Unverschämt!!!

grinsekatze

New Member
Ich habe ein Problem...und zwar...

Ich bin seit kurzen Alg 2 empfängerin :oops: (mache aber nächstes jahr ne ausbildung,steht schon fest)
so...
meine tochter muss ya über das arbeitsamt pflichtversichert werden...
nun laufe ich schon 4 monate (meine Tochter ist schon im Januar 5 Monate) hin und her...
ich selbst bin bei über meiner Mutter krankenversichert.


ich war als allererstes bei der DAK um meine Tochter anzumelden.
die DAK meinte das ich einen bescheid vom arbeitsamt brauche um sie dort anzumelden,
weil es über meine mutter nicht ginge,da sie kein unterhalt für meine Tochter erhält.da hab ich mir von der DAK ein schreiben geben lassen das ich bei meiner mutter pflichtversichert war,damit ich mich übers arbeitsamt mit pflichtversichern lasse.

ich dachte , alles schön und gut.klappt schon alles.


hinterher war ich beim arbeitsamt und die meinten das sie das nicht mehr dürfen,die säuglinge bzw kinder übers arbeitsamt pflicht zu versichern...
ich soll doch bitte zum grundsicherung-&sozialamt gehen...

ich dachte wieder okay,bitte bitte,hoffentlich geht das auch...

so dann war ich beim grundsicherungs-&sozialamt.
die meinten wieder das die garnichts damit zu tun hätten.
ich solle doch bitte wieder zum arbeitsamt und das nochmal klären.
die sachbearbeiterin vom sozialamt hat mir dann ein schreiben mitgegeben.

so wieder beim arbeitsamt...

da erzählt man mir das ein schreiben an die DAK geschickt wurde, das doch bitte meine tochter über meine mutter versichert werden soll...

da hab ich mit der sachbearbeiterin vom arbeitsamt wieder geredet.
ich hab zu ihr gesagt das das nicht ginge.das meine tochter zur u4 muss und wenn das nicht bald geklärt werden würde,werde ich ihnen die rechnung zuschicken,weil es kann doch nicht sein das ein säugling zu den untersuchungen muss und das mit der krankenkasse nicht geklärt werden kann bzw das die sich nicht einigen können....

(über mein mann können wir uns nicht versichern lassen da er nur eine duldung hat)

so leute nun suche ich dringend infos (internet,gleiche situation...usw)und irgendwie hilfe...
das ist doch unmöglich oder nicht,dieses verhalten,und ich weiß nicht wer von den lügt!!!!

wenn ich daran denke werde ich so sauer, das belastet mich sehr :frown:
 
AW: Unverschämt!!!




Ob es Dir was hilft kann ich nicht sagen,


Wer ist im SGB II (Pflicht)krankenversichert, familienversichert und freiwillig weiterversichert

Gemäß dem § 5 Abs. 1 Punkt 2a SGB V (5. Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung) sind Empfänger von Arbeitslosengeld II per Gesetz krankenversichert (also pflichtversichert), es sei denn, sie sind familienversichert. (Pflicht)krankenversichert ist also, wer als erwerbsfähig eingestuft ist und somit ALG II – Leistungen erhält. Erwerbsfähige die in 2004 freiwillig versichert war, sind ab dem 1. Januar 2005 pflichtversichert. Für Erwerbsfähige erfolgt eine automatische Meldung seitens der AA an die jeweiligen Krankenkassen. Wenn es Unklarheiten gibt empfehlen wir, mit dem ALG II - Bescheid zur Krankenkasse zu gehen, und abzuklären, ob die Registrierung schon vorliegt.
Vorsicht: Verheiratete sind in der Regel familienversichert. Familienversichert heißt aber nicht pflichtversichert. In dieser Fallkonstalation gibt es zudem Missverständnisse, da auf dem Bescheid – richtig - vermerkt sein kann, dass die Entsprechenden nicht mehr versichert sind. Ehepartner von pflichtversicherten sollten daher umgehend sich bei ihrer Krankenkasse melden und einen Antrag auf Familienversicherung stellen.
Nicht pflichtversichert ist, wer unter dem SGB II Sozialgeld erhält. Die nicht erwerbsfähigen Sozialgeldbezieher müssen sich bei einer Krankenkasse freiwillig versichern, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist. Bei diesen Personen erfolgt keine Meldung seitens der AA an die Krankenkassen. Alle Leute, die Sozialgeld beziehen, müssen daher selber zur Krankenkasse gehen und einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen.
Problem im Moment (2. Januar Woche 2005) ist, dass die Arbeitsagenturen, ARGE's ihre Datensätze noch nicht an die Krankenkassen weitergegeben haben und daher die Krankenkassen noch keine neuen Krankenkassenkarten rausgeben konnten.



Was tun bei Akutfällen?

