:roll:
Hi zusammen, ich bin neu hier und würd mal gern wissen was für Erfahrungen Ihr mit der Ausländerbehörde gemacht habt rund ums Visum.
Also mein Mann und ich sind seit ca. 8 Jahren zusammen und seit Januar verheiratet. Mein Mann ist eigentlich in Deutschland geboren und aufgewachsen und hatte eigentlich auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die er jetzt aber verloren hat. Er ist vor ein paar Jahren in der Schweiz wegen Raub zur einer Freiheitsstrafe verurteilt worden (die er auch dann in der Schweiz abgesessen hat) Nja auf jeden Fall hat er somit seine Aufenthalt für Deutschland verloren.
Er lebt jetzt in der Türkei und wir versuchen seit ein paar Monaten, ihn wieder nach Deutschland zu bringen, wo er davor gelebt hat. Denn ich habe sicher nicht umsonst auf Ihn gewartet.
Kurz vor seiner Entlassung war ich bei einer Anwältin die sich mit Ausländerrecht auskennt. Die meinte halt sofort wir müssten heiraten dann wären seine Chancen viel besser.
Kurz nach seiner Entlassung (nach dem wir erst ein Monat Urlaub in der Türkei gemacht haben:wink: ) haben wir auch schon geheiratet.
Er ist zur Botschaft gefahren und hat den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, nach ein paar Tagen wurde ich schon von unserer Ausländerbehörde angeschrieben, mit der Bitte ein paar Unterlagen vorbeizubringen.
Nja ich war dann da, hab alle gewünschten Unterlagen vorgelegt, also Arbeitsbescheinigung, Wohnungsvertrag usw. mir wurden ein paar Fragen zu unserer Beziehung gestellt und sowieso... irgendwann kamen wir zu dem Punkt "Vorbestraft ja nein?" Mein Mann hat beim Visumantrag alles Ordnungsgemäss angegeben, wir wollten nichts riskieren... also wussten die eigentlich bescheid. Die Frau dort meinte dann sofort, wir könnten es sowas von vergessen, Sie würde diesen Antrag ja eh ablehnen. Sie würde sich erst seine Akte aus der Schweiz holen um zu schauen was er angestellt hat aber es würde schlecht aussehen.
Ich hab darauf hin sofort meine Anwältin angeschaltet... die seit dem unseren Fall bearbeitet. Die hat eigentlich von vorne herein gemeint, das Ausländeramt könne uns zwar Probleme machen und das ganze ewig in die Länge ziehen aber rechtlich gesehen darf mein Mann nach Deutschland kommen. Nja...
So.. auf jeden Fall tut sich erstmal Wochenlang nichts... danach hiess es es gäbe einen neuen Gesetz in der Schweiz, darüber dass diese nichts mehr an deutsche Ausländerbehörden (Aktenansicht) schicken dürften, deswegen konnten die den Fall noch nicht bearbeiten. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, dass mein Mann selber (was sicher nicht normal ist) sein Führungszeugnis bzw. sein Auszug aus dem schweizer Zentralregister besorgt und diesen dann als Alternative einreicht. Da steht natürlich auch was er alles verbrochen hat in der Schweiz. (nicht arg viel :roll: ) Auf jeden Fall könnten die damit endlich sein Fall bearbeiten.
ABER... bevor wir diesen Auszug besorgt haben, meinte meine Anwältin Sie hätte mit dem Ausländeramt gesprochen und die meinten wenn wir diesen Auszug einreichen würden dann dürfe er nach Deutschland. So nach dem Motto diese Mühe müsst Ihr euch noch geben.
MEIN PROBLEM JETZT... Kann es sein, dass die das so gesagt haben, damit wir diesen Auszug einreichen, und wir uns quasi ins eigene Fleisch schneiden??
Meine Anwältin klaubt denen voll uns ganz und versichert mir die ganze Zeit das mein Mann kommen darf....aber können uns einfach nicht darauf verlassen.. uns freuen um dann wieder enttäuscht zu werden... das geht halt nicht!
Also wir haben jetzt diesen Auszug eingereicht aber so ganz geheuer ist uns das ganze nicht. Also wir haben schon schiss, dass die jetz den Antrag ablehnen so nach dem Motto... Gott seit Ihr dumm!... Keine Ahnung.... nächste Woche wissen wir mehr... Aber hat denn schon jemand von euch so eine Erfahrung gemacht. Ich würd mich für jeden Rat freuen. Und sorry, dass es so lang geworden ist :roll: aber ihr müsst ja erst bescheid wissen.
Also viel spass beim lesen.
Grüsse P.
