AW: Nachname
als ich den neuen ausweis erhalten habe, war mein mann noch gar nicht in deutschland. vielleicht kannte die nette dame sich mit dieser situation nicht aus, oder hatte einfach keine lust sich damit zu beschäftigen...und das war für sie die schnellste und einfachste lösung :lol:
aber die aile cüzdani ist doch auch international, warum sollte man denn auch noch mal in deutschland zum standesamt :?:
hallo aylin, ich kenne es nur so wie in dem auszug vom konsulat beschrieben und wie auch von allen anderen hier bestätigt.
darum bin ich verwundert, daß es bei dir anders war:!:
. Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde
Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı“) ausgestellt. Dies geschieht auf Grundlage des CIEC-Übereinkommens vom 13.09.1974. Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch
nicht anerkannt, da die Bundesrepublik diesem Abkommen bisher nicht beigetreten ist.
Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich eine internationale mehrsprachige Heiratsurkunde (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist.
3. Namensrechtliche Folgen Ihrer Eheschließung in der Türkei
Die vor dem türkischen Standesbeamten abgegebenen namensrechtlichen Erklärungen werden durch die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt, wenn die
Ehefrau deutsche Staatsangehörige ist.
Daher müssen Sie, wenn zum Beispiel die Ehefrau bei der Botschaft Ankara einen neuen Pass auf den Namen ihres Ehemannes beantragen möchte, zunächst beide Ehegatten bei dem Standesamt am Wohnort in Deutschland oder bei der
Botschaft Ankara eine Rechtswahl vornehmen und dann einen Ehenamen bestimmen (Antragsformular s.u. unter Linkliste – Gebühren 20,- Euro für die Unterschriftsbeglaubigung). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt einen Reisepass mit Ihrem künftigen Namen beantragen.
Für Rechtswahl und Namensbestimmung vorzulegende Unterlagen:
- <LI class=MsoNormal>Ausweisdokument beider Eheleute <LI class=MsoNormal>Internationale Heiratsurkunde „Formul B“ <LI class=MsoNormal>Falls einer der Ehegatten oder beide Ehegatten türkische Staatsangehörige sind oder waren: Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen (Nüfus Kayıt Örneği -Tam Tekmil ve Vukuatlı)
- Ggf. Scheidungsurteil
Diese Erklärung wird dann von der Botschaft an das zuständige Standesamt in Deutschland gesandt.
Erst wenn wir von dort die Bestätigung der neuen Namensführung erhalten haben, kann der Ehefrau der auf den neuen Namen beantragte Reisepass ausgehändigt werden.Eheschließung in der Türkei (siehe downloadliste)
(auszug von der seite
www.izmir diplo.de)