J
Junimond
Guest
AW: Tarifvertragliche Kündigungsfristen
die gesetzliche frist beträgt 4 wochen zum 15. eines monats oder zum monatsende (sofern man nicht mehr in der probezeit ist, da dort oft kürzere fristen gelten)!
dann würde ich es wahrscheinlich dreifach gemoppelt machen:
kündigen zum 31.10., vorsorglich zum 15.11 unter einhaltung der vierwöchigen frist und dann gleichzeitig darum bitten, falls eine kündigung zum 31.10.2012 nicht möglich ist, um eine aufhebung des arbeitsvertrages zum 31.10.212.
das ist dann wie kinderüberraschung, drei dinge auf einmal! natürlich müsste man sich dann mit dem neuen AG einig sein, dass man eventuell erst am 15.11. anfangen kann.
ich persönlich würde aber beim jetzigen AG anrufen und nach der kündigungsfrist fragen.....das nur am rande!
mach die normale kündigung zum ende des monats, also nach gesetzlichen frist.
die gesetzliche frist beträgt 4 wochen zum 15. eines monats oder zum monatsende (sofern man nicht mehr in der probezeit ist, da dort oft kürzere fristen gelten)!
dann würde ich es wahrscheinlich dreifach gemoppelt machen:
kündigen zum 31.10., vorsorglich zum 15.11 unter einhaltung der vierwöchigen frist und dann gleichzeitig darum bitten, falls eine kündigung zum 31.10.2012 nicht möglich ist, um eine aufhebung des arbeitsvertrages zum 31.10.212.
das ist dann wie kinderüberraschung, drei dinge auf einmal! natürlich müsste man sich dann mit dem neuen AG einig sein, dass man eventuell erst am 15.11. anfangen kann.
ich persönlich würde aber beim jetzigen AG anrufen und nach der kündigungsfrist fragen.....das nur am rande!