Doris
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wie ist das zu bewerten?
Grundsatz der Einzelbewertung und AusnahmenBearbeiten
Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bewerten. In der internationalen Rechnungslegung wird sogar die separate Erfassung von wesentlichen Teilen (Komponenten) von Sachanlagen gefordert (IAS 16). Da die Einzelbewertung jedoch nicht immer möglich oder wirtschaftlich ist, ist auch eine Reihe von abweichenden Verfahren zulässig (Wikipedia)
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