Am
Flughafen Düsseldorf sind zwischen 22 und 23 Uhr nur Landungen zulässig. In den Nachtstunden von 23 Uhr bis 06:00 Uhr dürfen nur Propellerflugzeuge, die weniger als neun Tonnen wiegen, starten oder landen,
sowie von 23:00 bis 00:00 und von 05:00 bis 06:00 verspätete Flugzeuge mit örtlichem Wartungsschwerpunkt landen.
Am
Flughafen Frankfurt am Main war eigentlich ein striktes Nachtflugverbot eine der Bedingungen für den Bau der neuen Landebahn Nordwest. Dies war eines der
Ergebnisseeiner drei Jahre lang tätigen
Mediationsgruppe, der auch Fraport und Lufthansa angehörten. Statt eines absoluten Nachtflugverbots, wie es dann durch die Fraport beantragt war, genehmigte das Ministerium allerdings durchschnittlich 150 nächtliche Flugbewegungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, davon 17 planmäßige Flüge für die Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr.
[ Mit Urteil vom 4. April 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass diese Regelung teilweise abwägungsfehlerhaft sei und legte ein
generelles Nachtflugverbot für die Kernnacht zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr fest.
Am
Flughafen Köln/Bonn sind
ausschließlich Flugzeuge nach Kapitel 3 Bonusliste erlaubt. Das heißt allerdings nur, dass die Flugzeuge relativ zu ihrem maximalen Startgewicht etwas weniger laut sind, als die Grenzen aus der Kapitel-3-Zertifizierung erlauben. Die Bonusliste ist somit kein Maß für die absolute Lautstärke des Flugzeuges, sondern nur für die
relative Lautstärke.
Am
Flughafen Leipzig/Halle sind
zwischen 23:30 Uhr und 05:30 Uhr nur Fracht- und Kurierflüge erlaubt sowie jeweils 30 Minuten nach Anfang und vor Ende der Nachtflugbeschränkung auch Verspätungen/Verfrühungen von Passagierflügen.
Für den in Bau befindlichen
Flughafen Berlin Brandenburg versuchen Brandenburger Bürger ein Nachtflugverbot zu erwirken. Im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 3. Dezember 2012 haben über 100.000 Wahlberechtigte in den offiziellen Eintragungsstellen ihre Unterschrift für ein diesbezügliches Volksbegehren geleistet. Dies war somit das erste erfolgreiche Volksbegehren in diesem Bundesland. In Berlin ist selbiges Vorhaben gescheitert.
Der am 25. Mai 2005 vom
Bundeskabinett vorgeschlagene Entwurf zur
Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm enthält ebenfalls keine Rechtsgrundlage für ein gesetzliches Nachtflugverbot in Deutschland.
Umweltorganisationen, wie der Verkehrsclub Deutschland (VCD), fordern ein generelles bundesweites Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor Lärm.