Was tun? Keine Reaktion auf Reklamation...

schwarze Rose

Active Member
AW: Was tun? Keine Reaktion auf Reklamation...

Die rechtliche Sachlage ist folgende:
Du hast ein Paar Schuhe gekauft, die einen Sachmangel vorweisen: Schuhe mit offener Naht sind zu nichts nutze, d.h. § 434 BGB objektiver Fehler (= die gewöhnliche Verwendungseignung fehlt), Damit liegt der Tatbestand der Schlechterfüllung eines Kaufvertrages vor. Du hast nach Gesetz das Recht auf Beseitigung des Mangels bzw. Nachlieferung einer mangelfreien Sache (§439 Abs.2 BGB). Das Geschäft kann also auch die Schuhe reparieren. Damit hätten sie dann ihre Pflicht erfüllt. Gehen die Schuhe dann wieder kaputt, kann das Geschäft wieder nachbessern. Nach 2maliger erfolgloser Nachbesserung hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (=Geld zurück nach § 437 Abs. 2 BGB).
Das Ganze darf aber nicht so lange dauern, wie du geschildert hast. Der Gesetzgeber sieht eine „angemessene“ Frist vor, die der Käufer dem Verkäufer zur Mängelbeseitigung einräumen muss - 6 Wochen sind definitiv nicht angemessen!
Viel Glück
 
F

~FiNi~

Guest
AW: Was tun? Keine Reaktion auf Reklamation...

also ich würde zusehen das ich zur allerbesten verkaufszeit in dem laden auftauche und dann dort so penetrent und deutlich reklamieren, unter anderem mit lautem wunsch den geschäftsführer zu sprechen..bla bla bla..
( natürlich so, das möglichst viele kunden den vorfall mitbekommen)...und dann dort so lange auf mein recht beharren, bis die nachgeben..

ich kann da ziemlich ausdauernd sein, in solchen dingen ;-)
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Was tun? Keine Reaktion auf Reklamation...

Gerade kam ein Anruf vom Schuhgeschäft:

Es ist endlich geklärt. Ich bekomme Ersatz. Toll ! Das sind Sandalen für den Sommer :banghead.gif:
 
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