Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Pionike

New Member
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Vom Staat lebt sie ja mit dem Bafög und Kindergeld usw. sowieso schon. Wenn er hier ist wird er sich sowieso kümmern müssen. Er ist einfach nicht der Typ der dann zu Hause sitzt. Vor einigen Jahren ist er jedes Jahr nach Deutschland gekommen um in der Wintersaison hier in Hotels zu arbeiten. Er hat wirklich viele Erfahrungen und eine gute Ausbildung. Das Hotel in dem er zum Schluss gearbeitet hat ist zudem ein sehr bekanntes. Von daher denke ich, dass die Chancen nicht besonders gut aber doch gegeben sind.
Wenn sie heiraten dann wird es eine Hochzeit in der Türkei und auch hier in Deutschland geben.
Es geht bei der ganzen Sache wirklich nur ums Finanzielle. Ob sie Sozialhilfe bekommt oder Bafög ist wirklich egal. Sie muss halt nur abgesichert sein. Und das für 1 Jahr bis sie selbst verdient, denn wenn würden sie erst in einem halben Jahr heiraten!
Wenn ich das von Sabine richtig verstanden habe, ist es besser erst in Deutschland zu heiraten oder?
Vielen Dank für die schnelle Hilfe und den Tipps!
 
S

Susi26

Guest
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Hallo,

es ist wirklich schwer jemanden in so einer Situation einen Rat zu geben aber da ich glaube ich das selber hinter mir habe würde eich gerne mal meine Meinung dazu äußern.

Deine Schwester studiert und schafft es trotzdem so oft zu ihrem Freunb zu fliegen? Wenn sie mal ehrlich zu sich ist, geht das wirklich alle 6 Wochen runter zu fliegen und das Studium nicht zu vernachlässigen? Ich habe damals selber studiert als ich meinen jetztigen Mann kennn gelernt habe und ich habe mir immer eingeredet ich könnte es schaffen aber heute muss ich sagen, dass es nicht klappen konnte.
Zwar habe ich jetzt einen gut bezahlten Job in dem ich sehr glücklich bin aber dass mit dem Studium war aufgrund meiner häufigen Besuche in der Türkei hoffnungslos. Wenn ich nicht unten war musste ich hier versuchen nebenbei zu jobben um mich auch finanziell über Wasser zuhalten und meine Flüge zu zahlen.

Als Studentin wird es außerdem schon schwer genug ein Visum zwecks Familienzusammenführung zu bekommen. So ziemlich die wenigsten Ausländerbehörden werden die Zustimmung zur Visumserteilung geben, wenn sie keine ungekündigte Beschäftigung mit einem Einkommensnachweis von ca. 900,00 EUR beibringen kann. Also würde ihr nicht anderes übrig bleiben, als ihr Studium zu unterbrechen und sich eine Vollzeitstelle zu suchen. Und denkt ihr wirklich es ist so einfach hier einen Job für ihren Freund zu finden, zumal er ja an Sprach- und Integrationskurs teilnehmen muss. Selbst bei meinem Mann hat es 6 Monate gedauert bis wir einen Job für ihn hatten und - bitte nicht falsch verstehen - wir wohnen nicht in Halle, wo die Arbeitslosigkeit erheblich höher ist. Ansprüche auf Sozialhilfe hat er auf keinen Fall, dafür muss sie ja ein geregeltes Einkommen nachweisen - und dann würden deine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen.

Es ist so schwer in dieser Situation etwas zu raten, weil Deine Schwester fast zwangsläufig verlieren wird. Entweder das Stu´dium oder den Freund. Ich bin wirklich keine Schwarzseherin aber so ist leider die Realtität.

LG Susi

 

alteglucke

Moderator
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Ich möchte hier nur eins klarstellen: Heiraten die beiden in der Türkei und beantragt dann er ein Visum zur Familienzusammenführung, darf das Ausländeramt ihre Finanzen nicht abfragen. Die meisten Ausländerbehörden tun das auch nicht. Beantragt er ein Visum zur Eheschließung, muss nachgewiesen werden, wovon und bei wem er bis zur Hochzeit lebt. Diese Verpflichtungserklärung muss nicht die Braut machen, das könnten beispielsweise auch ihre Eltern machen.

