Staatsbürgerschafts Frage

refilix

Member
Hallo,

falls ich hier falsch sein sollte, bitte verschieben.

Ich (Türke) und meine Freundin (Deutsch) bekommen bald ein Baby. Das Baby muss man ja in Deutschland "Registrieren". Vaterschaftsanerkennung und soen zeug.

Nun hab ich mich gefragt wie das eigentlich ist. Wenn es da ist bekommt das Baby ja die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Fragen:
1. Muss man das Baby im Türkischen Konsulat melden?
2. Geht doppelte Staatsbürgerschaft?
3. Wenn das Baby erstmal nur den Deutschen Pass hat, kann man für
das Kind die Türkische Staatsangehörigkeit beantragen?
4. Wenn ja, bis zu welchem alter? oder ist das egal?

5. Gibt es was was man beachten muss oder unbedingt massen sollte?

Grüße refi
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Staatsbürgerschafts Frage

Hallo,

falls ich hier falsch sein sollte, bitte verschieben.

Ich (Türke) und meine Freundin (Deutsch) bekommen bald ein Baby. Das Baby muss man ja in Deutschland "Registrieren". Vaterschaftsanerkennung und soen zeug.

Nun hab ich mich gefragt wie das eigentlich ist. Wenn es da ist bekommt das Baby ja die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Fragen:
1. Muss man das Baby im Türkischen Konsulat melden?
2. Geht doppelte Staatsbürgerschaft?
3. Wenn das Baby erstmal nur den Deutschen Pass hat, kann man für
das Kind die Türkische Staatsangehörigkeit beantragen?
4. Wenn ja, bis zu welchem alter? oder ist das egal?

5. Gibt es was was man beachten muss oder unbedingt massen sollte?

Grüße refi

1. Müssen muss man nichts, aber wenn es die türkische STB auch offiziell bekommen soll, dann musst Du schon.

Für Deuschland hat es per Geburt "automatisch" beide STBs. Für die Türkei nur dann, wenn Du es auch beim Konsulat anmeldest.

2. Ja. Kind muss sich auch später nicht für eine entscheiden und kann immer beide behalten.

3. Ja. Melden beim türk. Konsulat.

4. Weiss ich nicht. Habe mal gelesen, dass man eine "Strafe" zahlen muss, wenn man es nicht bis eine bestimmte Zeit nach der Geburt meldet. Hält sich wohl aber auch nach 20 Jahren Verspätung und mehr noch in Grenzen.

5. Bedenken würde ich die türkische Militärpflicht, wenn das Kind ein Junge wird. Ich persönlich würde ihn dann nämlich NICHT beim Konsulat melden.


Alles Gute für Euch 3 !!!
 
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