verliehenes

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~FiNi~

Guest
also..

meine mutter hat vor mindestens 10 jahren einen kärcher hochdruckreiniger gekauft..

in all den jahren wurde er in diesem haushalt vielleicht 3 mal benutzt...

unser nachbar dagegen, mit dem ich mich vor gut 2 jahren mal ziemlich heftig zoffte, lieh sich das teil häufiger mal aus..

letzten herbst dann ist er wohl irgendwie draufgetreten und hat ein wichtiges teil abgetreten...er hat es zwar irgendwie zusammengeklebt..aber das hat nicht lange gehalten, wie ich vorgestern feststellen musste..
eine stunde hab ich damit gearbeitet und dann war es wieder abgebrochen..

kein ding, kann ja passieren..

also ich rüber zum nachbarn und bescheid gesagt...

schon gestern kam er mit nem neuen gerät an..fix dachte ich noch..

nun hab ich inzwischen raus..das unser model gar nicht mehr hergestellt wird..
ich aber bei der typenbezeichnung davon ausgehen kann, das es ein oberes mittelklasse modell war...

das neue gerät, was der nachbar brachte, war ein kleines einsteigermodell..wie mir der herr von kärcher heute erklärte..allerhöchstens ausreichend um mal ein fahrrad oder gartenmöbel zu reinigen..

ich bin vorhin wieder rüber zum nachbarn und erklärte ihm, das das so nicht passen wird..

von nem mittelklasse modell auf ein einsteigermodell..

seine argumentation....ist ja schon alt, der kärcher, da bekäme man heutzutage ja kein geld mehr für..wenn man den bei ebay anbieten würde..so höchstens 10 bis 15 euro..


was meint ihr?

wie würdet ihr handeln, hättet ihr was kaputt gemacht??

ich würde ein gleichwertiges modell kaufen und will auch ein gleichwertiges haben....
 
L

Laledevri

Guest
AW: verliehenes

Hätte der das nicht über seine Haftpflichtversicherung regeln können?
 
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~FiNi~

Guest
AW: verliehenes

Hätte der das nicht über seine Haftpflichtversicherung regeln können?


das hab ich ihm auch direkt vorgeschlagen..aber irgendwie eiert er da rum...

und meinte auch..die versicherung würde ja nur den restwert zahlen..nicht das, was die dinger heute kosten würden..
so wäre es ja beim auto auch.

für mich auch etwas unverständlich, warum er die nicht anruft..

vielleicht hat er ja keine..ist ja möglich..

trotzdem sehe ich es nicht ganz ein, mich mit nem einsteigermodell abspeisen zu lassen...

liege ich da falsch?
 

therengarenk

Gesperrt
AW: verliehenes

das hab ich ihm auch direkt vorgeschlagen..aber irgendwie eiert er da rum...

und meinte auch..die versicherung würde ja nur den restwert zahlen..nicht das, was die dinger heute kosten würden..
so wäre es ja beim auto auch.

für mich auch etwas unverständlich, warum er die nicht anruft..

vielleicht hat er ja keine..ist ja möglich..

trotzdem sehe ich es nicht ganz ein, mich mit nem einsteigermodell abspeisen zu lassen...

liege ich da falsch?

kann dich verstehen, aber ein nagelneues Modell in der gleichen Preisklasse zu erwarten, finde ich auch unverschämt.
Kann er nicht das gleiche Teil bei ebay gebraucht ersteigern?
Oder nur das kaputte Teil austauschen?

Ansonsten nimms als Erfahrung für die Zukunft. Wenn dir etwas so wichtig ist, dass du es nicht entbehren willst, dann verleihe es nicht mehr. Klingt unfreundlich, aber ist besser so.

Bei mir geht ein ausgeliehener Teller nie leer zurück. Leihe auch nur wenn ich wirklich muss, aber meistens kauf ich mir alles was mir fehlt.
Verleihe Wertgegenstände auch ungern.
 
F

~FiNi~

Guest
AW: verliehenes

kann dich verstehen, aber ein nagelneues Modell in der gleichen Preisklasse zu erwarten, finde ich auch unverschämt.
Kann er nicht das gleiche Teil bei ebay gebraucht ersteigern?
Oder nur das kaputte Teil austauschen?

Ansonsten nimms als Erfahrung für die Zukunft. Wenn dir etwas so wichtig ist, dass du es nicht entbehren willst, dann verleihe es nicht mehr. Klingt unfreundlich, aber ist besser so.

Bei mir geht ein ausgeliehener Teller nie leer zurück. Leihe auch nur wenn ich wirklich muss, aber meistens kauf ich mir alles was mir fehlt.
Verleihe Wertgegenstände auch ungern.

immerhin hat er ja den größten nutzen in den letzten jahren gehabt..denn er hat sich den wesentlich häufiger geliehen als wir ihn selbst benutzt haben.

das kaputte teil austauschen geht wohl nicht..ich habe jedenfalls keine ersatzteile dafür gefunden..wenn er eines findet..klar, soll er austauschen..das gerät als solches ist ja noch in einem sehr guten zustand.

ich hätte ihm nach dem knatsch vor 2 jahren eh nichts mehr geliehen...denn ich verleihe auch nur an leute denen ich vertraue.
ich hätte ja auch kein problem damit, wenn er sagen würde..er kann zur zeit gerade nicht ( finanziell..warte ich eben..)

aber was würdest du denken wenn du einen audi verleihst, der tadellos in ordnung ist und der leiher würde dir dann nen polo zurückbringen?

und wie du auch schon sagst..wenn ich mir was leihe geht es ordnungsgemäß mit ensprechendem dank zurück..
mache ich das geliehene kaputt würde ich dafür sorgen,das ich etwas gleichwertiges als ersatz besorge..
alles andere käme für mich nicht infrage.
 
