Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Yurtseven

New Member
Der kleine Fatih (8 ) hatte sich so sehr gefreut auf den Urlaub in Papas Heimat Türkei. Der Junge aus Leipzig träumte vom Baden im Meer, Toben im warmen Sand. Doch stattdessen ließ ihn sein Vater heimlich operieren. Offenbar nur, weil es die türkische Tradition so will!

Nancy M. (27) mit ihrem Sohn Fatih (8 )



GRAUSIGER RITUS ZWANGSBESCHNEIDUNG!
Fatihs Mutter daheim war völlig ahnungslos. Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Vater wegen schwerer Körperverletzung!
Nancy M. (27) war 16 Jahre alt, als sie sich in den türkischen Eisenflechter Ahmed Z.* (45) verliebte. Das Paar bekam zwei Kinder: Sohn Fatih (8 ) und Schwester Yasemin (10). Seit zehn Jahren leben die Eltern getrennt. Dennoch erlaubte die Mutter, dass Mustafa B. mit den Kindern in den Türkei-Urlaub fuhr. Doch von Beschneidung war keine Rede!

Türke Ahmed Z.* (45) hält die Beschneidung seines Sohnes für völlig normal



Nancy M. erzählt: „Als sie zurück waren, hat mir Fatih erzählt, was passiert ist! Sein Vater hatte ihn in ein Krankenhaus gezwungen, dort wurde ihm die Vorhaut entfernt. Fatih leidet. Traurig erzählt er immer wieder: ‚Mami, ich will meinen alten Puller zurück.‘“
Die Mutter erstattete Strafanzeige! Ihre Anwältin Doris Lorenz: „Es bestand keine medizinische Notwendigkeit. Der Vater hat eindeutig gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen.“
Ahmed Z. verteidigt die Beschneidung: „Es ist eine Frage der Hygiene. Ich hätte es auch in Deutschland machen lassen können, in der Türkei ist es aber billiger.“
War es wirklich nur eine Frage der Hygiene? Fakt ist: So gut wie jeder junge Muslim wird in der Türkei beschnitten – auf dem Land auch unter katastrophalen medizinischen Bedingungen!



Wird Ahmed Z. wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, drohen ihm bis zu zehn Jahren Gefängnis.




Quelle:

http://www.bild.de/BILD/news/vermis...seinen-kleinen-sohn/heimlich-beschneiden.html

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Wir Türken und unsere Traditionen sind ja sooo was von barbarisch!! :roll:
 
C

Carrie

Guest
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Ja habe ich auch schon heute morgen gelesen, habe nix gegen Beschneidung, ganz im Gegenteil, ich bin sogar dafür, aber sowas sollte doch in der Familie besprochen werden und von daher verstehe ich die Reaktion der Mutter nur zuuu gut!!!
 

Yurtseven

New Member
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Ja klar, kann ich auch sehr gut verstehen die Mutter, sie hätte vorher das Einverständnis geben müssen aber ich bin sehr irritiert über diese Aussage der schlimmen Körperverletzung und das ihm 10! Jahre Haft droht...
 
S

Susi26

Guest
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Was mir aufgefallen ist, wie können die beiden seit 10 Jahren getrennt leben, wenn der Junge 8 Jahre ist?????
 

Skeptiker

Well-Known Member
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Ja klar, kann ich auch sehr gut verstehen die Mutter, sie hätte vorher das Einverständnis geben müssen aber ich bin sehr irritiert über diese Aussage der schlimmen Körperverletzung und das ihm 10! Jahre Haft droht...

Es ist eine schwere Körperverletzung und da gibt es eine Höchststrafe, die aber nicht ausgereizt werden muß.

§ 226
Schwere Körperverletzung


(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,


so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Quelle

Treffender wäre aber folgender Tatbestand:

§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen


(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die 1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,


quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung


bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.Quelle

der Skeptiker, der jegliche Beschneidung ablehnt!
 

Skeptiker

Well-Known Member
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Jhabe nix gegen Beschneidung, ganz im Gegenteil, ich bin sogar dafür, aber sowas sollte doch in der Familie besprochen werden und von daher verstehe ich die Reaktion der Mutter nur zuuu gut!!!

