Urkundsperson und Verw.-Oberinspektorin

Vaterlich

Well-Known Member
Kann ein/e "Notary" gleichzeitig ein/e Verw.-Oberinspektor(in) in Deutschland sein? Ich meine, eine Urkundsperson kann z.B. ein "Authenticator" (was auch immer das 'Urkundsperson' bedeuten dürfte) und gleichzeitig "Verw.-Oberinspektorin" sein, aber falls Urkundsperson 'notary' ist, kann er/sie gleichzeitig Verw.-Oberinspektor(in) sein?
 

Vaterlich

Well-Known Member
Und noch eine Frage:

"Vor mir, der durch Verfügung des Jugendamtes [Stadt] ermächtigten Urkundsperson Verw.-Oberinspektorin [Name], erscheinen
[Angaben von Personen]"

Ist die Urkundsperson Verw.-Oberinspektorin durch Verfügung des Jugendamtes ermächtigt oder ist die Verfügung des Jugendamtes für die Erscheinung von den Personen auf dem Urkunde vor der Urkundsperson Verw.-Oberinspektorin?
 

Berfin1980

Well-Known Member
Kann ein/e "Notary" gleichzeitig ein/e Verw.-Oberinspektor(in) in Deutschland sein? Ich meine, eine Urkundsperson kann z.B. ein "Authenticator" (was auch immer das 'Urkundsperson' bedeuten dürfte) und gleichzeitig "Verw.-Oberinspektorin" sein, aber falls Urkundsperson 'notary' ist, kann er/sie gleichzeitig Verw.-Oberinspektor(in) sein?
Nein ein Notar ist was anderes.

Verw.-Oberinspektorin durch Verfügung des Jugendamtes
Ja du kannst das hier nachlesen...diese Beamte und Beamtinnen beurkunden verschieden Sachverhalte, die das Jungendamt betreffen.

§ 59 SGB VIII
 

Bintje

Well-Known Member
(..)Ich meine, eine Urkundsperson kann z.B. ein "Authenticator" (was auch immer das 'Urkundsperson' bedeuten dürfte) und gleichzeitig "Verw.-Oberinspektorin" sein, aber falls Urkundsperson 'notary' ist, kann er/sie gleichzeitig Verw.-Oberinspektor(in) sein?

Verwaltungs(ober)inspektor(in) ist nur die Amtsbezeichnung. Er oder sie erfüllt formal die Aufgaben einer Urkundsperson und kann beglaubigen und/oder beurkunden. Ich zitiere mal aus Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Urkundsperson

"Als Urkundsperson wird im deutschen Recht ein Beamter (bisweilen auch eine Person in einem anderen Rechtsstatus) bezeichnet, der berechtigt ist, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen durchzuführen. Die Reichweite der Kompetenzen der nachträglich genannten Personen ist höchst unterschiedlich weit gestaltet.

Man unterscheidet dabei

Die Urkundsperson ist jeweils berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. "
 

eruvaer

Well-Known Member
Vermutlich eher daran, dass du die Punkte:

Kennenlernen
Date
Verlieben
Zusammen sein
Nest bauen
Aneinander gewöhnen
Lieben


Und springst gleich zu heiraten o_O
Und das in einer Zeit wo viele noch in der Liste vorher auch noch Kinder bekommen, ein Haus kaufen und niemals heiraten weil das antiquiert sei oder die Liebe gar zerstöre
 
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