Warum sie kein Bafög mehr bekommen sollte, wenn sie verheiratet ist, erschließt sich mir nicht.
 
S

Susi26

Guest
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Tut mir leid aber da habe ich, schon auf beruflicher Ebene, grundsätzlich andere Erfahrungen gemacht. Ihr Einkommen muss die Lebenskosten beider abdecken. Berechunung erfolgt meistens so:

1. Grundbedarf Haushaltsvorstand (je nach Bundesland unterschiedlich) +
2. Grundbedarf Familienmitglied über 18 Jahre +
3. tatsächliche Mietkosten (Wohnraum > als 24 m²) = monatliches Netteinkommen
hiervon können 10% "Wohlwollensabschlag" abgezogen werden.

Sollte sie studieren und ihre Eltern bekommen Kindergeld, müssten ihre Eltern per Einkommennachweis belegen, dass ein weiteres Familienmitglied über 18 Jahren ernährt werden kann.

So sind leider die verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (Unterschiede bestehen von Bundesland zu Bundesland).

Natürlich kann man bei bestimmten Ausländerbehörden - vorzugsweise, im ländlichen Gebiet Glück haben! Dies liegt aber meistens an deren Unkenntnis :lol: ! So hat mir meine gesagt, solange ich Deutsche bin bestünde kein Problem. Wogegen z.B. im "bayerischen Mittel- bis Großstädten" die Zustimmung zur Visumserteilung häufig wegen des nicht nachgewiesenen Verdienstes des Ehepartners, verweigert wird.
Dagegen kann man zwar gerichtlich Vorgehen, aber beschleunigt wird die Angelegenheit dadurch nicht gerade.

LG susi
 

alteglucke

Moderator
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Sorry, aber das sind die Informationen, die ich auf info4alien bekommen habe, das von Fachleuten betrieben wird. Ich könnte auch die entsprechenden Paragraphen dazu suchen, aber ehrlich gesagt habe ich dazu im Moment keine Zeit.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Ich kann Susis Ausführungen da nur bestätigen.

Wir sind (fast) auf dem Dorf. Selbst bei uns mußte ich einen Einkommensnachweis sowie Mietvertrag (wegen ausreichend Wohnraum) etc. vorlegen.

Lieben Gruß !
 

alteglucke

Moderator
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Das Ausländergesetz sagt trotzdem was anderes. Und wäre sonst auch nicht mit Art. 6 Grundgesetz vereinbar. Auch ein ALGII-Empfänger hat in diesem Land das Recht darauf, mit seinem Ehepartner zusammen zu leben.
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Zitat von alteglucke:
Sorry, aber das sind die Informationen, die ich auf info4alien bekommen habe, das von Fachleuten betrieben wird. Ich könnte auch die entsprechenden Paragraphen dazu suchen, aber ehrlich gesagt habe ich dazu im Moment keine Zeit.

Paragraphen helfen da leider auch nichts.

Das Konsulat kann auch bei einem Familienzusammenführungs-Visum immer NEIN sagen.

Seinen Rechtsanspruch als Ehegatte auf die FZ kann man dann nur noch mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen. Das ist ernorm aufwendig und dauert und dauert und dauert...

Lieben Gruß !
 
S

Susi26

Guest
AW: Schwierige Liebesgeschichte mit noch unklarem Ausgang!

Zwar hat Du recht und die Paragraphen sind mehr als eindeutig zu diesem Problem:

§ 27 Grundsatz des Familiennachzugs

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
(2) Für die Herstellung und Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet finden Absatz 3, § 9 Abs. 3, §§ 28 bis 31 sowie § 51 Abs. 2 entsprechende Anwendung.
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
  1. Ehegatten eines Deutschen,
  2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
  3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Insbesondere nach § 5 AfenthG wäre demnach auch bei nicht nachgewiesenem Einkommen dem ausländischen Ehegatte eine AE zu erteilen.
Problematisch ist aber in diesem Zusammenhang immer noch die fehlerhafte Handhabung der einzelnen Ausländerbehörden - kenne mehr als genug Fälle in denen die Zustimmung verweigert wurde. Und dann bleibt einem nur noch der Weg über einen Anwalt und das kann teuer werden.


LG Susi
 
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