Habe vor 5 Jahren auch nur mit dem Personalausweis eine türkische Steuernummer erhalten um Bankkonto zu eröffnen. Auch für meinen Grundbucheintrag in der Türkei benötigte ich nur den Personalausweis.
Da aber überall auf der Welt die Gesetzte ständig ändern, würde ich mal die türkische Botschaft anrufen, für eine verbindliche Auskunft.
Zu dem Thema habe ich auch mal eine Frage: Welche rechtlichen/bürokratischen Konsequenzen hat es, wenn ich eine türkische Steuernummer habe. Muß ich dann automatische irgendwelche Steuererklärungen abgeben? Oder ist das wirklich nur eine pro-forma Sache. D.h. wenn ich nur ein Girokonto dort habe und keinerlei Einkünfte in der Türkei beziehe brauche ich mich auch nicht mit dem dortigen Finanzamt auseinander zu setzen?
Und wie ist es wenn ich das Geld nicht auf ein Girokonto tue, sondern Zinsbringend anlege, muß ich dann für die Zinseinnahmen irgendwelche Steuererklärungen abgeben?