Schadenersatz für zu lange Gerichtsverfahren

Asyali

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Berlin - Die Bundesbürger sollen sich künftig gegen überlange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Ein von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine Rüge für Richter vor. Die lange deutsche Prozessdauer hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert.

Jeder habe das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, sagte die Ministerin. Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauerten im Durchschnitt etwa nur viereinhalb Monate. Aber es komme auch immer wieder zu unangemessen langen Verfahren, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Diese Verzögerungen könnten Privatpersonen und Unternehmen finanziell und persönlich stark belasten.

In vielen europäischen Ländern gebe es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren. "Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat." Die Entschädigung soll laut Entwurf bei 100 Euro pro Monat liegen. Bevor sie geltend gemacht werden könnte, müsste der Betroffene die Verzögerung erst gegenüber dem Gericht rügen.

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vanararat1966

Moderator
AW: Schadenersatz für zu lange Gerichtsverfahren

Berlin - Die Bundesbürger sollen sich künftig gegen überlange Gerichtsverfahren zur Wehr setzen können. Ein von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegter Gesetzentwurf sieht Schadenersatzansprüche und eine Rüge für Richter vor. Die lange deutsche Prozessdauer hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach kritisiert.

Jeder habe das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit, sagte die Ministerin. Zivilrechtsprozesse vor dem Amtsgericht dauerten im Durchschnitt etwa nur viereinhalb Monate. Aber es komme auch immer wieder zu unangemessen langen Verfahren, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Diese Verzögerungen könnten Privatpersonen und Unternehmen finanziell und persönlich stark belasten.

In vielen europäischen Ländern gebe es bereits besonderen Rechtsschutz bei unangemessen langen Verfahren. "Die geplante Entschädigungsregelung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat." Die Entschädigung soll laut Entwurf bei 100 Euro pro Monat liegen. Bevor sie geltend gemacht werden könnte, müsste der Betroffene die Verzögerung erst gegenüber dem Gericht rügen.

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Die Summe ist ebenso bahnbrechend, wie die Entschädung für zu Unrecht erlittene Untersuchungs- und Strafhaft (Euro 25.00 / Tag vorbehältlich Abzug von 6.00 Euro für Verpflegung).
(im Vergleich, zwei Beispiele: in Österreich (EU) werden im Durchschnitt (da verhandlbar) 100.00 Euro pro Tag ausgerichtet, in der Schweiz (Nicht-EU) durchschnittlich 100.00 bis 200.00 CHF.

VanArarat
 
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