Vaterlich
Well-Known Member
Kann ein/e "Notary" gleichzeitig ein/e Verw.-Oberinspektor(in) in Deutschland sein? Ich meine, eine Urkundsperson kann z.B. ein "Authenticator" (was auch immer das 'Urkundsperson' bedeuten dürfte) und gleichzeitig "Verw.-Oberinspektorin" sein, aber falls Urkundsperson 'notary' ist, kann er/sie gleichzeitig Verw.-Oberinspektor(in) sein?