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sultansleyman
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Die qualvolle Hinrichtung eines 55-jährigen Mannes in Florida hat der Debatte über die Todesstrafe in den USA neuen Auftrieb verliehen. Der Bruder von US-Präsident George W. Bush und Gouverneur des Bundesstaats, Jeb Bush, setzte die Vollstreckung der Hinrichtungen in Florida nach dem Vorfall bis auf weiteres aus. Er habe eine Untersuchungskommission eingesetzt, die prüfen solle, ob Hinrichtungen durch die Giftspritze verfassungsgemäß seien, erklärte Bush in Miami. In Kalifornien entschied ein Bundesrichter, dass die dort praktizierte Methode der Giftinjektion möglicherweise verfassungswidrig sei.
Der 1986 wegen Mordes zum Tode verurteilte Häftling Angel Nieves Diaz, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, war am Mittwochabend im Gefängnis von Starke durch eine Giftspritze hingerichtet worden. Normalerweise tritt der Tod in weniger als 15 Minuten ein; nach drei bis fünf Minuten werden die Häftlinge in der Regel bewusstlos. Nieves starb jedoch erst nach 34 qualvollen Minuten. Augenzeugen zufolge litt er offensichtlich unter großen Schmerzen. Er habe versucht zu sprechen, sein Gesicht sei verzerrt gewesen, die Augen weit aufgerissen, sein Körper habe gezuckt.
Bei einer Hinrichtung durch die Giftspritze werden den Todeskandidaten drei Stoffe injiziert: ein Schmerzmittel, ein Mittel zur Muskellähmung und ein Mittel, das zum Herzstillstand führt. Dem vorläufigen Autopsiebericht zufolge waren die beiden Nadeln zu tief in Nieves' Arme gestochen worden. Dadurch seien die Giftstoffe nicht in die Venen injiziert worden, sondern in das umliegende Gewebe, hieß es in dem Bericht.
Nieves' Kusine Maria Otero kündigte an, dass ihre Familie unter Verweis auf das achte Amendment (Zusatz zur US-Verfassung), das jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewährt, den Staat Florida verklagen werde.
In Florida sitzen mehr als 370 Häftlinge in der Todeszelle, vier von ihen wurden in diesem Jahr hingerichtet. Der Bundesstaat hatte im Jahr 2000 die Exekution per Giftspritze eingeführt. Die Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl wurden damals gestoppt, nachdem zwei Todeskandidaten bei der Hinrichtung Feuer gefangen hatten.
Auch der kalifornische Bundesrichter Jeremy Fogel bezog sich auf das achte Amendment. Bei mehreren Exekutionen hätten sich Probleme bei der "Zuverlässigkeit und Transparenz" des angewandten Verfahrens gezeigt. Damit sei die Verfassungsmäßigkeit der Hinrichtung in Gefahr.
Der 1986 wegen Mordes zum Tode verurteilte Häftling Angel Nieves Diaz, der bis zuletzt seine Unschuld beteuerte, war am Mittwochabend im Gefängnis von Starke durch eine Giftspritze hingerichtet worden. Normalerweise tritt der Tod in weniger als 15 Minuten ein; nach drei bis fünf Minuten werden die Häftlinge in der Regel bewusstlos. Nieves starb jedoch erst nach 34 qualvollen Minuten. Augenzeugen zufolge litt er offensichtlich unter großen Schmerzen. Er habe versucht zu sprechen, sein Gesicht sei verzerrt gewesen, die Augen weit aufgerissen, sein Körper habe gezuckt.
Bei einer Hinrichtung durch die Giftspritze werden den Todeskandidaten drei Stoffe injiziert: ein Schmerzmittel, ein Mittel zur Muskellähmung und ein Mittel, das zum Herzstillstand führt. Dem vorläufigen Autopsiebericht zufolge waren die beiden Nadeln zu tief in Nieves' Arme gestochen worden. Dadurch seien die Giftstoffe nicht in die Venen injiziert worden, sondern in das umliegende Gewebe, hieß es in dem Bericht.
Nieves' Kusine Maria Otero kündigte an, dass ihre Familie unter Verweis auf das achte Amendment (Zusatz zur US-Verfassung), das jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewährt, den Staat Florida verklagen werde.
In Florida sitzen mehr als 370 Häftlinge in der Todeszelle, vier von ihen wurden in diesem Jahr hingerichtet. Der Bundesstaat hatte im Jahr 2000 die Exekution per Giftspritze eingeführt. Die Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl wurden damals gestoppt, nachdem zwei Todeskandidaten bei der Hinrichtung Feuer gefangen hatten.
Auch der kalifornische Bundesrichter Jeremy Fogel bezog sich auf das achte Amendment. Bei mehreren Exekutionen hätten sich Probleme bei der "Zuverlässigkeit und Transparenz" des angewandten Verfahrens gezeigt. Damit sei die Verfassungsmäßigkeit der Hinrichtung in Gefahr.