mit sich?

Vaterlich

Well-Known Member
Was macht das "mit sich" im folgende eigentlich, wenn man mal ernst fragen darf? Was mir problematisch scheint, ist dieses Teil: "im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen".

"Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen."

Kimin adına, bi karar verin amk!
Im Namen dies, im Namen das, im Namen zırt, im Namen zurt! Nasıl bir dil lan bu!?
 

postaci

Member
Als Geschäftsführer handelt man für das Unternehmen, gleichzeitig ist man aber auch eine ganz normale Privatperson. Man könnte deshalb generell als Geschäftsführer Verträge mit sich selbst als Privatperson abschließen. Zum Beispiel braucht die Firma eine neue Homepage und die erstellst du dann und stellst dafür dann eine Rechnung an die Firma. Gleichzeitig bist du aber auch Geschäftsführer des Unternehmens. Dann schließt du einen Vertrag ab, wo du quasi für beide Parteien unterschreibst, einmal als Geschäftsführer des Unternehmens, einmal als Dienstleister, der die Homepage erstellt. Solche Geschäfte werden "Insichgeschäfte" genannt und werden häufig in Firmen ausgeschlossen.
 

Berfin1980

Well-Known Member
"Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen."
Das bezieht sich auf den § 181 BGB.

Der Anwendungsbereich des § 181 BGB betrifft in persönlicher Hinsicht

  • den durch Rechtsgeschäft (= Vollmacht) berufenen Vertreter,
  • den gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern für Kinder),
  • Organe juristischer Personen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder UG haftungsbeschränkt) und
  • Vertreter kraft Amtes (z.B. Testamentsvollstrecker, Nachlaßverwalter, Insolvenzverwalter).
Dafür muss aber bei Gesellschaften immer eine voll umfängliche Vollmacht vorliegen, denen die anderen Gesellschafter zustimmen müssen. Außerdem muss dies beim Registergericht eingetragen werden.
 
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