neue bestimmungen für deutschen führerschein?

boncuklar

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also.....
hier im forum hab ich bisher immer gelesen, daß die türk. männer, wenn sie nach deutschland kommen, hier ihren führerschein innerhalb von 6 monaten nochmal machen müssen, da der alte dann ungültig ist.

heute war ich mit meinem mann bei einem fahrlehrer und wir wollten ihn anmelden, damit er auch seinen führerschein hier machen kann.

der fahrlehrer sagte mir aber, das ist nicht nötig.
sie gehen zur kreisverwaltung und lassen einfach ihren führerschein umschreiben. kein fahrunterricht, keine prüfung, nur einfach umschreiben.
sofern er natürlich einen führerschein besitzt.

ich hab ihn ganz verdattert angeschaut und ihm gesagt, daß ich andere informationen habe.
er meinte jedoch, das wäre ziemlich neu und wir sollen zur kreisverwaltung gehen.

habt ihr schon mal davon gehört? das wäre ja echt das erste mal, daß wir ein bisschen glück haben.

lg, boncuklar
 
S

Susi26

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AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

Kann das sein, dass es vom Bundesland abhängig ist, die türkische Fahrlehrerin meines Mannes meinte, dass die Bestimmungen in einigen Bundesländern sogar verschärft wurde, z.B. was das Ablegen der Theorie in der jeweiligen Muttersprache angeht.
 

boncuklar

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AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

Kann das sein, dass es vom Bundesland abhängig ist, die türkische Fahrlehrerin meines Mannes meinte, dass die Bestimmungen in einigen Bundesländern sogar verschärft wurde, z.B. was das Ablegen der Theorie in der jeweiligen Muttersprache angeht.

ich hab echt keine ahnung, aber ich denke, der fahrlehrer müßte das doch wissen.
werde mich morgen bei der kreisverwaltung schlau machen und sag dann hier bescheid.
wer schön, wenn es wirklich so wäre. insallah!
 
S

Susi26

Guest
AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

Die türkische Fahrerlaubnis kann nach § 31 Abs. 2 FeV i. V. Anlage 11 FeV in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dazu muß die theoretische und praktische Fahrprüfung absolviert werden.
Erlassen wird der erste- Hilfe- Nachweis, der Sehtest und grundsätzlich auch alle Theorie- und Praxisstunden an der Fahrschule.


Also mein Mann musste auch das erbringen, da es für das Ablegen der Prüfung erforderlin ist.

Und ganz ehrlich ich glaube nicht, dass ein Fahrlehrer irgendjemanden in seinem Auto eine Prüfung ablegen lassen wird, wenn er nicht wenigstens weiß, ob und wie die Person fahren kann!

Alles andere würde mich wundern, slbst ich musste mit meinem amerikanischen Führerschein die Theorie hier wiederholen!

LG

Übrigens hier mal was interessantes zum Thema:

http://www.focus.de/politik/deutschland/fuehrerschein-bodensatz-an-der-scheibe_aid_148766.html
 

boncuklar

Active Member
AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

Schaum mal hier, Stand heutiges Datum, danach zählt die Türkei nicht zu den Staaten, bei denen eine Umschreibung ohne ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung möglich ist....

aber vielleicht wissen die das ja bei Euch nicht :wink:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php?output=text

hm, das hab ich auch gerade entdeckt. da soll einer schlau werden.
ich muß mich eben durchfragen. würde mich wundern, wenn es positiv für uns ist :-(
 

boncuklar

Active Member
AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

so wie es aussieht, hatte ich wohl doch recht. leider!

eine prüfung in theorie als auch in der praxis muß gemacht werden.
keine ahnung, was der fahrlehrer mir da erzählt hat.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

keine ahnung, was der fahrlehrer mir da erzählt hat.

hoffentlich hast du deinen göttergatten da noch nicht angemeldet !?

ich würde ja lieber eine fahrschule empfehlen, die sich mit sowas auskennt. vorausgesetzt natürlich, ihr habt da verschiedene zur auswahl.
wenn´s nur die eine gibt, tja dann...

trotzdem schon mal viel erfolg für deinen schatz !

liebe grüße, sabine :razz:
 

boncuklar

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AW: neue bestimmungen für deutschen führerschein?

hoffentlich hast du deinen göttergatten da noch nicht angemeldet !?

ich würde ja lieber eine fahrschule empfehlen, die sich mit sowas auskennt. vorausgesetzt natürlich, ihr habt da verschiedene zur auswahl.
wenn´s nur die eine gibt, tja dann...

trotzdem schon mal viel erfolg für deinen schatz !

liebe grüße, sabine :razz:

hm, ich weiß auch nicht. der fahrlehrer ist sehr beliebt. alle jungen leute gehen zu ihm und er wird auch sehr gelobt.
er war sich sooooo sicher, meinte noch, die bei der kreisverwaltung sollten das eigentlich wissen.
aber leider hatte ICH recht. ach menno, so ein mist aber auch.
 
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