Wenn jemand ALG II – Ansprüche hat, aber aufgrund der beschriebenen Datenpanne aber noch keine neue Krankenkassenkarte hat, kann er getrost zum Arzt oder Krankenhaus gehen und darauf vertrauen, dass die Kosten übernommen werden. Wer sich zusätzlich absichern will, sollte folgendes machen: Vom Arzt / Krankenhaus vor der Behandlung ein Fax an die jeweilige Sozialverwaltung / Arbeitsverwaltung schicken (der Adressat muss micht die zuständige Behörde sein, es reicht auch wenn es das vorherige Sozialamt oder Arbeitsamt ist). Dieses Schreiben sollte dann beinhalten:
Den Namen der zu behandelnden Person und der formlose Hinweis, daß die Übernahme der Behandlungskosten beantragt wird und zwar im Zweifelsfalle über die Krankenhilfe nach dem SGB XII.
​
Wenn sich der Arzt oder das Krankenhaus unsicher sind, kann diesen gesagt werden, dass sie natürlich zur Behandlung von Akutfällen verpflichtet sind und das sie in der Regel nicht auf den Kosten sitzen bleiben würden, weil es im SGB XII eine neue „Nothelfer-Regelung” gibt. Diese beinhaltet, dass wenn ein Dritter Leistungen erbringt die bei rechtzeitigem Einsetzen der Sozialhilfe, in diesem Fall Krankenhilfe, nicht zu erbringen gewesen wären, er Anspruch auf Aufwendungsersatz hat, insofern dieser in einer Frist von in der Regel 3 Wochen seine Ansprüche geltend macht (§ 25 SGB XII). Das bedeutet, dass in der Regel Ärzte und Krankenhäuser Behandlungskostenersatz spätestens über das SGB XII erhalten. Sie müssen aber ihre Ansprüche in diesem Fall selber geltend machen.
Für die Betroffenen soll auf diese Regelung hingewiesen werden, weil es eine zweite Sicherheit ist.



www.krankenversicherung.de
 
AW: Unverschämt!!!

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/ALG_II_Krankenversicherung.html
http://www.alz-dortmund.de/pdf/kvalg.pdf
Ich habe versucht beide web-Seiten durchzulesen und kapituliert.

Vielleicht kannst Du das Jugaendamt einbeziehen.

Ansonsten, vielleicht auch folgende Strategie.
Mit dem Kind zum Arzt zu irgendeiner einfachen Untersuchung.
Vielleicht sogar eine Rechnung ausstellen lassen.
Dann nochmals alle Behörden in die Enge treiben.

So ein Bürokratiedschungel ist wirklich furchtbar!
 
AW: Unverschämt!!!

Das darf doch nicht wahr sein. Es kann doch nicht sein, dass ein Säugling so lange nicht krankenversichert ist und was ist wenn in dieser Zeit was passiert?
Klar würde ich als Ärztin jedes Kind auch ohne Krankenversicherung behandeln aber was ist das für ein Dauerzustand für die Eltern?

Wenn dieses hin-und-her nicht bald aufhört, würde ich an Deiner Stelle mal die Presse erwähnen, mal sehen, ob die sich bewegen...vor allem mit den jüngsten Geschehnissen über getötete Kinder.
Außerdem bin ich der Überzeugung, dass Deine Geschichte wirklich etwas für die Presse ist.

Schreib mal bitte, wie das ausgegangen ist.

Grüße
 
AW: Unverschämt!!!

Das darf doch nicht wahr sein. Es kann doch nicht sein, dass ein Säugling so lange nicht krankenversichert ist und was ist wenn in dieser Zeit was passiert?
Klar würde ich als Ärztin jedes Kind auch ohne Krankenversicherung behandeln aber was ist das für ein Dauerzustand für die Eltern?

Wenn dieses hin-und-her nicht bald aufhört, würde ich an Deiner Stelle mal die Presse erwähnen, mal sehen, ob die sich bewegen...vor allem mit den jüngsten Geschehnissen über getötete Kinder.
Außerdem bin ich der Überzeugung, dass Deine Geschichte wirklich etwas für die Presse ist.

Schreib mal bitte, wie das ausgegangen ist.

Grüße

ya werd ich mal machen...wenn garnichts hilft werde ich zum gericht gehen...
meine tochter braucht die impfungen und ich bin auch noch krank und wenn sie sich ansteckt dann....:cry: echt die sind doch alle krank,das ist doch ein baby...ich ruf gleich mal bei der dak an, zumindest versuch ich das jetzt mal ob die auf haben,insallah...
 
AW: Unverschämt!!!

Das ist aber sehr merkwürdig, das dieses Kind nicht pflichtversichert wird.

Wohnst du bei deinen Eltern?
 
AW: Unverschämt!!!

Wie habt ihr denn die U3 gemacht, oder war sie da noch versichert?

Wenn Du noch bei Deinen Eltern wohnst kannst sich die Familienversicherung soweit ich es verstanden habe um 24 Monate verlängern, wenn Du über kein eigenes Einkommen verfügst!
 
AW: Unverschämt!!!

Kenne mich leider mit der Situation nicht aus, allerdings weiß ich, dass die Gesundheitsämter auch Patienten ohne Krankenversicherung kostenlos behandeln. Vielleicht wäre das ne Notlösung falls sich bis dahin nichts getan hat, also werde doch auch mal beim Gesundheitsamt vorsprechig. Dann hat die Lütte zumindest ihre U4 und Du bist ein wenig ruhiger, um den Behörden mal gewaltig in den Allerwertesten zu treten.

Außerdem halte ich die Idee mit der Presse für sehr gut. Manchmal hilft es mit so einer Drohung ein wenig Druck zu machen.
 
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