Steuerfragen

Ottoman

Well-Known Member
Da hier wohl jeder einen PC besitzt, wird vermutlich jeder mal über diesen Punkt gestolpert sein.

PC als Arbeitsmittel:

Computer als Arbeitsmittel absetzen

Wird der heimische Computer sowohl privat als auch beruflich genutzt, entbrennt regelmäßig Streit über die Ab-setzbarkeit der vom Steuerpflichtigen getragenen Anschaf- fungskosten für den PC samt Peripheriegeräten, wie Drucker, Scanner usw. Der Bundesfinanzhof hat jetzt in einem sehr bürgerfreundlichen Urteil die Grundsätze für die Absetzung vom Arbeitnehmer privat angeschaffter Computer präzisiert. Danach gilt folgendes:

Wird der PC nahezu ausschließlich zur Erledigung dienstlicher Aufgaben genutzt, so ist er als Arbeits- mittel vollständig in Höhe der AfA als Werbungskosten absetzbar; selbst eine private Mitbenutzung von nicht mehr als 10% ist dabei unschädlich.

Das sog. Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen greift beim PC nicht. Wird also ein privat angeschaffter Computer in nicht unwesent-lichem Umfang betrieblich oder beruflich genutzt, so sind die Kosten aufzuteilen und anteilig abziehbar. Sei eine Schätzung notwendig, so könne diese unter bestimmten Voraussetzungen bei 50 zu 50 festge- macht werden; jedenfalls ist die Überlegung - hier der Vorinstanz - dass die private Nutzung einer häuslichen PC-Anlage grundsätzlich deutlich überwiege, nicht statthaft.

Quelle

Ich könnte theoretisch ganz auf den Rechner verzichten. Um aber berufsbedingt Up-To-Date zu sein, sollte ich einen PC besitzen. Den ich zu 100% rein beruflich einsetzen könnte (Weiterbildung etc.). Aber zum Geld verdienen, zur Erledigung dienstlicher Aufgaben bräuchte ich ihn nicht, wie Eingangs erwähnt. Hmm...
 

vanararat1966

Moderator
AW: Steuerfragen

Teilzitat:

Ich könnte theoretisch ganz auf den Rechner verzichten. Um aber berufsbedingt Up-To-Date zu sein, sollte ich einen PC besitzen. Den ich zu 100% rein beruflich einsetzen könnte (Weiterbildung etc.). Aber zum Geld verdienen, zur Erledigung dienstlicher Aufgaben bräuchte ich ihn nicht, wie Eingangs erwähnt. Hmm...

DE und CH sind steuertechnisch ja unterschiedlich. Wir bekommen hier mal aufgrund der Steuererklärung einen provisorischen Bescheid und entsprechend muss bezahlt werden. Ist die Steuerbehörde der Ansicht, es sei ein Abzug ungerechtfertigt, muss sie dies mitteilen. Dagegen kann natürlich widersprochen werden. Deshalb ziehe ich ab, was geht und aus meiner Sicht abgezogen werden soll / muss.

Dein geschilderter Fall geht hier nicht. Dies ist nur für selbständig Erwerbende möglich. Obowhl ich einen oder mehrere Homeoffice Tage habe, nutze ich meinen privaten Rechner dafür und kann nichts abziehen (ich könnte den Laptop vom Büro nach Hause nehmen, aber dies ist mir zu umständlich, die Internet Leitung zahle ich so und so ja selber).

Ich würde an Deiner 100% abziehen. Die Steuerbehörde kann beanstanden und Du ggf. argumentieren. Bei 100% landest Du dann wohl am Ende bei 50% als Einigung.

Gruss, VanArarat
 

Ottoman

Well-Known Member
AW: Steuerfragen

Habe noch das hier gefunden:

Doch auch hier gibt es Regelungen und Steuerurteile, die dem Arbeitnehmer einen gewissen Spielraum lassen. So kann er die kompletten Anschaffungskosten für ein Arbeitsmittel beim Finanzamt absetzen, wenn er es zu 90 Prozent beruflich nutzt.

Bei Computern, Monitoren, Scannern und Telefonen gibt es weitere Ausnahmeregelungen.

Diese Arbeitsmittel können bei privater und beruflicher Nutzung auch dann abgesetzt werden, wenn sie im Verhältnis 50:50 genutzt werden.

Quelle

Damit könte ich schon etwas anfangen.
 
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