M
mar
Guest
AW: Minderheiten behandlung!
so ganz stimmt es aber nicht, werner.
die sorben hatten schon immer , auch in der ex-ddr einen eigenen rundfunksender, später eigenes fernsehen und die sprache war IMMER gleichberechtigt , auch in kindergärten, schulen und auf den ämtern wurde sorbisch gesprochen ( dem gegenüber das wendland in niedersachsen ? ich glaube, da war nur deutsch die amtssprache! die wenden in niedersachsen sind ja ethnisch mit den sorben verwandt)
50 Jahre Sorbischer Rundfunk
Der Sorbische Rundfunk feierte sein 50-jähriges Jubiläum! Am 22. März 1953 wurde in Görlitz das erste sorbische Rundfunkstudio gegründet. Aus diesen bescheidenen, aber engagierten Anfängen mit zunächst wöchentlich 70 Sendeminuten hat sich im Laufe der Jahre ein bei den Sorben beliebtes, in der zweisprachigen Lausitz anerkanntes und von vielen europäischen Volksgruppen als beispielhaft angesehenes Rundfunkprogramm entwickelt.
Das Rundfunkstudio Bautzen mit über 30 Mitarbeitern, seit MDR-Gründung 1992 wichtigstes Regionalstudio von MDR 1 RADIO SACHSEN, leistet mit seinem Programmangebot einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Pflege der sorbischen Sprache und damit für die gesamte Kultur in der Region.
http://193.22.36.128/mdr1-radio-sachsen/archiv/620478.html
die Definierung der Rechte der Sorben in der Ex-DDR: Auszug aus der Wikipedia
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Domowina nach ihrer Wiedergründung am 10. Mai 1945 in Crostwitz erneut ihre Arbeit auf, mit dem Ziel, die sorbische Identität in der Lausitz zu beleben. Der zur gleichen Zeit in Prag gegründete Sorbische Nationalausschuss sah zunächst die Zukunft der Sorben in ihrer Anbindung an die Tschechoslowakische Republik. Die Domowina setzte hingegen aus historischen Gründen auf das Zusammenleben mit den Deutschen.
Am 23. März 1948 wurde vom Sächsischen Landtag das „Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung” verabschiedet, das erstmals den Anspruch der Sorben auf Förderung ihrer Sprache und Kultur festschrieb. 1950 wurde es durch Verordnung auch im Land Brandenburg eingeführt.
In Artikel 23 der DDR-Verfassung wurden die Sorben als nationale Minderheit anerkannt.
Für die Berücksichtigung der sorbischen Interessen wurden in den jeweiligen DDR-Ministerien Abteilungen für die sorbischen Belange eingerichtet (z.B. Kultur und Innenpolitik) und staatliche wissenschaftliche Institutionen (Neu: Institut für sorbische Volksforschung; Wiedereinrichtung: Institut für Sorabistik an der Universität Leipzig) geschaffen.
Um eine Gleichstellung der sorbischen Bevölkerung zu sichern, wurden verschiedene juristische Regelungen erlassen. So wurde der sorbische Schulunterricht und die zweisprachige Beschriftung öffentlicher Einrichtungen im deutsch-sorbischen Gebiet eingeführt
heutiger (2006 )
AUSZUG AUS DER VERFASSUNG DES LANDES BRANDENRURG 4. Abschnitt Rechte der Sorben (Wenden)
Artikel 25 (Rechte der Sorben/Wenden)
(1) Das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen
Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Das Land, die
Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Verwirklichung dieses Rechtes, insbesondere
die kulturelle Eigenständigkeit und die wirksame politische Mitgestaltung des sorbischen Volkes.
(2) Das Land wirkt auf die Sicherung einer Landesgrenzen übergreifenden kulturellen Autonomie
der Sorben hin.
(3) Die Sorben haben das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur
im öffentlichen Leben und ihre Vermittlung in Schulen und Kindertagesstätten.
(4) Im Siedlungsgebiet der Sorben ist die sorbische Sprache in die öffenlliche Beschriftung einzubeziehen.
Die sorbische Fahne hat die Farben Blau-Rot- Weiß.
