muslimische heirat

melekchen

Well-Known Member
AW: muslimische heirat

Hmm, also ich hab auch schonmal mitbekommen das eine Frau mind. 3x mal mit dem selben Mann verheiratet und geschieden war.Also nur Islamisch.

armut hat das richtig zitiert! wenn man nach islamischer recht geschieden ist, muss man, bevor man erneut den expartner ehelichen kann, mindestend 6mon.mit einem anderen partner verheiratet gewesen sein (in einer sure gelesen, aber welche muss ich erstmal nach schauen)!

wenn das so ist, können die expartner wieder heiraten so oft sie wollen. sollten sich aber mal therapieren lassen, wenn man 3x den ex geheiratet hat!
 

Soledad

Member
AW: muslimische heirat

fakt: mann, frau, 1 zeuge für den mann, 1 zeuge für die frau. sie haben ihre eltern nicht gefragt. sie wurden von einem hoja getraut!

frage: gilt die hochzeit oder gilt sie nicht?

eine islamische ehe ist auch ohne den segen der eltern gültig, sofern zwei männliche zeugen anwesend waren, zusätzlich zum ehevormund der frau (= wali), der den ehevertrag mit dem bräutigam schliesst.
die zwei männlichen zeugen bezeugen dann den vertragsabschluss.

fakt: er hat die trennformel 3 x ausgesprochen. im ärger hintereinander. sie hatten auch 3 monate keinen sexuellen kontakt. sie ist mittlerweile in einer neuen beziehung und hatte auch schon sex.

frage: ist sie nun entbunden von ihrem mann oder nicht?

nicht ganz und vor allem nicht ganz so einfach.
der ehemann kann sich durch das dreimalige aussprechen der "scheidungsformel" gültig scheiden. die scheidung ist allerdings erst endgültig vollzogen, wenn bestimmte fristen eingehalten werden ehe er zum dritten und endgültigen mal die scheidungsformel ausspricht (durch die frist soll eine mögliche schwangerschaft der frau ausgeschlossen werden).

dazu kannst du auch im koran die sure 65, al talaq, die scheidung lesen. da sind rechte und pflichten, wie die fristen aufgeführt, die es einzuhalten gilt.
dem dritten und somit endgültigen scheidungsausspruch müssen übrigens dann wieder zwei vertrauenswürdige zeugen beiwohnen.

frage: wenn sie verheiratet war und diese hochzeit nun gültig war; dann MUSS sie erst einen anderen heiraten um frei zu kommen. richtig oder falsch?
also DAS hab ich noch nie gehört!
nach der scheidung gilt eine dreimonatige trennungszeit für beide parteien und das wars dann auch. danach ist keiner mehr gebunden.
 

sharif

Member
AW: muslimische heirat

es geht mir nicht um offizielle heirat vorm standesamt, etc. sondern um die MUSLIMISCHE hochzeit. und um nichts anderes.

es geht mir darum:
war die heirat, streng genommen eigentlich GÜLTIG??

sie haben die eltern nicht gefragt. und reichen 2 zeugen. also 1er pro person? oder müssen es evtl. 2 pro person sein?

WICHTIG: ist sie gültig, obwohl sie die eltern nicht gefragt haben?



die trennung:
ich habe noch nie etwas davon gelesen, dass SIE die trennungsformel aussprechen muss/kann.

laut meiner info, kann NUR ER das band letztendlich lösen, wenn ER die formel spricht. ich bin mir nur nicht sicher, ob es gültig ist, wenn er es im ärger tut. muss er das nicht auch freien willens tun?

was ist mit den 3 monaten? 3 monate lang keine zärtliche berührung? oder 3 monate keinen sex? oder was? - ist dann die "hojahochzeit" auch gelöst?

was ist, wenn sie sex hat, auch wenn sie nicht verheiratet ist (mir ist auch klar, dass sie das nicht darf-aber auch das ist nicht mein schwerpunkt)? wenn sie sex hatte WÄHREND sie verheiratet war, ist sie also FREMDGEGANGEN. ist DANN die Hochzeit eventuell auch gelöst???
 

scusi

Active Member
AW: muslimische heirat

es geht mir nicht um offizielle heirat vorm standesamt, etc. sondern um die MUSLIMISCHE hochzeit. und um nichts anderes.

es geht mir darum:
war die heirat, streng genommen eigentlich GÜLTIG??

sie haben die eltern nicht gefragt. und reichen 2 zeugen. also 1er pro person? oder müssen es evtl. 2 pro person sein?

WICHTIG: ist sie gültig, obwohl sie die eltern nicht gefragt haben?

Jaahaaa !! Was haben die Eltern mit der Gültigkeit zu tun? Die Eltern sollten der Ehe wenigstens ihren Segen geben. Wenn sie es nicht tun, und trotzdem geheiratet wird, gilt die Ehe dennoch.
 

Sithnoppe

Moderator
AW: muslimische heirat

Für wen gültig??

Für mich ist eine Ehe sowieso nur dann gültig, wenn sie im jeweiligen Land gesetzlich anerkannt ist.

Der ganze andere Kram ist doch Mumpitz.
 
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