Rechtsfragen

Ottoman

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Auf die Schnelle würde mich gerne folgendes interessieren.


Wir haben in einem Fachgeschäft Farbe gekauft - zwei Eimer mit der gleichen Farbe. Unser Maler hat den ersten Eimer leer gemacht und mit dem zweiten einige Fehler ausgebessert. Nun stellte sich heraus, dass das Fachgeschäft beim zweiten Eimer einen Fehler mit der Grundfarbe gemacht hat. Jetzt haben wir überall Flecken. Die Farbe im zweiten Eimer ist dunkler. Das Fachgeschäft hat den zweiten Eimer getauscht, möchte aber für den Schaden nicht gerade stehen. Er ist selbst Maler und hat auch keine Lust es selbst zu korrigieren.
 

Ottoman

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AW: Rechtsfragen

Stundenhonorar


Wir haben kürzlich einen Fachanwalt für Baurecht in Anspruch genommen. Dieser hat dann ein Stundenhonorar mit uns vereinbart. Da die Einspruchsfrist nur noch sehr kurz war, haben wir unterschrieben. Als Hausnummer hat er 1200€ angegeben. Am Ende lag die Rechnung bei 1700€ - wow. Das für 9 Seiten. Pro Seite fast 200€. Dabei waren es sehr allgemein gehaltene Formulierungen.


Ich habe anschließend meine Rechtschutzversicherung eingeschalten. Die haben akzeptiert einen bestimmten Anteil zu übernehmen. Dieser Anteil hat einen bestimmten Namen, der mir entfallen ist. Hatt mich gefreut, dass sie einen Teil der 1700€ zahlen werden, aber Pustekuchen.

Jetzt kam erneut eine Rechnung. Diesmal Geschäftsgebühr mit 660€.
Das soll jetzt meine Versicherung zahlen (150€ davon mein Eigenanteil).

Finde ich schon heftig. Ob das alles seine Richtigkeit hat?
Hätte ich nicht die Versicherung eingeschalten, wären die Geschäftsgebühren auch verlangt worden? Weshalb waren sie nicht in der ersten Rechnung? Habe zwar mit der Sekräterin geredet, aber nicht wirklich verstanden.
 

waltraut

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Auf die Schnelle würde mich gerne folgendes interessieren.


Wir haben in einem Fachgeschäft Farbe gekauft - zwei Eimer mit der gleichen Farbe. Unser Maler hat den ersten Eimer leer gemacht und mit dem zweiten einige Fehler ausgebessert. Nun stellte sich heraus, dass das Fachgeschäft beim zweiten Eimer einen Fehler mit der Grundfarbe gemacht hat. Jetzt haben wir überall Flecken. Die Farbe im zweiten Eimer ist dunkler. Das Fachgeschäft hat den zweiten Eimer getauscht, möchte aber für den Schaden nicht gerade stehen. Er ist selbst Maler und hat auch keine Lust es selbst zu korrigieren.

Oh wie aergerlich , aber dein Maler scheint etwas blöde zu sein , er haette beim Öffnen des zweiten Eimers merken müssen , dass da ein Farbunterscheid besteht.
Es wird dir wohl nix anderes übrigbleiben , als die ausgebesserten Stellen ınsgesamt bzw die Waende im Ganzen neu streichen zu lassen.

İch hatte jetzt auch den Maler da , hab fürs gesamte Haus innen mit Farbe einen Preis von 400 Tl ausgemacht. Sehr günstig.
Favrit - Farbe Champagner, dada ist Silikon mit drin , und die Wand laesst sich bei Bedarf auch mal abwaschen .....................

viel Glück wünscht Dir Wally aus Çandarlı
 
S

schneidersitz

Guest
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Auf die Schnelle würde mich gerne folgendes interessieren.


Wir haben in einem Fachgeschäft Farbe gekauft - zwei Eimer mit der gleichen Farbe. Unser Maler hat den ersten Eimer leer gemacht und mit dem zweiten einige Fehler ausgebessert. Nun stellte sich heraus, dass das Fachgeschäft beim zweiten Eimer einen Fehler mit der Grundfarbe gemacht hat. Jetzt haben wir überall Flecken. Die Farbe im zweiten Eimer ist dunkler. Das Fachgeschäft hat den zweiten Eimer getauscht, möchte aber für den Schaden nicht gerade stehen. Er ist selbst Maler und hat auch keine Lust es selbst zu korrigieren.