(5) Die Ausgestaltung der Rechte der Sorben regelt ein Gesetz. Dies hat sicherzustellen, daß in
Angelegenheiten der Sorben, insbesondere bei der Gesetzgebung, sorbische Vertreter mitwirken.
Zitat von Geierlein:Die einzige native Minderheit in Deutschland, die Sorben, haben TV Sendungen und Radio in eigener Sprache - seit der Wende!
Werner
so ganz stimmt es aber nicht, werner.
die sorben hatten schon immer , auch in der ex-ddr einen eigenen rundfunksender, später eigenes fernsehen und die sprache war IMMER gleichberechtigt , auch in kindergärten, schulen und auf den ämtern wurde sorbisch gesprochen ( dem gegenüber das wendland in niedersachsen ? ich glaube, da war nur deutsch die amtssprache! die wenden in niedersachsen sind ja ethnisch mit den sorben verwandt)
50 Jahre Sorbischer Rundfunk
Das Rundfunkstudio Bautzen mit über 30 Mitarbeitern, seit MDR-Gründung 1992 wichtigstes Regionalstudio von MDR 1 RADIO SACHSEN, leistet mit seinem Programmangebot einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt und zur Pflege der sorbischen Sprache und damit für die gesamte Kultur in der Region.
http://193.22.36.128/mdr1-radio-sachsen/archiv/620478.html
die Definierung der Rechte der Sorben in der Ex-DDR: Auszug aus der Wikipedia
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die Domowina nach ihrer Wiedergründung am 10. Mai 1945 in Crostwitz erneut ihre Arbeit auf, mit dem Ziel, die sorbische Identität in der Lausitz zu beleben. Der zur gleichen Zeit in Prag gegründete Sorbische Nationalausschuss sah zunächst die Zukunft der Sorben in ihrer Anbindung an die Tschechoslowakische Republik. Die Domowina setzte hingegen aus historischen Gründen auf das Zusammenleben mit den Deutschen.
Am 23. März 1948 wurde vom Sächsischen Landtag das „Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung” verabschiedet, das erstmals den Anspruch der Sorben auf Förderung ihrer Sprache und Kultur festschrieb. 1950 wurde es durch Verordnung auch im Land Brandenburg eingeführt.
In Artikel 23 der DDR-Verfassung wurden die Sorben als nationale Minderheit anerkannt.
Für die Berücksichtigung der sorbischen Interessen wurden in den jeweiligen DDR-Ministerien Abteilungen für die sorbischen Belange eingerichtet (z.B. Kultur und Innenpolitik) und staatliche wissenschaftliche Institutionen (Neu: Institut für sorbische Volksforschung; Wiedereinrichtung: Institut für Sorabistik an der Universität Leipzig) geschaffen.
Um eine Gleichstellung der sorbischen Bevölkerung zu sichern, wurden verschiedene juristische Regelungen erlassen. So wurde der sorbische Schulunterricht und die zweisprachige Beschriftung öffentlicher Einrichtungen im deutsch-sorbischen Gebiet eingeführt
heutiger (2006 )
AUSZUG AUS DER VERFASSUNG DES LANDES BRANDENRURG 4. Abschnitt Rechte der Sorben (Wenden)
Artikel 25 (Rechte der Sorben/Wenden)
(1) Das Recht des sorbischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen
Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes wird gewährleistet. Das Land, die
Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Verwirklichung dieses Rechtes, insbesondere
die kulturelle Eigenständigkeit und die wirksame politische Mitgestaltung des sorbischen Volkes.
(2) Das Land wirkt auf die Sicherung einer Landesgrenzen übergreifenden kulturellen Autonomie
der Sorben hin.
(3) Die Sorben haben das Recht auf Bewahrung und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur
im öffentlichen Leben und ihre Vermittlung in Schulen und Kindertagesstätten.
(4) Im Siedlungsgebiet der Sorben ist die sorbische Sprache in die öffenlliche Beschriftung einzubeziehen.
Die sorbische Fahne hat die Farben Blau-Rot- Weiß.
(5) Die Ausgestaltung der Rechte der Sorben regelt ein Gesetz. Dies hat sicherzustellen, daß in
Angelegenheiten der Sorben, insbesondere bei der Gesetzgebung, sorbische Vertreter mitwirken.