was tun mit Alkohol?

was soll mit Alkohol geschehen?

  • keine Meinung

    Votes: 2 7,7%
  • Alkohol=Droge, daher verbot aller Drogen oder alle Drogen frei!

    Votes: 8 30,8%
  • Alkohol hat tradition, es lebe Alkohol

    Votes: 3 11,5%
  • Unterscheidung notwendig, Wein und Bier ja, sonst Alkoholstop

    Votes: 0 0,0%
  • nur die Muslimen sollten keinen Alkohol trinken

    Votes: 0 0,0%
  • nur in der Ramadan-Zeit sollten Muslimen keinen Alkohol trinken

    Votes: 1 3,8%
  • nur die Fahrer sollten keinen Alkohol trinken

    Votes: 2 7,7%
  • nur die Fahrer sollten weder Alkohol noch Drogen geniessen

    Votes: 8 30,8%
  • nur vor dem Beischlaf sollten Männer keinen Alkohol trinken

    Votes: 1 3,8%
  • der Alkoholverbot im Koran ist veraltet und unrelevant

    Votes: 5 19,2%

  • Total voters
    26
AW: was tun mit Alkohol?

Alkohol, absolut abgefahren war dieses:

http://raejuk.blogspot.com/2006/01/verkehrsrecht-fahrlehrer-darf.html

Aber was mich wundert ...... im Urteil wird nur von Führerschein und Fahrerlaubnis gesprochen.
Man kann nur spekulieren, sicherlich war die Fahrlehrerlaubnis und der Fahrlehrerschein schon durch das zuständige Straßenverkehrsamt entzogen.

Don`t drink and drive, meint der Olgunbay

Das ist ja total daneben.Er muss während der Fahrstunde jederzeit eingreifen können, wenn der Schüler einen Fehler macht.Steht er unter Alkoholeinfluß ,ist ihm das nicht mehr in vollem Umfang möglich.
 
AW: was tun mit Alkohol?

Das stimmt zwar, aber ist diese Art Bierabhängigkeit sozial relevant oder behandlungswürdig? Finde ich eigentlich nicht.
Soll ich meinem Vater seinen Rotwein wegnehmen oder ihn auf seine Abhängigkeit hinweisen, weil er jeden Abend ein oder zwei Gläser trinkt? Da müssten wir wohl beide drüber lachen.
Man kann es ja so nennen, aber schlimm wird die Abhängigkeit (auch von nicht-stofflichen Dingen finde ich, wie Fernsehen oder Internet) doch erst, wenn das soziale Leben dadurch eingeschränkt wird, durch Filmrisse, nicht eingehaltene Termine/Verabredungen/Versprechen, geistigen oder seelischen Verfall. Dass regelmäßiger Konsum, der sich womöglich auch regelmäßig steigert, dahin führen kann, das sollte einem allerdings bewußt sein.

da muss ich dir Recht geben. natürlich würde ich das auch nicht tun. ich kenne einige dieser Gewohnheitstrinker. von einer Abhängigkeit kann man wohl auch erst dann sprechen, wenn man eben auf dieses Glas Wein oder bier am Abend nicht auch mal verzichten kann.
Eine Sucht liegt wohl dann vor, wenn sich alles nur noch darum dreht.Wenn man wie du schon schreibst seine Termine nicht mehr wahr nimmt, der Tagesablauf sich danach richtet diese Sucht zu befriedigen. Wenn man anfängt, den Alkohol zu verstecken und ihn heimlich trinkt. Wenn man kinder hat und nicht mehr in der Lage ist, diese zu versorgen.
 
AW: was tun mit Alkohol?

Das ist ja total daneben.Er muss während der Fahrstunde jederzeit eingreifen können, wenn der Schüler einen Fehler macht.Steht er unter Alkoholeinfluß ,ist ihm das nicht mehr in vollem Umfang möglich.

Das sehen meine Berufskollegen und ich genauso, aber wir kennen die Beweggründe dieses Urteils nicht.

Wir kennen weder den Vortrag der Staatsanwaltschaft geschweige des Verteidigers.

Fakt ist, im Urteil wird nicht von einer Fahrlehrerlaubnis gesprochen.
Dann wird diese Erlaubnis schon auf dem Verwaltungsweg eingezogen sein.
Genau wissen wir es auch nicht, weil nichts davon im Urteil zu finden ist.

By the Way,
auf Überlandfahrten reicht es nicht aus nur den Fahrtweg anzugeben oder einmal den Seitenabstand zu bemängeln.

