Rente...

sandy72

New Member
Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken nach Alanya zu ziehen.
Mein Freund wohnt dort. 3 Jahre hin und her...das muß irgendwann ein Ende haben...
Jetzt habe ich mal eine Frage...wenn ich meine Brücken hier abbreche...
nicht das ich schon Rente beantragen könnte :) bin 39....
aber....
eine Bekannte sagte mir, wenn man auswandert, kann man sich die Rente auszahlen lassen, und in der Türkei einzahlen... stimmt das ?!
weil es soll ja nun mal als altersruhegelt genutzt werden irgendwann :)....
bekommt man dann nur den geleistetetn eigenanteil oder den gesamten anteil inkl. arbeitgeberleistung ?!


Danke für eure hilfe
 

DameTR

Member
AW: Rente...

aber....
eine Bekannte sagte mir, wenn man auswandert, kann man sich die Rente auszahlen lassen, und in der Türkei einzahlen... stimmt das ?!

NEIN

Deutsche-Rentenversicherung sagt:

Grundsatz

Bei einem dauerhaften Verzug in das Ausland stellt sich die Frage nach einer eventuellen Beitragserstattung.

Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn

■keine Versicherungspflicht mehr besteht,
■nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben ist und
■seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist.

Diese 3 Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antrags auf Beitragserstattung erfüllt sein.

Deutsche Staatsangehörige
Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
 
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