visum

Sommer2000

Gesperrt
AW: visum

Ihr seit noch nichtmal 1 jahr zusammen ??:icon_eyecrazy:

Sprecht nicht die gleiche sprache und seit schon verheiratet??

Wieso so erstaunt Liebes. Es gab sogar Userinnen die nach 2 Wochen Urlaub von Heirat und Kinder gesprochen haben obwohl die beiden keine gemeinsame Sprache hatten.
Und im ueberigen ist dieses Sprachproblem, was ja fuer viele nur nebensaechtlich ist, das A und O in diesem Forum.:lol:
 

fisch33

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AW: visum

ja auch wenn wir uns so kurz erst kennen , gefunkt hat es trotzdem zwischen uns auch wenn wir uns am anfang nur schwer verständigen konnten aber inzwischen geht es aber
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: visum

Wieso so erstaunt Liebes. Es gab sogar Userinnen die nach 2 Wochen Urlaub von Heirat und Kinder gesprochen haben obwohl die beiden keine gemeinsame Sprache hatten.
Und im ueberigen ist dieses Sprachproblem, was ja fuer viele nur nebensaechtlich ist, das A und O in diesem Forum.:lol:
Das weiss ich ,aber ich hatte noch einen anderen hintergedanken bei der ganzen sache ...:-?
Den behalte ich aber für mich:wink:

Ich habe meinen Mann auch recht schnell geheiratet aber ich konnte seine sprache und wir waren schon 1 jahr zusammen!
 

fisch33

New Member
AW: visum

ich würde gerne zu ihm fliegen aber mi fehlt das geld dafür weil ich nur hartz4 bekomme und einen 1,50 job habe , ich hoffe nur nicht das es deswegen noch probleme gibt
 
J

Jülide

Guest
AW: visum

ich würde gerne zu ihm fliegen aber mi fehlt das geld dafür weil ich nur hartz4 bekomme und einen 1,50 job habe , ich hoffe nur nicht das es deswegen noch probleme gibt

solange du einen deutschen ausweiß besitz, ist das egal ob du arbeitest du arbeitslos bist...
du kannst deinen ehemann her holen....
was anderes wäre es, wenn du einen ausländischen ausweiß hast.
dann musst du 1200€ netto verdienen. und eine bestimmte größe der whg haben...
damit du deinen mann her holen kann
 

Susi28

New Member
AW: visum

solange du einen deutschen ausweiß besitz, ist das egal ob du arbeitest du arbeitslos bist...
du kannst deinen ehemann her holen....
was anderes wäre es, wenn du einen ausländischen ausweiß hast.
dann musst du 1200€ netto verdienen. und eine bestimmte größe der whg haben...
damit du deinen mann her holen kann

Ist nur im Ansatz richtig, die Berechnung bezieht sich auf den gültigen "Sozialhilfesatz" also 1 Haushaltsvorstand+1 Person über 18 + Miete. Diese Summe muss nachgewiesen werden, wobei man zum Beispiel auch 10% "Wohlwollensprozent" abziehen kann, wenn die AB mitmacht. Die geforderte Wohnungsgröße ist eigentlich witzlos, lag damals nach den in Bayern einschlägigen Verwaltungsvorschriften bei 28m²!

Und ob man sich nun 1 oder 5 Jahre kannte, schief gehen kann es immer und tut es auch in vielen Fällen!
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: visum

Ist nur im Ansatz richtig, die Berechnung bezieht sich auf den gültigen "Sozialhilfesatz" also 1 Haushaltsvorstand+1 Person über 18 + Miete. Diese Summe muss nachgewiesen werden, wobei man zum Beispiel auch 10% "Wohlwollensprozent" abziehen kann, wenn die AB mitmacht. Die geforderte Wohnungsgröße ist eigentlich witzlos, lag damals nach den in Bayern einschlägigen Verwaltungsvorschriften bei 28m²!

Und ob man sich nun 1 oder 5 Jahre kannte, schief gehen kann es immer und tut es auch in vielen Fällen!
auf was beziehst du das jetzt ??
Auf deutsche oder ausländer ??
Deutsche müssen nähmlich nichtss nachweisen!!
Meine freundin hat ne sperre von der Arge bekommen 3 monate kein geld und sie hat trotzdem ihren Mann hergeholt!
 
J

Jülide

Guest
AW: visum

Ist nur im Ansatz richtig, die Berechnung bezieht sich auf den gültigen "Sozialhilfesatz" also 1 Haushaltsvorstand+1 Person über 18 + Miete. Diese Summe muss nachgewiesen werden, wobei man zum Beispiel auch 10% "Wohlwollensprozent" abziehen kann, wenn die AB mitmacht. Die geforderte Wohnungsgröße ist eigentlich witzlos, lag damals nach den in Bayern einschlägigen Verwaltungsvorschriften bei 28m²!

Und ob man sich nun 1 oder 5 Jahre kannte, schief gehen kann es immer und tut es auch in vielen Fällen!

so wurde mir es bei der öra ( wo rechtsanwälte arbeiten) erzählt.
 

Susi28

New Member
AW: visum

Der Einkommensnachweis auf Ausländer, der Nachweis von Wohnraum auf beide!

Nur stellt sich halt die Frage welchen Einfluss bestimmte Lebensumstände auf das Verhalten einer AB haben :-?!
 
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