Hi zusammen, ich bin neu hier und würd mal gern wissen was für Erfahrungen Ihr mit der Ausländerbehörde gemacht habt rund ums Visum.
Also mein Mann und ich sind seit ca. 8 Jahren zusammen und seit Januar verheiratet. Mein Mann ist eigentlich in Deutschland geboren und aufgewachsen und hatte eigentlich auch eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, die er jetzt aber verloren hat. Er ist vor ein paar Jahren in der Schweiz wegen Raub zur einer Freiheitsstrafe verurteilt worden (die er auch dann in der Schweiz abgesessen hat) Nja auf jeden Fall hat er somit seine Aufenthalt für Deutschland verloren.
Er lebt jetzt in der Türkei und wir versuchen seit ein paar Monaten, ihn wieder nach Deutschland zu bringen, wo er davor gelebt hat. Denn ich habe sicher nicht umsonst auf Ihn gewartet.
Kurz vor seiner Entlassung war ich bei einer Anwältin die sich mit Ausländerrecht auskennt. Die meinte halt sofort wir müssten heiraten dann wären seine Chancen viel besser.
Kurz nach seiner Entlassung (nach dem wir erst ein Monat Urlaub in der Türkei gemacht haben:wink: ) haben wir auch schon geheiratet.
Er ist zur Botschaft gefahren und hat den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, nach ein paar Tagen wurde ich schon von unserer Ausländerbehörde angeschrieben, mit der Bitte ein paar Unterlagen vorbeizubringen.
Nja ich war dann da, hab alle gewünschten Unterlagen vorgelegt, also Arbeitsbescheinigung, Wohnungsvertrag usw. mir wurden ein paar Fragen zu unserer Beziehung gestellt und sowieso... irgendwann kamen wir zu dem Punkt "Vorbestraft ja nein?" Mein Mann hat beim Visumantrag alles Ordnungsgemäss angegeben, wir wollten nichts riskieren... also wussten die eigentlich bescheid. Die Frau dort meinte dann sofort, wir könnten es sowas von vergessen, Sie würde diesen Antrag ja eh ablehnen. Sie würde sich erst seine Akte aus der Schweiz holen um zu schauen was er angestellt hat aber es würde schlecht aussehen.
Ich hab darauf hin sofort meine Anwältin angeschaltet... die seit dem unseren Fall bearbeitet. Die hat eigentlich von vorne herein gemeint, das Ausländeramt könne uns zwar Probleme machen und das ganze ewig in die Länge ziehen aber rechtlich gesehen darf mein Mann nach Deutschland kommen. Nja...
So.. auf jeden Fall tut sich erstmal Wochenlang nichts... danach hiess es es gäbe einen neuen Gesetz in der Schweiz, darüber dass diese nichts mehr an deutsche Ausländerbehörden (Aktenansicht) schicken dürften, deswegen konnten die den Fall noch nicht bearbeiten. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, dass mein Mann selber (was sicher nicht normal ist) sein Führungszeugnis bzw. sein Auszug aus dem schweizer Zentralregister besorgt und diesen dann als Alternative einreicht. Da steht natürlich auch was er alles verbrochen hat in der Schweiz. (nicht arg viel :roll: ) Auf jeden Fall könnten die damit endlich sein Fall bearbeiten.
ABER... bevor wir diesen Auszug besorgt haben, meinte meine Anwältin Sie hätte mit dem Ausländeramt gesprochen und die meinten wenn wir diesen Auszug einreichen würden dann dürfe er nach Deutschland. So nach dem Motto diese Mühe müsst Ihr euch noch geben.
MEIN PROBLEM JETZT... Kann es sein, dass die das so gesagt haben, damit wir diesen Auszug einreichen, und wir uns quasi ins eigene Fleisch schneiden??
Meine Anwältin klaubt denen voll uns ganz und versichert mir die ganze Zeit das mein Mann kommen darf....aber können uns einfach nicht darauf verlassen.. uns freuen um dann wieder enttäuscht zu werden... das geht halt nicht!
Also wir haben jetzt diesen Auszug eingereicht aber so ganz geheuer ist uns das ganze nicht. Also wir haben schon schiss, dass die jetz den Antrag ablehnen so nach dem Motto... Gott seit Ihr dumm!... Keine Ahnung.... nächste Woche wissen wir mehr... Aber hat denn schon jemand von euch so eine Erfahrung gemacht. Ich würd mich für jeden Rat freuen. Und sorry, dass es so lang geworden ist :roll: aber ihr müsst ja erst bescheid wissen.
Also viel spass beim lesen.
Grüsse P.