Was denkt Ihr gerade? (38)

Bintje

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Unser Song für Malmö, was meint ihr? Ich find ihn gar nicht schlecht, radiotauglich, sollte eigentlich für die Top 10 reichen.

 

Alubehütet

Well-Known Member
Nichts gegen Petitionen, aber ...

 

Bintje

Well-Known Member
Nichts gegen Petitionen, aber ...

Autsch! :D
Aber immerhin schon 44 Unterschriften :cool:
 

univers

Well-Known Member
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-120.html

Fernab davon, ob es gut oder schlecht wäre, was jeder für sich entscheiden muss - wobei ich es als Genussmittel ablehne, weil es mehr als dies ist- sehe ich die Legalisierung zumindest als ein gutes Zeichen von Flexibilität, selbst die der Regierenden, gerade für jemanden, der autoritäre Regierungsstrukturen kennt, wie mich.
Denn es ist wahrlich alles in Wandel, als dass man sich an welche Dogmen festklammert...und verkrustet.
So z. Bsp. kann eine Gesellschaft sich selbst auch überwinden, um nicht high (!) zu werden, sondern um über den Tellerrand zu schauen.
 

Bintje

Well-Known Member
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-120.html

Fernab davon, ob es gut oder schlecht wäre, was jeder für sich entscheiden muss - wobei ich es als Genussmittel ablehne, weil es mehr als dies ist- sehe ich die Legalisierung zumindest als ein gutes Zeichen von Flexibilität, selbst die der Regierenden, gerade für jemanden, der autoritäre Regierungsstrukturen kennt, wie mich.
Denn es ist wahrlich alles in Wandel, als dass man sich an welche Dogmen festklammert...und verkrustet.
So z. Bsp. kann eine Gesellschaft sich selbst auch überwinden, um nicht high (!) zu werden, sondern um über den Tellerrand zu schauen.
Hier zum Beispiel könnten sie es noch verbessern. Klingt jedenfalls nach zeitraubendem Aufwand, eher ein Schuss ins Knie.
"Der Deutsche Richterbund warnte vor einer Überlastung der Justiz durch eine im Gesetz vorgesehene Amnestie-Regelung. "Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Für die Staatsanwaltschaften bedeute das Gesetz, "dass sie alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz nochmals händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos wären". Auch auf Gerichte komme deshalb eine enorme Zusatzbelastung zu."
 
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