikel 20 Nr. c soll die Büger dazu anhalten, keine Entlassung in die Staatenlosigkeit anzustreben. Er verhindert es aber nicht und darf es auch nicht verhindern. Räumt ein Staat die Möglichkeit ein, den Bürger in eine andere Staatsangehörigkeit zu entlassen, muss er aus rechtsstaatlichen Prinzipien auch die Entlassung in die Staatenlosigkeit gestatten. Er würde sonst seine Bürger einem unbestimmten anderen Staat "ausliefern".
 
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Hallo Core,

man müsste das Problem von "momy27" beachten!
Es besteht eine Wehrpflicht und es fehlt über 8000 für den so genannten "Freikauf".
So wie ich es verstanden habe, wird "er" über kurz oder lang eine Deutsche heiraten.

Es Sprichwort, reiße kein neues Loch auf um ein altes zu stopfen!

Was ich meinte bezieht sich darauf: man kann sich die durch Abwesenheit und Nichterfüllung der Wehrpflicht die türkische Staatsangehörigkeit aberkennen lassen!
Dann heiratet "er" eine deutsche Staatsbürgerin und beantragt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Offen bleibt dann, weil ich es nicht weiß, ob man dann z.B. "gewisse Erbschaften" in der Türkei antreten kann.


Viele Grüße

olgunbay
 
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Was ich meinte bezieht sich darauf: man kann sich die durch Abwesenheit und Nichterfüllung der Wehrpflicht die türkische Staatsangehörigkeit aberkennen lassen!

Ach so. Ist das sicher, dass die Türkei dann so schnell aufgibt? Zwischen der ignorierten Einberufung und der Aberkennung der Staatsbürgerschaft wird doch einige Zeit verstreichen, während der man sich nicht in der Türkei blicken lassen sollte. Wenn die Türkei da nicht noch ein generelles Einreiseverbot dran hängt?
Um momys Problem zu berücksichtigen: Bloß nicht deshalb heiraten! :wink:
 
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Als deutscher Staatsbürger kann man nicht zur Wehrpflicht in die Türkei herangezogen werden, oder?
 
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