schwarze Rose
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AW: Was tun? Keine Reaktion auf Reklamation...
Die rechtliche Sachlage ist folgende:
Du hast ein Paar Schuhe gekauft, die einen Sachmangel vorweisen: Schuhe mit offener Naht sind zu nichts nutze, d.h. § 434 BGB objektiver Fehler (= die gewöhnliche Verwendungseignung fehlt), Damit liegt der Tatbestand der Schlechterfüllung eines Kaufvertrages vor. Du hast nach Gesetz das Recht auf Beseitigung des Mangels bzw. Nachlieferung einer mangelfreien Sache (§439 Abs.2 BGB). Das Geschäft kann also auch die Schuhe reparieren. Damit hätten sie dann ihre Pflicht erfüllt. Gehen die Schuhe dann wieder kaputt, kann das Geschäft wieder nachbessern. Nach 2maliger erfolgloser Nachbesserung hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (=Geld zurück nach § 437 Abs. 2 BGB).
Das Ganze darf aber nicht so lange dauern, wie du geschildert hast. Der Gesetzgeber sieht eine „angemessene“ Frist vor, die der Käufer dem Verkäufer zur Mängelbeseitigung einräumen muss - 6 Wochen sind definitiv nicht angemessen!
Viel Glück
Die rechtliche Sachlage ist folgende:
Du hast ein Paar Schuhe gekauft, die einen Sachmangel vorweisen: Schuhe mit offener Naht sind zu nichts nutze, d.h. § 434 BGB objektiver Fehler (= die gewöhnliche Verwendungseignung fehlt), Damit liegt der Tatbestand der Schlechterfüllung eines Kaufvertrages vor. Du hast nach Gesetz das Recht auf Beseitigung des Mangels bzw. Nachlieferung einer mangelfreien Sache (§439 Abs.2 BGB). Das Geschäft kann also auch die Schuhe reparieren. Damit hätten sie dann ihre Pflicht erfüllt. Gehen die Schuhe dann wieder kaputt, kann das Geschäft wieder nachbessern. Nach 2maliger erfolgloser Nachbesserung hast du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten (=Geld zurück nach § 437 Abs. 2 BGB).
Das Ganze darf aber nicht so lange dauern, wie du geschildert hast. Der Gesetzgeber sieht eine „angemessene“ Frist vor, die der Käufer dem Verkäufer zur Mängelbeseitigung einräumen muss - 6 Wochen sind definitiv nicht angemessen!
Viel Glück