Ach, das wird schwierig...
Wenn der Händler (sein Anwalt) es geschickt anstellt, kann er von dir einen Beweis verlangen, dass Du zwei gleiche Eimer bestellt hast.
Rein rechtlich aber, hat der Händler einen Fehler gemacht und muss für die Ausbesserung sorgen.

@Wally
Ich weiss nicht, wie oft Du gestrichen hast... Nasse Wandfarbe unterscheidet sich von trockener... das ist fast unmöglich (wenn es sich nur um Nuancen handelt) da einen Unterschied zu sehen.
 

Ottoman

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Ach, das wird schwierig...
Wenn der Händler (sein Anwalt) es geschickt anstellt, kann er von dir einen Beweis verlangen, dass Du zwei gleiche Eimer bestellt hast.
Rein rechtlich aber, hat der Händler einen Fehler gemacht und muss für die Ausbesserung sorgen.

@Wally
Ich weiss nicht, wie oft Du gestrichen hast... Nasse Wandfarbe unterscheidet sich von trockener... das ist fast unmöglich (wenn es sich nur um Nuancen handelt) da einen Unterschied zu sehen.

Es ist tatsächlich unmöglich, mit bloßem Auge da Unterschiede zu sehen, und wie Du schreibst hat man beim Auftragen gar keine Chance etwas zu sehen, da frische - also nasse Farbe - immer etwas dunkler erscheint.

Ich habe bei meiner Anwältin angerufen. Der Maler hätte vorher kontrollieren müssen. Auf den Eimer stehen die Nummern und die waren laut meiner Frau unterschiedlich.
Heißt entweder selber streichen, oder den Maler nochmals holen. Vermutlich werde ich das selbst in die Hand nehmen.
 

Pitane

Gesperrt
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Es ist tatsächlich unmöglich, mit bloßem Auge da Unterschiede zu sehen, und wie Du schreibst hat man beim Auftragen gar keine Chance etwas zu sehen, da frische - also nasse Farbe - immer etwas dunkler erscheint.

Ich habe bei meiner Anwältin angerufen. Der Maler hätte vorher kontrollieren müssen. Auf den Eimer stehen die Nummern und die waren laut meiner Frau unterschiedlich.
Heißt entweder selber streichen, oder den Maler nochmals holen. Vermutlich werde ich das selbst in die Hand nehmen.

zwei Eimer Farbe, dass heißt zwei getrennte Mischungen, also unterschiedliche Chargen. Der Maler muß Wissen, dass bei unterschiedlichen Chargen Farbtonabweichungen möglich sind.
Darauf weißen die Hersteller hin, bzw. lernt der Maler das bereits in der Berufsschule, falls er eine besucht hat.
Der Maler haftet für seine Mangelhafte Leistung.
 

Ottoman

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Stundenhonorar


Wir haben kürzlich einen Fachanwalt für Baurecht in Anspruch genommen. Dieser hat dann ein Stundenhonorar mit uns vereinbart. Da die Einspruchsfrist nur noch sehr kurz war, haben wir unterschrieben. Als Hausnummer hat er 1200€ angegeben. Am Ende lag die Rechnung bei 1700€ - wow. Das für 9 Seiten. Pro Seite fast 200€. Dabei waren es sehr allgemein gehaltene Formulierungen.


Ich habe anschließend meine Rechtschutzversicherung eingeschalten. Die haben akzeptiert einen bestimmten Anteil zu übernehmen. Dieser Anteil hat einen bestimmten Namen, der mir entfallen ist. Hatt mich gefreut, dass sie einen Teil der 1700€ zahlen werden, aber Pustekuchen.

Jetzt kam erneut eine Rechnung. Diesmal Geschäftsgebühr mit 660€.
Das soll jetzt meine Versicherung zahlen (150€ davon mein Eigenanteil).

Finde ich schon heftig. Ob das alles seine Richtigkeit hat?
Hätte ich nicht die Versicherung eingeschalten, wären die Geschäftsgebühren auch verlangt worden? Weshalb waren sie nicht in der ersten Rechnung? Habe zwar mit der Sekräterin geredet, aber nicht wirklich verstanden.


Hierzu habe ich auch meine Anwältin angerufen. Sie meinte. dass die Geschäftsgebühren - die von meiner Versicherung bezahlt werden - später von meiner ersten (Honorarrechnung) abgezogen werden. Dann hoffe ich mal, dass das der andere Anwalt auch so sieht. Seine Sekräterin hatte jedenfalls so etwas nicht gesagt.
 
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