S

schneidersitz

Guest
AW: verliehenes

Also, ich würde ihn noch einmal explizit fragen, ob er die Sache nicht über seine Haftpflicht abwickeln könnte.

Ansonsten würde ich auch auf ein Gleichwertiges Produkt bestehen.
Nicht bei jedem.... nur bei Menschen die ich nicht mag.... obwohl, denen würde ich auch nichts leihen.
 

russini

Well-Known Member
AW: verliehenes

geliehene sachen die man selbst benutzt werden leider nicht von der haftpflicht abgedeckt.
diese erfahrung musste ich leider auch machen als ich die geliehene bohrmaschine von meinem onkel bei meinen renovierungsarbeiten in der wohnung geschrottet habe, die gab einfach den geist auf.

wrasch. hat es deshalb mit der haftpflicht nicht funktioniert bei deinem nachbar. dass ihr selbst das teil weniger benutzt habt als er könnt ihr ihm nicht vorwerfen, denn dafür kann der nichts.

du kannst mal rausfinden was der restwert von deinem teil noch ist und das in geld von ihm verlangen, einer ersatz neu für alt geht hier auch nicht. rechtlich hast du eben nur den zeitwertersatzanspruch.

schlag dem nachbar doch vor, dass er sich besseres gerät holen soll, wenn er es oft braucht und er euch es ab und an ausleiht, statt dem geld/gerätersatz. (schriftlich vereinbarn :wink:)
 
F

~FiNi~

Guest
AW: verliehenes

das einsteigermodel hab ich ihm gestern erstmal wieder über den zaun gereicht..ihm erklärt, wo der unterschied liegt..in der leistung, etc..

mal sehen was er jetzt macht...


wenn er der meinung ist den schaden nicht ausgleichen zu wollen/können...

werd ich halt demnächst selbst einen neuen kärcher kaufen..hat ja auch zeit...

nur dann wird mein lieber nachbar damit leben müssen, das all sein krempel der hier bei uns auf diversen dachböden lagert ( weil wir mehr platz haben als er) verschwindet..

ich hab mich ja schon vor 2 jahren mit ihm in die köppe bekommen..und zwar kräftig....hab meiner mutter zu liebe aber den ball flach gehalten..


ich hab kein problem damit diese nachbarschaft komplett einzufrieren...

das problem wird dann er haben...denn unsere werkstatt ist voll ausgestattet mit diversen bohrmaschinen und allem möglichen zeug..rasenmäher zb..

alles dinge die er mehr oder weniger regelmässig hier ausleiht...

den kürzeren zieht auf jeden fall er...falls er uns auf dem schaden sitzen lässt..


:)
 
F

~FiNi~

Guest
AW: verliehenes

soooo..alles gut..

nachbar kam gerade mit nem hochleistungsteil um die ecke...
versicherung gibt wohl nur nen kleinen teil dazu..

dafür bringe ich morgen den alten zu hagebau ( die haben nämlich ne inzahlungsnahmeaktion auf kärcher..gibt 50 euro aufs altgerät bei neukauf)..
die geb ich ihm dann ..

und in zukunft gehört der kärcher dann beiden...
 

Skeptiker

Well-Known Member
AW: verliehenes

was meint ihr?

wie würdet ihr handeln, hättet ihr was kaputt gemacht??

ich würde ein gleichwertiges modell kaufen und will auch ein gleichwertiges haben....

Ist eindeutig ein Haftpflichschaden! Er, der Nachbar, haftet für das Gerär, daß kaputte, in gleicher Art und gleicher Güte! Soll heißen...er muß dir ein gleiches Modell oder eins in gleicher Art und Güte wieder besorgen.

Hat er keine gescheite Haftpflichtversicherung, dann muß er die Moneten eben selbst berappen^^

Ok, du solltest da dann auch eine gescheite Rechtsschuitzversicherung haben, denn du willst ja dein Recht durchsetzen........


...also, was würde ich machen?

Ich habe eine gescheite Rechtsschutzversicherung: Gegen den Nachbarn prozessiieren!

Ich habe keine gescheite Rechtsschutzversicherung, er aber eine gescheite Haftpflichtversicherung: Mit ihm absprechen, das seine PHV den Schaden bezahlt, da Schaden an gemieteten oder geliehenen (dein Fall) Sachen.

Er hatr keine gescheite Haftpflichtversicherung und du keine gescheite Rechtsschutzversicherung: Einigt Euch außergerichtlich.

Das würde ICH machen.
 
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