Meinst du jetzt nur die Beschneidung von Jungen oder auch die von Mädchen? Wenn du nur für die Beschneidung von Jungen bist, aber gegen eine Beschneidung von Mädchen, würde ich gerne wissen, wo für dich der Unterschied in der Beschneidung von Jungen und der kleinen Beschneidung von Mädchen ist. (Das die große Beschneidung von Mädchen nichts vergleichbares im männlichen Beschneidungsritus hat ist wohl offensichtlich)

der Skeptiker
 
L

Lalezar2006

Guest
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Meinst du jetzt nur die Beschneidung von Jungen oder auch die von Mädchen? Wenn du nur für die Beschneidung von Jungen bist, aber gegen eine Beschneidung von Mädchen, würde ich gerne wissen, wo für dich der Unterschied in der Beschneidung von Jungen und der kleinen Beschneidung von Mädchen ist. (Das die große Beschneidung von Mädchen nichts vergleichbares im männlichen Beschneidungsritus hat ist wohl offensichtlich)

der Skeptiker

Da gibt es einen großen Unterschied, bei der Frau wird die Klitoris entfernt oder sie wird zugenäht, damit sie keinen Geschlechtsverkehr führt, ich könnte jetzt noch mehr in die Details gehen, wie Qualvoll es im Gegenteil zur "männlichen beschneidung der Vorhaut" ist. Viele Männer machen es sogar freiwillig, wegen der Ästhetik, es ist nichts aussergewöhnliches.
 

TheCore

Moderator
AW: Vater ließ Sohn (8) heimlich beschneiden

Es ist eine schwere Körperverletzung und da gibt es eine Höchststrafe, die aber nicht ausgereizt werden muß.

Nein, kein Tatbestandsmerkmal des 226 ist hier zutreffend. Wenn der Vater sich strafbar gemacht hat (wahrscheinlich, aber aus dem Bericht auch nicht eindeutig zu entnehmen), ist das eine Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, also maximal 5 Jahre oder Geldstrafe.
Das ist eine schon mehrfach verhandelte Konstellation, unter anderem war das OLG Frankfurt am Main damit befasst (4 W 12/07). Hauptschluss aus diesen Urteilen ist, dass die unfreiwillige Beschneidung eine entschädigungsfähige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist.
Zum Bereich der Körperverletzung heißt es im genannten Aktenzeichen (Antragsgegner zu 2) meint den Vater):

"Neben der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt nämlich auch ein Anspruch des Antragstellers wegen einer rechtswidrigen Körperverletzung in Betracht. Die von dem niedergelassenen Arzt vorgenommene Beschneidung stellt nämlich auch dann, wenn sie zu keinen für die körperliche Gesundheit nachteiligen Veränderungen geführt hat, eine Körperverletzung dar, die von dem Antragsgegner zu 2) in mittelbarer Täterschaft begangen wurde. Da der Antragsgegner zu 2) mangels Sorgerecht keine wirksame Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erteilen konnte, war dieser rechtswidrig. Der handelnde Arzt ist bei dem Eingriff jedoch davon ausgegangen, der Antragsgegner zu 2) sei sorgeberechtigt, und handelte darum vorsatzlos im Sinne eines Erlaubnistatbestandsirrtums, was der Antragsgegner zu 2) durch die konkludente Vorspiegelung des nicht bestehenden Sorgerechtes ausgenutzt hat."

Der markierte Satz spiegelt die herrschende Meinung wieder, die sich aus der kulturellen Akzeptanz der Beschneidung von Männern ergibt: Ausschlaggebend ist die wirksame Einwilligung der Inhaber des Sorgerechts, wohingegen die Beschneidung von Frauen generell als rechtswidrig gewertet wird. Das erscheint aus praktischer Sicht des Islam schlüssig, erlaubt sich jedoch Mutmaßungen über Leiden oder Nichtleiden eines Menschen an der unnötig zugefügten Behandlung seines Körpers.
 
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