Es gibt viele Vorgänge die man bei einer Überlandfahrt erklären muss!
"Umsonst" schreibt der Gesetzgeber nicht die Sonderfahrten vor.

Die Straßenverkehrsämter überwachen regelmäßig die Ausbildungen.
Unterlagen werden überprüft, der Theorieunterricht besucht und an der Fahrausbildung wird teilgenommen.
Am Ende zieht der Mann oder Frau vom Amt ein Fazit.

Das System ist sicher, aber es gibt offenbar Ausnahmen.
 
AW: was tun mit Alkohol?

Das sehen meine Berufskollegen und ich genauso, aber wir kennen die Beweggründe dieses Urteils nicht.

Wir kennen weder den Vortrag der Staatsanwaltschaft geschweige des Verteidigers.

Fakt ist, im Urteil wird nicht von einer Fahrlehrerlaubnis gesprochen.
Dann wird diese Erlaubnis schon auf dem Verwaltungsweg eingezogen sein.
Genau wissen wir es auch nicht, weil nichts davon im Urteil zu finden ist.

By the Way,
auf Überlandfahrten reicht es nicht aus nur den Fahrtweg anzugeben oder einmal den Seitenabstand zu bemängeln.

Es gibt viele Vorgänge die man bei einer Überlandfahrt erklären muss!
"Umsonst" schreibt der Gesetzgeber nicht die Sonderfahrten vor.

Die Straßenverkehrsämter überwachen regelmäßig die Ausbildungen.
Unterlagen werden überprüft, der Theorieunterricht besucht und an der Fahrausbildung wird teilgenommen.
Am Ende zieht der Mann oder Frau vom Amt ein Fazit.

Das System ist sicher, aber es gibt offenbar Ausnahmen.

diese Ausnahmen sind es aber dann, die einem ganzen Berufsstand schaden. Ich finde es aber grob fahrlässig, wenn man da keine engmaschigeren Kontrollen macht.Fahrlehrer haben eine große Verantwortuing. Handeln sie nicht rechtzeitig und es passiert ein Unfall,tragen sie die Verantwortung für das.
 
AW: was tun mit Alkohol?

Das sehen meine Berufskollegen und ich genauso, aber wir kennen die Beweggründe dieses Urteils nicht.
(...)
Genau wissen wir es auch nicht, weil nichts davon im Urteil zu finden ist.

@Olgunbay: Kennst du das Urteil oder nur Medienberichte darüber? Falls du es nicht kennst und deine Kollegen und dich die genaue Begründung interessiert, könnte man höchstwahrscheinlich über die Pressestelle des OLG Dresden unter Verweis auf das Aktenzeichen eine anonymisierte schriftliche Urteilsbegründung bekommen. Denn Urteile sind öffentlich; es heißt nicht ohne Grund "im Namen des Volkes". Sensible Daten von Prozessbeteiligten (Namen, Anschriften usw.) müssen natürlich geschwärzt werden. Ansonsten spricht eigentlich nichts dagegen.

PS Mir persönlich scheint dieses Urteil geradezu grotesk - aber wer weiß, wie's zustande kam...
 
AW: was tun mit Alkohol?

diese Ausnahmen sind es aber dann, die einem ganzen Berufsstand schaden. Ich finde es aber grob fahrlässig, wenn man da keine engmaschigeren Kontrollen macht.Fahrlehrer haben eine große Verantwortuing. Handeln sie nicht rechtzeitig und es passiert ein Unfall,tragen sie die Verantwortung für das.

So ist es es und deshalb macht man seinen Job vernünftig!

Mal den Teufel nicht an die Wand, spätestens alle 2 Jahre ist irgendjemand vom Amt im Rahmen der Überprüfung vor Ort.

Die ganze Sache ist ein Einzelfall und für meine Begriffe bleiben ziemlich viele Dinge ungeklärt!

Das ist eine Sache des "Richterspruchs", der offenbar der Rechtsstaatlichkeit genügt.
 
AW: was tun mit Alkohol?

Turandot,

ich kenne das Urteil.

Das Urteil lässt sich auch nicht über die Tagesnachweise und Ausbildungsnachweise aus.
Die muss man per Gesetz führen.

1,49 Promille hat man nicht so einfach im Blut.

Übrigens, reicht eine Fahrerlaubnis und Führerschein aus um Fahrausbildung zu betreiben?
Nnnööö, dafür braucht man eine Fahrlehrerlaubnis und einen Fahrlehrerschein + Fahrschulerlaubnis oder Beschäftigungsverhältnis als Fahrlehrer.

Das ganze Urteil ist fürn .......... (ich sag mal lieber nichts!)
 
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