Skeptiker
Well-Known Member
AW: verliehenes
Bei der Haftpflicht ist die Regelung so:
Bei der Verchuldenshaftung:
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Bei der Gefährdungshaftung gibt es mehrere Paragraphen...spielen hier aber ja keine Rolle
und meinte auch..die versicherung würde ja nur den restwert zahlen..nicht das, was die dinger heute kosten würden..
so wäre es ja beim auto auch.
Bei der Haftpflicht ist die Regelung so:
Bei der Verchuldenshaftung:
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
Bei der Gefährdungshaftung gibt es mehrere Paragraphen...spielen hier aber ja keine Rolle