Verpflichtungserklärung VISUM

0oshawdyo0

New Member
Hallo

ich habe mich jetzt über die Verpflichtungserklärung gekümmert und meine frage ist kann ich überhaupt jemand einladen wenn mein nettoeinkommen 470€ im monat beträgt oder ist das deutschland ziemlich egal? Mein Freund hat schon in deutschland gewohnt wurde aber nach 8 jahren als er 17 war abgeschoben weil es keine gefahr für die kurden mehr war sind die chancen für ihn dann besser? Oder kann deutschland meinen Antrag auch abweisen? Und wie lange dauert es bis die Verpflichtungserklärung wieder bei mir ist? Wohin schicken die sie eigentlich?

Danke für eure Antworten
Grüßle
 
S

Susi26

Guest
AW: Verpflichtungserklärung VISUM

Zunächst einmal würde ich meine Freund bitten, mir die wahre Geschichte seiner "Abschiebung" nahezubringen. Denn was Du hier schreibst ist ausländerrechtlich nahezu unmöglich. Denn sollte er wirklich als Asylberechtigter anerkannt gewesen sein, bzw. Abschiebehindernisse festgestellt worden wären, führt der Wegfall dieser Abschiebehindernisse nicht automatisch zur "Abschiebung" (und soweit mir bekannt hat kaum ein Kurde in Deutschland Asyl bekommen, zumal es sich zu 90% um "Wirtschaftsflüchtlinge" gehandelt hat)

Zweitens, wurde er wirklich abgeschoben, besteht zunächst ein generelles Einreiseverbot in die Bundesreublik, was sich zwar im günstigsten Fall befristen lässt, hierfür müssten aber die Abschiebekosten gezahlt werden. Und selbst dann wird er wohl kaum ein Visum bekommen, unter solchen Umständen ist es sogar mit Heirat schwierig. Begründung ganz einfach "mangelnder Rückkehrwille"!

Hinzu kommt noch, dass Dein Einkommen nicht ausreicht um auch im Falle eines Besuches für seine Lebenserhaltungkosten aufzukommen, deshalb würde ich eher davon ausgehen, dass auch Dein Antrag auf Verpflichtungerklärung abgelehnt wird.

Alles in allem eher eine ungünstige Situation.
 
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