Ottoman
Well-Known Member
Muslime haben keine eigenen Friedhöfe. Das gibt's doch nicht - gibt's doch!
Eherlich gesagt wußte ich das nicht. Vielleicht denkt man immer noch Gastarbeiter... die gehen bestimmt, bevor sie sterben.
Bestattungswesen
Die meisten Muslime, die in Deutschland sterben, werden nach wie vor in ihre „Heimatländer“ überführt und dort bestattet. Nur 10 – 15 % der verstorbenen Muslime werden in Deutschland bestattet, sicherlich nicht nur deswegen, weil die hiesigen Friedhofsordnungen nicht auf islamische Bedürfnisse eingerichtet sind. Dennoch ist wohl vom Anwachsen muslimischer Bestattungen in Deutschland auszugehen.
Dies bringt große Schwierigkeiten mit sich, da die islamischen Bestattungssitten oft im Gegensatz zu den bestehenden Landesgesetzen und Friedhofsordnungen stehen [1]. Zudem liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Bestattungswesen bei den Ländern, welches die Suche nach Lösungsmöglichkeiten erschwert, da - nötige - bundeseinheitliche Regelungen unmöglich erscheinen.
Die Einrichtung eines muslimisches Friedhofs würde viele Probleme beseitigen. Zur Errichtung von Friedhöfen sind mit Ausnahme Berlins [2] in allen anderen Ländern jedoch nur Körperschaften des öffentlichen Rechts befugt [3]. Da der Islam nicht zu den korporierten Religionsgemeinschaften iSv Art. 140 GG iVm Art. 137 V WRV zählt, können die muslimischen Religionsgemeinschaften keine Friedhöfe errichten. Muslime werden daher als Andersgläubige in anderen Friedhöfen beigesetzt. Dabei handelt es sich entweder um gemeindliche Friedhöfe oder Friedhöfe von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.
Weiter
Eherlich gesagt wußte ich das nicht. Vielleicht denkt man immer noch Gastarbeiter... die gehen bestimmt, bevor sie sterben.
Bestattungswesen
Die meisten Muslime, die in Deutschland sterben, werden nach wie vor in ihre „Heimatländer“ überführt und dort bestattet. Nur 10 – 15 % der verstorbenen Muslime werden in Deutschland bestattet, sicherlich nicht nur deswegen, weil die hiesigen Friedhofsordnungen nicht auf islamische Bedürfnisse eingerichtet sind. Dennoch ist wohl vom Anwachsen muslimischer Bestattungen in Deutschland auszugehen.
Dies bringt große Schwierigkeiten mit sich, da die islamischen Bestattungssitten oft im Gegensatz zu den bestehenden Landesgesetzen und Friedhofsordnungen stehen [1]. Zudem liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Bestattungswesen bei den Ländern, welches die Suche nach Lösungsmöglichkeiten erschwert, da - nötige - bundeseinheitliche Regelungen unmöglich erscheinen.
Die Einrichtung eines muslimisches Friedhofs würde viele Probleme beseitigen. Zur Errichtung von Friedhöfen sind mit Ausnahme Berlins [2] in allen anderen Ländern jedoch nur Körperschaften des öffentlichen Rechts befugt [3]. Da der Islam nicht zu den korporierten Religionsgemeinschaften iSv Art. 140 GG iVm Art. 137 V WRV zählt, können die muslimischen Religionsgemeinschaften keine Friedhöfe errichten. Muslime werden daher als Andersgläubige in anderen Friedhöfen beigesetzt. Dabei handelt es sich entweder um gemeindliche Friedhöfe oder Friedhöfe von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.
Weiter